• Die Sommermonate sollen den Bürgern hierzulande finanzielle Entlastung bringen, vor allem beim Thema Mobilität.
  • Für drei Monate gilt daher nun das 9-Euro-Ticket im öffentlichen Nah- und Regionalverkehr.
  • Zudem greift die Senkung der Energiesteuer für Benzin, Diesel und Co.
  • Und auch das Gesetz zum Heizkostenzuschuss ist in Kraft getreten, ebenso gilt nun der Zugang zur Grundsicherung für Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind.

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Auftakt zu drei Monaten 9-Euro-Ticket

Mindestens sieben Millionen Menschen in Deutschland haben es schon, viele werden es sich wohl noch kaufen: das 9-Euro-Ticket, mit dem für monatlich 9 Euro bundesweit im öffentlichen Nah- und Regionalverkehr gefahren werden kann. Der Preis gilt für die Monate Juni, Juli und August. Bestellt werden kann das Ticket über die Apps der Deutschen Bahn oder der regionalen Betreiber, wie der BVG, an Fahrkartenautomaten und in Kundencentern.

Abopreise sollen automatisch gesenkt oder zu viel Gezahltes erstattet werden. Das 9-Euro-Ticket gilt in Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen, Regionalbahnen und Regional-Expresszügen, nicht aber in ICEs, ICs und ECs und auch nicht in Flixbussen und -zügen. In Städten mit zum ÖPNV gehörenden Fähren gilt es auch dort.

Mitgenommene Fahrräder müssen extra bezahlt werden – es sei denn, man hat ein Abo, in dem das Fahrrad mit drin ist. Zur Frage der Überlastung hieß es vom Verkehrsministerium, man gehe davon aus, dass die Verkehre "entsprechend organisiert werden".

Tankrabatt tritt in Kraft

Gleichzeitig zu diesem ÖPNV-Angebot sollen auch Autofahrer finanziell entlastet werden. Ebenfalls von 1. Juni bis 31. August gilt eine gesenkte Energiesteuer für Kraftstoffe wie Benzin, Diesel oder Erdgas. Laut dem "Entlastungsrechner" des Bundesfinanzministeriums beträgt die Ersparnis für eine 60-Liter-Tankfüllung Benzin knapp 18 Euro, beim Diesel sind es rund 8,40 Euro.

Die Regierung erwartet, dass die Steuersenkung an die Bürger weitergegeben wird. Laut einer ersten Analyse von dpa mit ADAC-Daten war dies zumindest am Mittwochmorgen teils deutlich an den Spritpreisen zu sehen.

Heizkostenzuschuss kommt

Am 1. Juni tritt außerdem ein Gesetz in Kraft, das Heizkostenzuschüsse für Menschen mit einem geringen Einkommen ermöglicht – vor allem für Wohngeldempfänger, aber auch für BAföG-Empfänger und Auszubildende, die nicht mehr zu Hause wohnen und staatliche finanzielle Unterstützung bekommen. Je nach Haushaltsgröße kann dieser Zuschuss mehrere hundert Euro betragen.

Es muss kein extra Antrag gestellt werden. Laut Bundesregierung wird der Zuschuss bei denjenigen, für die er vorgesehen ist, bei der Heizkosten-/Nebenkostenabrechnung automatisch überwiesen.

Keine telefonische Krankschreibung mehr möglich

Zu Beginn der COVID-19-Pandemie eingeführt, läuft die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, am 1. Juni erst einmal aus. Patienten müssen nun also wieder in die Praxis kommen oder sich die Krankschreibung per Videosprechstunde besorgen.

Grundsicherung für ukrainische Geflüchtete

Viele von ihnen haben alles verloren und sind auf staatliche Hilfe angewiesen: Deswegen können Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind, ab 1. Juni Grundsicherung erhalten. Die Grundsicherung deckt die nötigsten Lebenshaltungskosten ab, wie Miete oder Krankenversicherung. Voraussetzung ist, dass diejenigen, die Grundsicherung beim Jobcenter beantragen, bedürftig und hier registriert sind. Jene, die keine Grundsicherung brauchen, sollen die Möglichkeit haben, in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen.

Erste Impfzertifikate laufen ab

Bei einigen digitalen Impfzertifikaten greift im Juni das technische Ablaufdatum von 365 Tagen. Das heißt, dass der QR-Code nicht mehr gescannt werden kann, was vor allem bei Reisen ins Ausland ein Problem sein kann. Laut Bundesregierung werden Anwender in der Corona-Warn-App 28 Tage vor Ablauf des Datums gewarnt, "demnächst" soll es möglich sein, das Zertifikat einfach in der App zu verlängern.

Denn: Dass das Zertifikat technisch abläuft, heißt nicht, dass der Impfschutz abläuft. So sind etwa die Zertifikate von Geboosterten grundsätzlich unbegrenzt gültig. Innerhalb Deutschlands, etwa bei 2G- oder 3G-Beschränkungen, gilt das auch für die Grundimmunisierung.

Dennoch ist eine technische Abhilfe nötig, denn bald beginnt mit den Sommerferien die Hauptreisezeit. Den Anfang macht am 27. Juni das Bundesland Nordrhein-Westfalen, über Juli folgen die anderen Bundesländer und am 1. August schließlich als letztes Bayern.

Verwendete Quellen:

  • bundesregierung.de : 9-Euro-Ticket ab Juni 2022
  • bundesregierung.de: Höherer Heizkostenzuschuss kommt
  • bundesregierung.de: Grundsicherung für ukrainische Geflüchtete
  • bundesregierung.de: Mein Impfzertifikat läuft ab – was nun?
  • Zusammen gegen Corona: Nachweise
  • bmdv.bund.de: 9-Euro-Tocket beschlossen
  • bundesfinanzministerium.de: Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums (27. April 2022): Bundesregierung bringt zweites Entlastungspaket auf den Weg
  • Website des Bundesfinanzministeriums: Entlastungsrechner
  • Ärzteblatt: Telefonische Krankschreibung ab 1. Juni nicht mehr möglich
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