- In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten, sich gesundheitlich abzusichern – man kann sich privat versichern oder gesetzlich.
- Worin liegt der Unterschied? Für wen lohnt sich was und wann sollte man die Krankenkasse wechseln?
Privat versichern oder gesetzlich bleiben? Diese Frage stellt sich vor allem für Gutverdiener, Selbstständige und Beamte. Denn um in eine private Krankenversicherung wechseln zu können, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein.
Während eine gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich allen Versicherungspflichtigen offen steht, kann sich eine private Krankenversicherung ihre Kunden aussuchen. Dafür verspricht sie Vorteile wie bessere medizinische Leistungen und Chefarzt-Behandlung.
Aber: Im Alter steigen die Kosten - und ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse ist mit hohen Hürden verbunden, teilweise sogar unmöglich. Sich privat zu versichern statt gesetzlich, ist also unter Umständen eine Entscheidung fürs Leben.
Wie viel muss ich für eine gesetzliche Krankenversicherung zahlen?
Private und gesetzliche Krankenversicherungen sind zwei verschiedene Systeme, die völlig unterschiedlich funktionieren. Gesetzliche Krankenversicherungen basieren auf dem Solidarprinzip. Die Beiträge hängen vom Einkommen ab - und nicht vom individuellen Gesundheitsrisiko.
Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass die jungen, gesunden Mitglieder die älteren, kranken Versicherten mitfinanzieren. Schließlich nehmen Letztere meist deutlich mehr Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 14,6 Prozent des Einkommens.
Dazu kommen häufig Zusatzbeiträge, die die gesetzlichen Krankenversicherungen selbst festlegen können. Es lohnt sich also, die Kosten verschiedener gesetzlicher Krankenversicherungen zu vergleichen und nach einer günstigeren Alternative zu suchen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse – und zwar bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt 2020 bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 56.250 Euro. Alles, was der Versicherte darüber hinaus verdient, fließt nicht in die Beitragsberechnung mit ein. Der Höchstbeitrag für Angestellte ist abhängig vom individuellen Zusatzbeitrag der Kasse und beträgt derzeit 405 Euro monatlich.
Heißt im Umkehrschluss: Wer weniger verdient, zahlt prozentual auch weniger. Kinder und Ehepartner ohne Einkommen sind im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Selbstständige können sich ebenfalls gesetzlich versichern: Wer nur geringe Einkünfte erwirtschaftet, zahlt einen Mindestbeitrag. Bei Arbeitslosen übernimmt das Amt die Beiträge.
Welche Leistungen übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen?
Und wie sieht es mit den Leistungen aus? Diese sind zum Großteil gesetzlich vorgeschrieben und fallen daher bei den verschiedenen gesetzlichen Krankenversicherungen recht ähnlich aus. Es handelt sich um zweckmäßige Basisbehandlungen - was darüber hinausgeht, muss der Versicherte in der Regel selbst bezahlen.
Daher kann eine private Zusatzversicherung sinnvoll sein, etwa für alternative Behandlungsansätze beim Heilpraktiker oder für den Zahnersatz. Einige Kassen übernehmen sogar die Kosten für die professionelle Zahnreinigung. Hier lohnt sich ein Vergleich. Eine Psychotherapie wird nur dann bezahlt, wenn ein kassenzugelassener Psychotherapeut oder Arzt eine Störung mit Krankheitswert festgestellt hat.
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Wer kann in eine private Krankenversicherung wechseln?
Ab wann kann man sich nun privat versichern? Selbstständige, Freiberufler, Studenten und Beamte können unabhängig vom Einkommen freiwillig in die private Krankenversicherung wechseln. Für Angestellte gilt die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die jedes Jahr neu berechnet wird.
2020 liegt diese Versicherungspflicht-Grenze bei 62.550 Euro. Wer diese Marke erreicht, darf sich privat versichern. Vor Vertragsabschluss verlangt die private Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung, denn die Beiträge sind abhängig vom Alter und vom persönlichen Gesundheitszustand. Wer bestimmte Vorerkrankungen oder Gesundheitsrisiken hat, bezahlt mehr.
Gut zu wissen: Die private Krankenversicherung kann Interessenten ablehnen. Die gewählten Leistungen beeinflussen die Beitragshöhe. Es gibt Premium-Tarife, die innovative, alternative oder teure Behandlungen mit einschließen. Aber auch Basis-Tarife, deren Leistungen denen der gesetzlichen Krankenversicherung ähneln. Für Kinder muss jeweils ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.
Wie kann ich die private Krankenversicherung wieder wechseln?
Bei privaten Krankenversicherungen steigen die Beiträge mit zunehmendem Lebensalter. Deshalb raten Experten, nur dann freiwillig zu wechseln, wenn das Gehalt langfristig hoch bleibt oder man im Alter auf ein angespartes Vermögen zurückgreifen kann. Sollten die Einkünfte sinken oder gar ganz ausfallen, bleiben die Kosten für die private Krankenversicherung hoch.
Eine prozentuale Anpassung wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nicht. So kann es passieren, dass man selbst als Hartz-IV-Empfänger nicht daraus herauskommt. Das Amt übernimmt dann den Zuschuss in Höhe des Basis-Tarifs. Interessant ist die private Krankenversicherung daher in erster Linie für Beamte, die Beihilfe von ihrem Dienstherren bekommen.
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist an enge Bedingungen geknüpft und beispielsweise dann möglich, wenn ein Selbstständiger sein Gewerbe aufgibt und eine versicherungspflichtige Anstellung annimmt. Für Menschen über 55 Jahren ist der Wechsel in gesetzliche Krankenversicherungen so gut wie ausgeschlossen.
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So will der Gesetzgeber verhindern, dass der Versicherte in jungen Jahren von den oftmals besseren Leistungen der privaten Krankenversicherung profitiert und später in die günstigere gesetzliche Krankenversicherung wechselt.
Verwendete Quellen:
- Finanztip.de: "So unterscheiden sich gesetzliche und private Krankenversicherung"
- Test.de: "Gesetzlich oder privat? Eine Entscheidungshilfe"
- Finanzen.de: "Versicherungspflichtgrenze 2020: Zugang zur PKV ab über 62.000 Euro"
- Süddeutsche: "Wie sich die gesetzliche von der privaten Versicherung unterscheidet"
- Krankenversicherung.net: "Rückkehr in GKV: Von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln"
- Haufe.de: "Sozialversicherungswerte vom Bundesrat beschlossen: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2020"
- Krankenkassenzentrale.de: "Versicherungspflichtgrenze 2020 – Die PKV Grenze!"
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