Auf Verbraucher und Verbraucherinnen kommen ab Januar 2024 zahlreiche Neuerungen zu. Vieles wird teurer, doch es gibt auch Entlastungen – und für einige mehr Geld.

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Mit Beginn des neuen Jahres treten viele Neuregelungen in Kraft. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich in verschiedenen Bereichen auf steigende Kosten einstellen. Doch für bestimmte Personengruppen gibt es mehr Geld. Außerdem gibt es Veränderungen für mehr Umweltschutz.

Mehrwertsteuer in der Gastronomie steigt

Um die Gastronomie während der Corona-Pandemie zu unterstützen, wurde der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent eingeführt. Damit ist ab 2024 Schluss: Im neuen Jahr wird wieder die volle Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf Speisen in Restaurants erhoben. Restaurantbesuche dürften also – erneut – deutlich teurer werden.

Anspruch auf Kinderkrankengeld

Ist das Kind krank und kann nicht extern betreut werden, müssen Eltern oft zuhause bleiben. Das dadurch ausfallende Nettoarbeitsentgelt wird bei gesetzlich Versicherten durch das Kinderkrankengeld zu rund 90 Prozent ausgeglichen, wenn das Kind jünger als 12 Jahre ist. Für Kinder mit Behinderungen gibt es keine Altersgrenze. Beantragt wird die Entgeltersatzleistung bei der Krankenkasse.

Im neuen Jahr endet die Corona-Sonderregelung für das Kinderkrankengeld. Ab 2024 gilt folgende Regelung:

  • Gesetzlich krankenversicherte Eltern haben 15 Arbeitstage Anspruch auf Kinderkrankengeld je gesetzlich versichertem Kind.
  • Alleinerziehenden stehen 30 Tage zu

Erleichterte Installation von Balkonkraftwerken

Solaranlagen auf dem Balkon mussten bisher im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert und beim regionalen Netzbetreiber angemeldet werden. Ab 2024 entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber für sogenannte Balkonkraftwerke. Und: Übergangsweise dürfen die alten Stromzähler verwendet werden und rückwärts laufen. So wird der eingespeiste Strom mit der Strommenge des Energieversorgers verrechnet.

Höherer CO2-Preis ab 2024

Zum 1. Januar 2024 steigt der CO2-Preis deutlich: von 30 auf 45 Euro pro Tonne CO2. Was bedeutet das für Verbraucher?

  • Heizen mit fossilen Energiequellen wird teurer. Aber: Vermieter müssen sich an den CO2-Kosten beteiligen. In welcher Höhe hängt von der Energieeffizienz des Gebäudes ab.
  • Benzin und Diesel sowie viele Dienstleistungen und Produkte, bei denen CO2 produziert wird, werden vermutlich mehr kosten, da Unternehmen die Mehrkosten in der Regel an die Endkunden weitergeben. Gleiches gilt für die Müllentsorgung, denn der CO2-Preis wird ab 2024 auf die Müllverbrennung ausgeweitet.
  • Die Verbraucherzentrale rät, durch einfache Maßnahmen Energie zu sparen: Heizung entlüften, den Thermostat optimal einstellen, einen Spar-Duschkopf kaufen und Kältebrücken isolieren.

Erhöhung der Freigrenze für den Solidaritätszuschlag

Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird 2024 für Alleinstehende von 17.543 Euro Jahreseinkommen auf 18.130 Euro in den Steuerklassen I, II und IV bis VI erhöht. In der Steuerklasse III wird die Freigrenze von 35.086 Euro auf 36.260 Euro angehoben.

Bürgergeld steigt deutlich

Heftig wurde darüber gestritten, aber der neue Regelsatz fürs Bürgergeld kommt: Für alleinstehende Erwachsene gibt es monatlich 61 Euro mehr, für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren 51 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren 42 Euro und für Kinder bis 6 Jahre 39 Euro. Auch die Teilbeträge für den persönlichen Schulbedarf werden angehoben. Für das erste Schulhalbjahr werden 130 Euro gezahlt, im zweiten Schulhalbjahr gibt es 65 Euro.

Grundfreibetrag, Kindergeld, Spitzensteuersatz und Kinderfreibetrag

  • In der Einkommensteuer wird der steuerfreie Grundfreibetrag um 696 Euro erhöht und liegt dann bei 11.604 Euro. Für Verheiratete gilt ein steuerfreier Grundfreibetrag von 23.208 Euro.
  • Der Kinderfreibetrag steigt um 360 Euro und liegt ab 2024 bei 9.312 Euro für Paare, für getrennt lebende Eltern bei 4.656 Euro.
  • Ab 2024 wird für jedes Kind einheitlich 250 Euro Kindergeld gezahlt.
  • Der Spitzensteuersatz liegt ab 2024 bei einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro. Zuvor wurde die Spitzensteuer bereits ab 62.810 Euro erhoben.

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Höherer Mindestlohn

Zum 1. Januar 2024 wird der Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde auf 12,41 Euro erhöht. Gezahlt werden muss der Mindestlohn versicherungspflichtig Beschäftigten und Minijobbern. Mit dem höheren Mindestlohn wird auch die Obergrenze für Minijobs angehoben: von 520 Euro auf 538 Euro im Monat. Die zweite Erhöhung erfolgt im Jahr 2025, ebenfalls um 41 Cent.

Beitragsmessungsgrenzen steigen

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung steigen zum 1. Januar:

  • In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 62.100 Euro brutto im Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze wird auf jährlich 69.300 Euro angehoben.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt ebenso: in den neuen Bundesländern auf 7.450 Euro im Monat, in den alten auf 7.550 Euro.
  • In der knappschaftlichen Rentenversicherung, in der Beschäftigte im Bergbau versichert sind, wird die Einkommensgrenze in den neuen Bundesländern auf 9.200 Euro im Monat erhöht, in den alten Ländern auf 9.300 Euro.
  • Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung wird 2024 vorläufig auf 45.358 Euro pro Jahr festgelegt.

Das E-Rezept löst das Papierrezept ab

Ab dem 1. Januar 2024 gehört das rosafarbene Papierrezept der Vergangenheit an. Am Stichtag wird das elektronische Rezept zum Standard für gesetzlich Versicherte. Verschreibungspflichtige Medikamente werden nur noch per E-Rezept ausgestellt. Alternativ kann das Rezept in der Arztpraxis als Rezeptcode ausgedruckt und in der Apotheke zum Scannen vorgelegt werden.

Digital wird es so verwendet:

  • Das E-Rezept wird auf die Gesundheitskarte geladen. Diese wird im Kartenlesegerät der Apotheke ausgelesen.
  • Per App wird das digitale Rezept aufs Smartphone geladen und an die Apotheke übermittelt.

Einwegpfand wird erweitert

2003 wurde das Pfand für erste Einwegverpackungen eingeführt. Seitdem wurde das Pfandsystem stetig auf weitere Verpackungen ausgeweitet. Ab 2024 sieht das überarbeitete Verpackungsgesetz ein Pfandgeld von mindestens 25 Cent für Milch, Milchprodukte und Milchmischgetränke in Einweg-Kunststoffflaschen vor. Die Neuregelung soll dazu beitragen, Kunststoffmüll zu verringern und Rohstoffe zu sparen.

Digital Services Act – Gesetz über digitale Dienste kommt

Der Digital Services Act (DSA) und das Gesetz über digitale Märkte (DMA) bilden zusammen ein EU-weit geltendes Regelwerk für den digitalen Raum. Die Hauptziele des Pakets sind mehr Sicherheit im Internet und die Wahrung von Grundrechten.

Zudem soll die Regelung faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen gewährleisten. Der DSA ist ab dem 1. Januar 2024 in der gesamten EU anwendbar und gilt unabhängig vom Firmensitz für alle, die Online-Dienste in Europa anbieten.

Neues Gebäude-Energie-Gesetz für klimafreundliche Heizungen

Am 1. Januar 2024 wird das überarbeitete Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) eingeführt. Die Neuregelung soll den Umstieg auf klimafreundlicheres Heizen einleiten. Neu installierte Heizungsanlagen müssen dann mindestens 65 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien erzeugen. Durch die Novelle soll bis 2045 der Ausstieg aus fossilen Energieträgern für die Wärmeversorgung in Gebäuden gelingen.

Verwendete Quellen

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