Lange wurde diskutiert, nun soll entschieden werden: Bezahlen Krankenkassen künftig Bluttests zur Gesundheit ungeborener Kinder? Sie sind weit weniger riskant als eine Fruchtwasseruntersuchung - werfen aber schwierige ethische Fragen auf.

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Sollen Schwangere einen Bluttest auf Down-Syndrom bei ihrem ungeborenen Kind künftig von der Kasse bezahlt bekommen? Das will das oberste Beschlussgremium des Gesundheitswesens am Donnerstag in Berlin entscheiden. Dabei geht es ausdrücklich um Frauen mit Risikoschwangerschaften. Ein genereller Anspruch wird von vornherein ausgeschlossen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, gesetzlichen Kassen und Kliniken hatte schon im Vorfeld signalisiert, eine Anerkennung als mögliche Kassenleistung sei im Einzelfall als medizinisch begründet anzusehen. Die genaue Regelung soll nun beschlossen werden. In Kraft treten könnte sie dann aber voraussichtlich erst im Herbst 2020.

Wohl nicht das Ende der Debatte

Die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Corinna Rüffer, sagte der Deutschen Presse-Agentur, ganz egal was der Gemeinsame Bundesausschuss entscheide, werde das keinesfalls das Ende der Diskussion sein. "Auch mit Blick auf künftige Tests müssen wir die Grenzen und Bedingungen molekulargenetischer Testverfahren in der Schwangerschaft festlegen - und das wird der Bundestag auch tun."

Rüffer hatte mit anderen Abgeordneten bereits eine offene Debatte zu ethischen Fragen im Parlament initiiert. Dabei wurde im April breite Unterstützung für eine Anerkennung der Tests als Kassenleistung deutlich.

Es gab aber auch Warnungen vor wachsendem Druck auf Eltern, der zu mehr Abtreibungen führe. Beratung und auch die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen müssten deutlich verbessert werden. Konkrete Anträge wurden vorerst aber noch nicht eingebracht.

Auf eigene Kosten gibt es den Test seit 2012

Seit 2012 werden Schwangeren Bluttests auf eigene Kosten angeboten, mit denen unter anderem untersucht wird, ob das Kind mit Down-Syndrom auf die Welt käme. Sie gelten als risikolos im Vergleich zu den seit mehr als 30 Jahren üblichen Fruchtwasseruntersuchungen, die bereits Kassenleistung sind.

Bei einem Down-Syndrom haben Menschen in jeder Zelle ein Chromosom mehr als andere. Das Chromosom 21 ist dreifach vorhanden, daher die Bezeichnung Trisomie 21. Folgen sind körperliche Auffälligkeiten und eine verlangsamte motorische, geistige und sprachliche Entwicklung. Ausprägungen sind aber sehr unterschiedlich.

Daneben will der Gemeinsame Bundesausschuss unter anderem über eine weitere neue Kassenleistung entscheiden. Dabei geht es um das Absaugen von Körperfett bei besonders schwer erkrankten Frauen mit dem Stadium 3. Daneben wird eine generelle wissenschaftliche Studie zu Nutzen und Risiken dieser sogenannten Liposuktion vorbereitet.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kündigte derweil an, er wolle die Abläufe in dem Bundesausschuss "verschlanken und beschleunigen".

"Wenn neue Therapien helfen, sollen sie schnell in der Versorgung ankommen", sagte der CDU-Politiker der "Stuttgarter Zeitung" und den "Stuttgarter Nachrichten". Patienten sollten wissen: "Wenn es möglich ist, ihre Behandlung zu verbessern, fällt die Entscheidung sorgfältig, aber auch mit der nötigen Dringlichkeit." (dpa/ank)

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