• Ab dem 15. Mai führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erstmals seit 2011 wieder eine Volkszählung durch.
  • Etwa zehn Millionen zufällig ausgewählte Menschen werden unter anderem zu Name, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit befragt.
  • Zudem sollen alle etwa 23 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen von Wohnraum Auskunft geben.

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Wer wird befragt?

Etwa 10,3 Millionen zufällig ausgewählte Menschen werden unter anderem zu Name, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit befragt. Etwa drei Viertel der Personen werden laut Statistischem Bundesamt zudem Fragen aus einem erweiterten Fragebogen gestellt. Dabei geht es etwa um den eigenen Schulabschluss oder Beruf. Auch die rund 300.000 Menschen, die in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften leben, werden erfasst. Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften werden aber nicht direkt befragt. Dort gibt die Einrichtungsleitung stellvertretend Auskunft.

Zudem sollen alle etwa 23 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen von Wohnraum Auskunft zu ihren Wohnungen und Wohngebäuden geben. In Deutschland gibt es kein einheitliches Verwaltungsregister, das den Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen flächendeckend erfasst. Deshalb sei die Gebäude- und Wohnungszählung wichtiger Bestandteil des Zensus 2022, so das Statistische Bundesamt.

Erstmals werden auch die Nettokaltmiete, Dauer und Grund für einen Leerstand sowie der Energieträger der Heizung abgefragt. Damit gehe man auf aktuelle Datenbedarfe ein und liefere eine wichtige Datengrundlage für künftige Planungen, heißt es offiziell.

Was ist das Ziel der Volkszählung?

Ziel ist, eine verlässliche Planungsgrundlage für politische und wirtschaftliche Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden zu schaffen. Mit dem Zensus sollen die genaue Bevölkerungszahl ermittelt und Ungenauigkeit in den Melderegistern behoben werden. 2011 hatte sich herausgestellt, dass in vielen Städten und Gemeinden weniger Menschen leben als angenommen. Das hatte finanzielle Konsequenzen, da sich die Höhe von Zahlungen aus dem Finanzausgleich an der Bevölkerungszahl bemisst.

Wie läuft die Befragung ab?

Bundesweit werden 100.000 sogenannte Erhebungsbeauftragte im Einsatz sein. Der jeweilige Interviewer kommt zu einem vorher angekündigten Termin. Allen ausgewählten Personen werden Fragen etwa zu Alter, Familienstand oder Haushaltsgröße gestellt. Das dauert fünf bis zehn Minuten. Wer Fragen aus dem erweiterten Fragebogen gestellt bekommt, muss weitere 10 bis 15 Minuten einplanen. Man kann diese Fragen entweder direkt im persönlichen Gespräch beantworten, einen Papier-Fragebogen ausfüllen oder später online antworten.

Bei der Gebäude- und Wohnungszählung finden keine persönlichen Interviews statt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwaltungen von Wohnraum erhalten zum Stichtag ein Schreiben mit Online-Zugangsdaten.

Muss man antworten?

Nach dem Zensusgesetz 2022 sind die ausgewählten Personen auskunftspflichtig, eine Ablehnung der Teilnahme ist nicht möglich. Kommt man dieser Pflicht nicht nach, kann laut Bundesamt ein Zwangsgeld fällig werden.

Wie wird der Datenschutz gewährleistet?

Das Bundesamt betont, dass Vorgaben zum Datenschutz aus dem Bundesstatistikgesetz und der Datenschutzgrundverordnung beachtet würden. Die Daten werden demnach nicht an Behörden außerhalb der amtlichen Statistik weitergegeben und nur anonymisiert ausgewertet.

Außerdem würden personenbezogene Daten zur Aufbereitung benötigt und zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht, so die Behörde. Veröffentlicht würden nur zusammengefasste Ergebnisse, die keine Rückschlüsse auf einzelne Personen, Haushalte oder Gebäude zulassen, hieß es. Die Interviewer müssen sich den Angaben zufolge schriftlich verpflichten, das Statistikgeheimnis zu wahren.

Wie häufig findet ein Zensus statt?

Die Europäische Union verpflichtet ihre Mitgliedstaaten, alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen. Turnusmäßig wäre dies in Deutschland 2021 der Fall gewesen - der Termin wurde aber wegen der Corona-Pandemie verschoben.

Wann beginnen die Befragungen?

Stichtag ist am 15. Mai 2022. Die Erhebungen sollen bis Mitte August abgeschlossen sein. Die Ergebnisse des Zensus 2022 liegen dann voraussichtlich ab Ende 2023 vor.

(dpa/okb)

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