• Der September bringt zahlreiche Neuerungen und wichtige Termine.
  • Am 26. September wird im Bund, in Berlin und in Mecklenburg-Vorpommern gewählt.
  • Mit Ende August läuft die Corona-Arbeitsschutzverordnung aus, zudem gilt seit einer Woche die sogenannte 3G-Regel.
  • Der September bringt außerdem eine Elterngeld-Reform, eine neue Frauenquote in Vorständen und eine Smart-eID zur Identifizierung per Smartphone.

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Elterngeld-Reform tritt in Kraft

Am 1. September 2021 die Anfang des Jahres beschlossene Reform des Elterngeldes in Kraft. Sie betrifft vor allem Eltern, die Teilzeit arbeiten. Denn eine Neuerung ist, dass nun auch noch bei 32 Wochenstunden statt wie bisher bei 30 Wochenstunden Elterngeld bezogen werden kann. Auch die Spannbreite bei paralleler Teilzeit beider Elternteile (Partnerschaftsbonus) wird größer: Hier sind statt 25 bis 30 Wochenstunden jetzt 24 bis 32 Wochenstunden möglich.

Eltern von Frühgeborenen werden zusätzlich unterstützt. Wird ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Bei acht Wochen sind es zwei zusätzliche Monate, bei zwölf Wochen drei und bei 16 Wochen vier zusätzliche Monate, heißt es auf der Website des Familienministeriums.

3G-Regel und Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung

Bereits seit dem 23. August 2021 gilt die sogenannte 3G-Regel gegen Corona. Bei steigenden Fallzahlen soll sie die vierte Corona-Welle abbremsen helfen. Die drei Gs stehen für Geimpfte, Genesene und Getestete. Nur sie sollen Zutritt bekommen etwa zu:

  • Veranstaltungen in Innenräumen
  • Hotels und Pensionen
  • Restaurant-Innenräumen
  • Friseur und Kosmetikstudio
  • Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen

Es gab auch Pläne, die 3G-Regel in Fernzügen umzusetzen, dazu kommt es aber offenbar nicht. Der nächste Schritt wird nun sein, dass Bürgertests nicht mehr kostenlos sind: Ab dem 11. Oktober müssen sie bezahlt werden, nur nicht von Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder für die es keine Impfempfehlung gibt, wie Schwangere und Kinder unter 12.

Am 10. September läuft außerdem die Corona-Arbeitsschutzverordnung aus, die Arbeitgeber unter anderem dazu verpflichtet, für ihre Mitarbeiter vor Ort mindestens zweimal pro Woche Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Auch mussten sie Masken bereitstellen, wenn andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz boten. Das entfällt jetzt. Die sogenannte Homeoffice-Pflicht war schon mit der Bundesnotbremse Ende Juni ausgelaufen.

Arbeitslosenmeldung muss wieder persönlich erfolgen

Um die Kontakte in der Pandemie zu reduzieren, konnten sich Menschen einige Zeit lang telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 müssen sie wieder persönlich erscheinen, wie die Agentur für Arbeit mitteilt. Zwar soll es künftig wieder ein Online-Identifizierungsverfahren geben, aber erst Anfang nächsten Jahres. Sich arbeitsuchend zu melden, wenn man weiß, dass man seinen Job beendet, aber man ihn noch mindestens drei Monate hat, geht weiterhin auch telefonisch, schriftlich oder online.

Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl geht am 2. September online

Wer sich mit der Entscheidung zur Bundestagswahl noch schwertut, kann ab 2. September 2021 den Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung befragen. Er präsentiert einige Dutzend Thesen von Parteien und errechnet aufgrund der Zustimmung oder Ablehnung dieser Thesen, wie viel Übereinstimmung man mit den jeweiligen Partei- und Wahlprogrammen hat.

Bereits online sind die Wahl-O-Maten für die Abgeordnetenhauswahl in Berlin und die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern, die am selben Tag wie die Bundestagswahl stattfinden, nämlich am 26. September 2021.

Neue Energielabels gelten jetzt auch für Lampen

Nachdem es schon seit März EU-weit neue Energielabels für Waschmaschinen, Kühlschränke, Geschirrspülmaschinen und Fernseher gibt, kommen sie im September nun auch für Lampen. Die Labels wurden erneuert, weil es immer mehr Produkte in die beste Energieeffizienz-Klasse A schafften, sodass es irgendwann Unterkategorien mit A+, A++ und A+++ gab.

In den unteren Kategorien gab es hingegen kaum noch Produkte, was es für Kunden schwierig machte, herauszufinden, welche die wirklich energieeffizienten Produkte sind. Mit den neuen Kategorien A, B, C, D, E, F und G soll das wieder klarer werden. Einige Leuchtmittel werden gar nicht mehr auftauchen, denn zum 1. September werden einige von ihnen vom Markt genommen - unter anderem die Energiesparlampen und einige Halogenlampen.

Frauenquote jetzt auch in Vorständen

Die Frauenquote in Aufsichtsräten großer Unternehmen gibt es schon länger, seit Mitte August ist ein Gesetz in Kraft, das die Quote auch in die Vorstände bringt. Demnach soll in Vorständen, die vier Mitglieder haben, mindestens eine Frau dabei sein. Die Regel gilt für börsennotierte Firmen mit einer paritätischen Mitbestimmung - in denen also die Hälfte des Aufsichtsrats aus Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besteht. Normalerweise sind das Firmen mit mindestens 2.000 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.

Die Bundesregierung wertet ihre Frauenquote in Aufsichtsräten mit einem Frauenanteil von mittlerweile 35,2 Prozent als Erfolg. "Der Frauenanteil im Vorstand, für den es bislang keine Mindestbeteiligung gab, hat sich im Vergleich zu den Aufsichtsräten weniger positiv entwickelt", heißt es auf der Website der Regierung. Einige Firmen seien schon länger verpflichtet, Zielgrößen für ihre Besetzung der Vorstände anzugeben, drei Viertel hätten aber zuletzt entweder keine Zielgröße oder eine Null als Zielgröße angegeben.

Neues Waffenrecht: Übergangsfrist endet

Als Folge der Anschläge von Paris und Brüssel vor einigen Jahren wurde EU-weit das Waffenrecht verschärft. Die deutsche Neuregelung, das Waffenrechtsänderungsgesetz, trat schon im Februar dieses Jahres in Kraft, nun läuft aber eine wichtige Übergangsfrist aus.

Dabei geht es um große Magazine für Langwaffen (10 Schuss) und Kurzwaffen (20 Schuss), die ab 1. September 2021 verboten sind - es sei denn, ihr Besitz wurde bei der Waffenbehörde angezeigt und legalisiert.

Deutsche Staatsbürgerschaft für Nachkommen von NS-Verfolgten

In der Nazizeit haben viele Menschen ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren, weil sie ihnen von den Nationalsozialisten unrechtmäßig entzogen wurde. Für diese Menschen und ihre Nachkommen gibt es schon länger per Grundgesetz die Möglichkeit zu einer Wiedergutmachungseinbürgerung.

Diese wird nun auch auf Menschen (und deren Nachkommen) erweitert, denen die Staatsbürgerschaft nicht entzogen wurde, sondern die beispielsweise zuvor vor den Nazis geflohen waren. Auch für sie soll es nun unkompliziert möglich sein, die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen.

Smart-eID startet

Ab dem 1. September 2021 sollen sich deutsche Bürger mit ihrem Smartphone ausweisen können: mit der sogenannten Smart-eID. Dafür werden laut Bundesinnenministerium die Daten, die im Online-Ausweis gespeichert sind, "in einem besonders geschützten Bereich des Smartphones abgelegt und können dann für die Online-Identifizierung genutzt werden".

Zwei Hinweise gibt das Innenministerium noch: Zu Anfang werden nicht alle Smartphones das können. Und: Bei Personenkontrollen, etwa an einer Grenze, ist weiterhin der richtige Personalausweis nötig.

Paypal beendet Money Pools

Im Money-Pools-Programm von Paypal kann man bislang noch Geld von Freunden einsammeln, zum Beispiel für ein gemeinsames Geschenk. Am 8. November 2021 stellt Paypal diesen Dienst jedoch ein. Die Möglichkeit, einen neuen Pool anzulegen, wird nach Angaben des Unternehmens am 30. September deaktiviert.

DAX wächst, MDAX schrumpft

Der deutsche Aktienindex (DAX) wird ab September 2021 von 30 auf 40 Firmen erweitert. Der MDAX schrumpft dafür von 60 auf 50. Das ist Teil eines neuen Regelwerks, das nach Angaben der Deutschen Börse die "Qualität der DAX-Indizes erhöhen und an internationale Standards angleichen soll".

Verwendete Quellen:

  • Website des Bundesfamilienministeriums: Verbesserungen im Elterngeld treten in Kraft
  • Website der Bundesregierung zur 3G-Regel: Impfen – ein Schutz für uns alle
  • Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeite: Persönliche Arbeitslosmeldungen (26. August 2021)
  • Website des bvse - Fachverband Schrott, E-Schrott und KfZ-Recycling: Bestimmte Lampen dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden
  • Website der Bundesregierung zum Zweiten Führungspositionen-Gesetz: Mehr Frauen in Vorstände
  • Website des Bundesinnenministeriums zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz: Übergangsfrist endet am 1. September 2021
  • Website der Bundesregierung zur Wiedergutmachungseinbürgerung: Unrecht wiedergutmachen
  • Website des Bundesinnenministeriums: Smart-eID-Gesetz gebilligt
  • Website von Paypal: Nutzungsbedingungen für PayPal MoneyPools
  • Pressemitteilung der Deutschen Börse (24. November 2020)

Spahn schließt Abfrage des Impfstatus von Beschäftigten nicht aus

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kann sich vorstellen, dass Arbeitgeber Mitarbeiter nach ihrem Corona-Impfstatus fragen dürfen. Er sei gerade hin- und hergerissen, ob man das Gesetz ändern solle, damit Arbeitgeber zumindest für die nächsten sechs Monate fragen dürften, sagte der CDU-Politiker.
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