- Auch im Februar treten neue Regelungen in Kraft.
- Aus einigen Ländern darf nur noch in Ausnahmefällen eingereist werden.
- Es gelten neue Bestimmungen zum Homeoffice und generell zur Arbeit in Pandemiezeiten.
- Ob der Lockdown verlängert wird, entscheidet sich demnächst.
Seit Monaten zielen die meisten neuen Gesetze, Verordnungen und Neuregelungen auf die Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie ab. So auch im Februar 2021. Deutschland befindet sich weiterhin im Lockdown, der vorerst bis zum 14. Februar befristet ist.
Wann das nächste Bund-Länder-Treffen stattfindet, bei dem besprochen wird, wie es weitergeht, ist noch nicht bekannt. Es wird aber wohl irgendwann rund um den 8. Februar sein. Angesichts der Gefahr durch die Mutationen des Virus rechnet derzeit kaum jemand mit Lockerungen.
Weitere Reisebeschränkungen
Beim Thema Reisen wurden die Maßnahmen gerade erst noch einmal verschärft. Einreisen aus Portugal, Irland, Großbritannien, Südafrika und Brasilien, sowie aus Lesotho und Eswatini sind nun nur noch in Ausnahmefällen möglich, etwa für Menschen, die in Deutschland wohnen. In den genannten Staaten sind ansteckendere Varianten des Coronavirus besonders verbreitet.
Seit 24. Januar gilt bereits, dass Menschen, die aus Ländern mit hohen Fallzahlen - sogenannten Hochrisikogebieten - nach Deutschland einreisen, schon bei der Einreise einen negativen Test vorzeigen müssen.
Können sie das nicht, dürfen sie kein Flugzeug besteigen und von keinem Bus und keiner Bahn befördert werden. Bis zur Verschärfung vom Wochenende galt das auch für die "Virusmutationsgebiete". Die Hochrisiko- und Virusmutationsgebiete sind auf einer höheren Warnstufe als die "normalen" Risikogebiete (Liste all der Länder auf der Website des Robert-Koch-Instituts), für die auch weiterhin gilt: Negativ-Test spätestens 48 Stunden nach der Einreise, zehn Tage Quarantäne, die auf fünf Tage verkürzt werden kann, wenn an diesem fünften Tag ein zweiter Test gemacht wird und der negativ ausfällt. Alle Menschen, die sich in den zehn Tagen vor ihrer Einreise in einem Risiko- oder Hochrisikogebiet befunden haben, sind zudem verpflichtet, sich über das Einreiseportal "Digitale Einreiseanmeldung" zu registrieren.
Es soll mehr im Homeoffice gearbeitet werden
Ende Januar ist zudem eine Verordnung in Kraft getreten, die dazu führen soll, dass mehr Menschen im Homeoffice arbeiten. Die neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung besagt unter anderem, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten die Möglichkeit geben müssen, zu Hause zu arbeiten - es sei denn, es gibt "zwingende betriebsbedingte" Gründe, die dagegen sprechen. Nicht verfügbare IT-Ausstattung oder eine unzureichende Qualifizierung der Mitarbeiter gelten da "in der Regel nur vorübergehend".
Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisiert an der Verordnung, dass sie kein Recht von Mitarbeitern auf Homeoffice beinhaltet und in einigen Punkte zu vage bleibt, etwa wenn es darum geht, inwiefern die Firma für Equipment sorgen muss.
Zuständig für die Einhaltung der Verordnung sind die Arbeitsschutzbehörden der Länder. An sie sollen sich Mitarbeiter auch wenden, wenn sie sich über fehlende Homeoffice-Angebote ihres Arbeitgebers oder allgemein fehlende Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus beschweren wollen und bei ihrem Betriebs- oder Personalrat nicht weiterkommen.
Mehr Kind-krank-Tage
Um Familien zu entlasten, hat die Bundesregierung rückwirkend zum 5. Januar die Zahl der Tage, an denen Kinderkrankengeld bezogen werden kann, verdoppelt. Für gemeinsam erziehende Eltern sind es nun 20 pro Elternteil, für Alleinerziehende 40. Mit der Zahl der Kinder erhöht sich die Zahl der möglichen Kind-krank-Tage, sodass maximal 45 beziehungsweise 90 Kinderkrankentage möglich sind.
Das Kinderkrankengeld ersetzt in der Regel 90 Prozent des Nettogehalts, Arbeitnehmer beantragen es normalerweise, wenn sie tageweise nicht arbeiten können, weil ihr Kind krank ist. Mittlerweile wird es auch ausgezahlt, wenn das Kind oder die Kinder wegen der Pandemie-Maßnahmen daheim betreut werden müssen - und zwar nicht nur, wenn Schule oder Kita tatsächlich zu sind, sondern auch, wenn die Behörden empfehlen, die Kinder nicht zu schicken.
Die Krankenkasse, bei der das Kinderkrankengeld beantragt wird, kann einen Nachweis der Kita oder Schule verlangen, dass eine Betreuung gerade tatsächlich nicht möglich oder erwünscht ist. Das Bundesfamilienministerium hat dazu ein Musterschreiben auf seine Website gestellt.
Millionen neue Impfdosen
Zu den bislang gelieferten 3,5 Millionen Impfdosen sollen im Februar weitere fünf Millionen Impfdosen kommen. Die Impfhersteller AstraZeneca, Moderna und Biontech/Pfizer hätten entsprechende Lieferungen samt Lieferdaten zugesagt, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Damit soll die Impfkampagne nach dem schleppenden Start mit Impfstoffknappheit und jeder Menge Streit um die Verteilung der Vakzine vorankommen.
Eine neue Verordnung für Labore, die Corona-Tests analysieren, soll zudem für eine höhere Gensequenzierungsquote der gefundenen Viren sorgen. Verarbeitet ein Labor mehr als 70.000 Tests pro Woche, sollen fünf Prozent der Positivtests sequenziert werden. Sind es weniger, sollen es zehn Prozent sein. Die Bundesregierung verspricht sich von dieser Corona-Surveillance-Verordnung mehr Erkenntnisse über die Verbreitung von Virusmutationen.
Und außer Corona?
Der zu Facebook gehörende Messenger-Dienst WhatsApp verschiebt nach viel Kritik die Änderung seiner Datenschutzbestimmungen. Ursprünglich sollten Nutzer den Änderungen bis zum 8. Februar zustimmen, um Whatsapp weiter verwenden zu können, nun soll der neue Stichtag der 15. Mai sein. Zahlreiche WhatsApp-User waren zu anderen Anbietern wie Signal oder Threema abgewandert.
Die Zwei-Faktor-Authentifizierung für Online-Einkäufe mit Kreditkarte gibt es ab 15. Februar auch für Einkäufe ab 150 Euro; bislang galt sie nur bei mehr als 250 Euro Warenwert. Die Zwei-Faktor-Authentifizierung etwa mit einer Prüfnummer und zusätzlich einer Smartphone-TAN soll das Online-Shopping sicherer machen.
Auf Digitalunternehmen zielt auch ein anderes neues Gesetz, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz). Es setzt eine EU-Richtlinie um und soll zum Beispiel verhindern, dass große Digitalkonzerne wie Facebook, Google oder Amazon ihre Marktmacht ausnutzen, um die Konkurrenz zu schädigen. Unter anderem soll das Bundeskartellamt für die Ermittlung solcher Fälle mehr Befugnisse bekommen.
Verwendete Quellen:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Kinderkrankengeld wird ausgeweitet
- Bundesministerium für Gesundheit: Verordnung zur molekulargenetischen Surveillance des Coronavirus SARS-CoV-2
- Deutscher Gewerkschaftsbund
- Robert-Koch-Institut: Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete
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