- Tankrabatt und 9-Euro-Ticket laufen aus, ebenso wie die Corona-Schutzmaßnahmen, von denen aber einige in Kürze neu aufgelegt werden sollen.
- Menschen, die vor dem Krieg aus der Ukraine flüchten, dürfen weiter ohne Visum nach Deutschland kommen, allerdings dann nur noch 90 Tage ohne Erlaubnis.
- Außerdem neu im September: mehr Lohn für Pflegekräfte und das E-Rezept.
Flucht vor dem Ukraine-Krieg: Aufenthalt in Deutschland nur noch befristet ohne Erlaubnis
Bislang durften Menschen aus der Ukraine auf der Flucht vor dem russischen Angriffskrieg unbegrenzt in Deutschland bleiben, ohne sich bei der Ausländerbehörde melden zu müssen. Das ändert sich nun mit einer neuen Verordnung, die am 1. September 2022 in Kraft tritt.
Ab dann müssen Geflüchtete aus der Ukraine innerhalb von 90 Tagen nach ihrer Ankunft in Deutschland einen Antrag auf einen sogenannten Aufenthaltstitel stellen, der es ihnen erlaubt zu bleiben. Alle, die jetzt schon länger als 90 Tage hier sind, sollten bis zum 31. August einen Antrag gestellt haben.
Masken- und Testpflichten sollen weiter möglich sein
Am 23. September laufen die Maßnahmen aus, die nach Infektionsschutzgesetz gegen Corona ergriffen werden können (§28 a und b). Es soll eine Anschlussregelung geben, die vom 1. Oktober bis 7. April 2023 gelten soll. Bundestag und Bundesrat müssen dem Vorschlag der Bundesregierung noch zustimmen. Dieser beinhaltet: eine bundesweite Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr und eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Die Bundesländer können zusätzlich eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen und im ÖPNV erlassen sowie Testpflichten in Kitas und Schulen oder auch eine Maskenpflicht an Schulen, ab der fünften Klasse. Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Zahl der Corona-Infektionen im Herbst stets stark zunimmt. Die Immunität sei in der Bevölkerung aber "aktuell bereits hoch", weshalb sich der Fokus darauf richte, vulnerable Gruppen zu schützen, Todesfälle zu vermeiden und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur zu gewährleisten, teilte die Bundesregierung mit. Dafür brauche es einen "neuen Rechtsrahmen für zentrale Corona-Schutzmaßnahmen". Diese Maßnahmen sind weniger einschneidend als in den ersten beiden Jahren der Pandemie.
Bis Ende September unverändert verlängert wurde die Corona-Einreiseverordnung. Ein 3G-Nachweis (getestet, geimpft, genesen) ist bei der Einreise nach Deutschland nach wie vor nicht nötig. Die Verordnung gilt vorerst bis Ende September. Anmeldung, Test und Quarantäne sind nach dieser Verordnung weiter erforderlich, wenn jemand aus einem Virusvarianten-Gebiet einreist. Allerdings gibt es im Moment keine Länder oder Regionen, die als solche Gebiete gelten.
Einige Vereinfachungen beim Kurzarbeitergeld bleiben
Auch die Verordnung zum Zugang zu Kurzarbeitergeld gilt - etwas verändert - bis Ende September weiter. Nach wie vor reicht es, wenn zehn Prozent der Belegschaft von einem Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen kann.
Vor der Corona-Pandemie lag diese Grenze bei einem Drittel. Momentan gelten die vereinfachten Bedingungen vor allem wegen des Ukraine-Krieges. Sie geben Unternehmen mehr Planungssicherheit in Zeiten instabiler Lieferketten, teilte die Bundesregierung mit.
Energiepauschale kommt, Energiesparverordnung greift
Ab dem 1. September greift auch die sogenannte Energiesparverordnung, wonach Privatleute, Unternehmen und die öffentliche Hand wegen der Gasengpässe infolge des russischen Angriffskrieges Energie sparen sollen. Wer zum Beispiel seinen Pool mit Strom aus dem Stromnetz oder mit Gas beheizt, darf das vorerst nicht mehr tun.
In öffentlichen Gebäuden dürfen die Büros nicht mehr über 19 Grad Celsius beheizt werden, allgemein sollen kaum genutzte Räume wie große Hallen und Flure kalt bleiben. Mieter, die in ihrem Mietvertrag stehen haben, dass sie ihre Räume auf eine bestimmte Gradzahl heizen müssen, müssen sich vorerst nicht daran halten, wenn sie weniger heizen wollen.
Um die Belastung durch die steigenden Energiekosten abzumildern, wird an Arbeitnehmer, Gewerbetreibende und Selbstständige im September eine (nicht steuerfreie) Energiepreispauschale von 300 Euro gezahlt. Die meisten Beschäftigten sollten die Pauschale über ihre Firmen bekommen, bei Selbstständigen wird die Einkommenssteuer-Vorauszahlung um 300 Euro herabgesetzt. Beantragt werden muss die Pauschale nicht. Wer sie nicht über die Firma oder die Vorsteuer erhält, bekommt sie spätestens nach Abgabe der Steuererklärung für 2022.
Tankrabatt und 9-Euro-Ticket enden
Die 300 Euro können wohl auch einige Autofahrer gut gebrauchen, denn es wird erwartet, dass die Benzinpreise nach dem Ende des Tankrabatts am 31. August wieder ansteigen. Der Tankrabatt galt drei Monate und sollte die Benzinpreise durch eine Steuersenkung herunterbringen. Im Schnitt lagen die Preise laut ADAC in den drei Monaten tatsächlich meist unter den Preisen von vor dem 1. Juni.
Das 9-Euro-Ticket läuft ebenfalls am 31. August aus, laut Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) soll aber ein Nachfolgemodell kommen.
Mehr Geld für Pflegekräfte
Ab dem 1. September steigt der Mindestlohn für Pflegekräfte auf 13,70 Euro (für Pflegehilfskräfte), 14,60 Euro (für Pflegehilfskräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung) und 17,10 Euro (für Pflegefachkräfte) pro Stunde. Zum 1. Mai und am 1. Dezember 2023 sind weitere Erhöhungen geplant.
Ebenfalls neu ab September: Pflegeanbieter ohne Tarifvertrag sind nun tarifgebunden. Sie müssen mindestens nach einem Pflege-Flächenvertrag oder einem Pflege-Haustarifvertrag einer anderen Einrichtung in der Region bezahlen.
Apotheken müssen E-Rezepte annehmen
Ebenfalls ab dem 1. September müssen Apotheken die sogenannten E-Rezepte einlösen. Kunden können also mit der App "Das E-Rezept" (erhältlich über alle gängigen App-Stores) und ihrem elektronischen Rezept zur Apotheke gehen und ihr Medikament erhalten.
Arztpraxen und Krankenhäuser befinden sich bei den E-Rezepten allerdings noch in der Testphase. Nicht alle machen mit. Bedenken gibt es vor allem beim Datenschutz.
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
Zuletzt noch eine Neuerung für Lebensmittelhändler: Ab dem 1. September müssen sie Behörden auf Anfrage innerhalb von 24 Stunden elektronisch mitteilen können, woher sie ihre Produkte bezogen haben.
Verwendete Quellen:
- Website der Bundesregierung: Neuer Rechtsrahmen für Corona-Schutzmaßnahmen
- Regeln bei Einreise nach Deutschland bleiben gelockert
- Bundesregierung.de: Höhere Mindestlöhne, mehr Urlaub
- Bundesregierung.de: Sonderregel zu Kurzarbeitergeld wird verlängert
- Bundesregierung.de: Überwachung des Online-Handels mit Lebensmitteln wird verbessert
- Website des Bundesministeriums für Finanzen: FAQs „Energiepreispauschale (EPP)"
- Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: Habeck: „Treiben Energieeinsparung weiter voran" (PM vom 24. August 2022)
- Website der AOK: E-Rezept ab September 2022 in Apotheken
- Website des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes: Tarifliche Entlohnung in der Pflege ab 1. September 2022
- Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge: FAQ zur Einreise aus der Ukraine und dem Aufenthalt in Deutschland
- Verordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat: Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
- Website des ADAC: Tankrabatt für Benzin & Diesel endet: Alle Fragen und Antworten
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