Höherer Mindestlohn, das Deutschlandticket wird teurer und eine neue Recycling-Pflicht kommt – diese Veränderungen bringt der Jahreswechsel mit sich.
Das Jahr 2025 steht vor der Tür. Pünktlich zum Jahreswechsel treten bereits zahlreiche Neuerungen in Kraft. Mindestlohn, Porto und die elektronische Patientenakte – das verändert sich in Deutschland für Bürgerinnen und Bürger ab Januar 2025:
Höherer Mindestlohn und neue Grenzen für Mini- und Midijobs
Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro auf 12,82 Euro brutto in der Stunde. Die Lohngrenze für Minijobs steigt von 538 Euro auf 556 Euro brutto, die Grenze für Midijobs liegt im neuen Jahr bei 556,01 Euro.
Längerer Bezug von Kurzarbeitergeld
Zum 1. Januar wird die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld von 12 Monaten auf 24 Monate ausgeweitet. Die Maßnahme gilt zunächst bis zum Jahresende. Danach soll die reguläre Bezugsdauer von höchstens zwölf Monaten wieder eingeführt werden. Durch die Verdoppelung der Bezugsdauer will die Bundesregierung Kündigungen in Betrieben entgegenwirken, in denen bereits Kurzarbeitergeld gezahlt wird.
Recycling-Pflicht für Altkleider
Altkleider und Textilien wie Handtücher oder Bettwäsche müssen ab dem 1. Januar 2025 EU-weit in Altkleidercontainern entsorgt werden. Die Regelung gilt auch für verschlissene und kaputte Textilien. Durch die Recycling-Pflicht sollen die Müllmengen verringert und mehr Stoffe recycelt werden.
Höherer Bedarfssatz für Trennungskinder im Studium
Die Düsseldorfer Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf erstellt und dient Gerichten als Orientierung für die Festlegung von Unterhaltszahlungen nach einer Trennung. Auch der Bedarfssatz für Studierende, deren Eltern getrennt leben, wird in der Düsseldorfer Tabelle geregelt. Wer zum Studium außerhalb des Elternhauses lebt, hat im neuen Jahr in der Regel Anspruch auf 990 Euro Unterhalt, also 60 Euro mehr als im Jahr 2024. Studiengebühren, Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht im Bedarfssatz enthalten.
Echtzeitüberweisungen im Euro-Raum
Banken im Euro-Raum müssen Echtzeitüberweisungen ab dem 9. Januar 2025 flächendeckend empfangen können. Ab dem 9. Oktober müssen ausgehende Sofortüberweisungen von allen Banken getätigt werden können, ohne dass die Gebühren dafür die von regulären Überweisungen übersteigen.
Elektronische Patientenakte wird eingeführt
Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) in ausgewählten Modellregionen als Testphase eingeführt und dann stufenweise bundesweit ausgeweitet. Die ePA für gesetzlich Versicherte fasst alle Gesundheitsdaten von Patienten zusammen. Dazu zählen beispielsweise Arztbriefe, Röntgenaufnahmen oder Laborbefunde. Durch die ePA soll die Kommunikation zwischen behandelnden Medizinern und Apotheken verbessert und Bürokratie abgebaut werden. Wer mit der ePA nicht einverstanden ist, kann der Einrichtung und Nutzung widersprechen und eine Löschung vornehmen lassen.
Höheres Porto
Die Deutsche Post erhöht ab Januar 2025 ihre Preise für viele Sendungsarten deutlich. So fallen für einen Standardbrief 95 Cent statt 85 Cent an und für Postkarten ebenfalls 95 Cent statt wie bisher 70 Cent. Teurer werden auch Maxibriefe, Großbriefe und Kompaktbriefe. Prio-Briefe werden abgeschafft.
Neuer Preis fürs Deutschlandticket
Deutschlandticket, D-Ticket oder 49-Euro-Ticket – Namen für die beliebte Fahrkarte gibt es viele. Ab dem 1. Januar 2025 wird das 49-Euro-Ticket zum 58-Euro-Ticket. Den neuen Preis haben die Verkehrsministerinnen und Verkehrsministern von Bund und Ländern einheitlich beschlossen.
CO₂-Preis wird erhöht
Auch der Preis für CO₂ wird zum Jahreswechsel angehoben. Eine Tonne CO₂ kostet dann 55 Euro statt 45 Euro. Preise für Kraftstoffe, Dienstleistungen, Produkte und Energie könnten also erneut steigen.
Zahnfüllungen mit Amalgam
Amalgamfüllungen werden durch eine EU-Verordnung zum Jahreswechsel verboten. Es sei denn, die quecksilberhaltigen Füllungen sind aus medizinischer Sicht unbedingt erforderlich. Untersagt sind EU-weit ab 2025 auch Import, Export und Herstellung von Produkten, die mit Quecksilber versetzt sind.
Höhere Freibeträge und mehr Kindergeld ab 2025
Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, das nicht der Einkommensteuer unterliegt, steigt im Jahr 2025 auf 12.096 Euro. Der Betrag bleibt steuerfrei, da er das Existenzminimum einer erwachsenen Person abdeckt. Auch der Kinderfreibetrag wird erhöht: Er beträgt ab 2025 9.600 Euro. Außerdem werden Kindergeld und Kindersofortzuschlag um fünf Euro angehoben. Zudem können Eltern 80 Prozent der Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich geltend gemacht werden.
Steuerliche Entlastung für Hobbybrauer und Vermieter
Das neue Jahressteuergesetz bedenkt Hobbybrauer mit einer Steuerentlastung. Die Biermenge, die private Brauer für den Eigenbedarf herstellen, steigt von zwei auf fünf Hektoliter im Jahr und die bislang abzugebende Brauanzeige entfällt. Vermieter, die dauerhaft günstigen Wohnraum anbieten, profitieren ebenfalls von steuerlichen Entlastungen.
Kosten für Krankenversicherungen und Pflege
Bei gesetzlich Versichertem steigt der Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung im Jahr 2025 um etwa 0,8 Prozentpunkte. Auch rund zwei Drittel der privat Versicherten müssen laut Verband der Privaten Krankenversicherung im neuen Jahr mit einer Anpassung der Beiträge rechnen. Zudem wird der Beitragssatz für die soziale Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte erhöht.
Grundsteuerreform
Auf Eigentümer von Immobilien kommt im Januar die viel diskutierte Grundsteuerreform zu. Wie hoch die Steuer ausfällt, richtet sich nach den Regeln und angepassten Hebesätze der jeweiligen Gemeinde.
Wohngeld steigt
Wer ein geringes Einkommen hat und Wohngeld bezieht, bekommt ab 2025 einen höheren Mietzuschuss. Das Wohngeld wird um etwa 15 Prozent angehoben.
Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung werden ab Januar erhöht. Vor allem Gutverdiener, also Menschen mit einem Bruttogehalt ab 5.859 Euro, müssen dann deutlich höhere Sozialabgaben zahlen.
Bezüge für Asylbewerber
Ab Januar 2025 sinken die monatlichen Leistungen für Asylbewerber abhängig von Alter, Wohn- und Familiensituation um bis zu 19 Euro im Monat. Wer länger als 36 Monate in Deutschland ist und sogenannte Analogleistungen erhält, bekommt so viel Geld wie im Jahr 2024.
Erwerbsminderungsrente und digitale Rentenübersicht
Mit der digitalen Rentenübersicht können seit 2023 die Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge online eingesehen werden. Ab dem 1. Januar 2025 müssen auch Informationen von Vorsorgeeinrichtungen über das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung einsehbar sein. Und: Die Hinzuverdienstgrenzen für die Erwerbsminderungsrente steigen ab Januar. Die jährliche Hinzuverdienst-Grenze liegt bei voller Erwerbsminderung bei 19.661 Euro, bei teilweiser Erwerbsminderung bei 39.322 Euro.
Verwendete Quellen
- bundesregierung.de: Was ändert sich im Januar 2025?
- bundesregierung.de: Maximale Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld verdoppelt
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn
- bundesregierung.de: Ein Ticket für ganz Deutschland
- bundesregierung.de: Nullrunde für Regelsätze im Jahr 2025
- bundesregierung.de: Die elektronische Patientenakte
- bundesregierung.de: Rechengrößen in der Sozialversicherung
- shop.deutschepost.de: Neue Portowerte 2025
- zoll.de: Änderungen für Haus- und Hobbybrauer im Biersteuerrecht
- pkv.de: Warum 2025 die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung steigen
- bundesfinanzministerium.de: Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer
- Europäische Kommission: Giftiges Quecksilber: EU-Kommission verbietet Verwendung von Zahn-Amalgam ab 2025
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2025
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