- Am 7. Juni wird die festgelegte Impfreihenfolge aufgehoben - was aber nicht bedeutet, dass jeder sofort eine Impfung bekommen wird.
- Mecklenburg-Vorpommern öffnet sich wieder für Inlandstouristen; auch in andere Länder werden Reisen wieder leichter möglich.
- Einige Corona-Hilfen enden.
Was ändert sich im Juni? Ende der Impfpriorisierung
Nach dem Impfgipfel am Donnerstag steht fest: Ab dem 7. Juni 2021 sollen auch Kinder und Jugendliche von zwölf bis 15 Jahren einen Impftermin ausmachen können. Die Europäische Arzneimittelagentur hat den Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer am Freitag für Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben. Die Öffnung des Impfangebots für Jüngere fällt mit dem generellen Ende der Impfpriorisierung zusammen. Ab kommenden Montag kann sich also jeder "um einen Impftermin bemühen", wie es heißt.
Allerdings gibt es nach wie vor nicht genug Impfstoff für alle. Es ist also nicht davon auszugehen, dass jeder, der möchte, sofort im Juni einen Impftermin bekommt. Auch werden nun wohl doch keine Impfstoffdosen für Kinder und Jugendliche reserviert. "Die Impfkampagne wird wie angekündigt bis zum Ende des Sommers fortgesetzt werden müssen", schreibt das Bundesgesundheitsministerium.
Mit der Impfpriorisierung wurden besonders gefährdete Personen zuerst geimpft: alte Menschen, kranke Menschen, Menschen in Berufen mit einer besonders hohen Ansteckungsgefahr. Mittlerweile haben aber viele von ihnen ein Angebot bekommen; laut Gesundheitsministerium sind zum Beispiel mehr als 70 Prozent aller über 60-Jährigen mindestens einmal geimpft.
Die Chefin des Ärzteverbandes Marburger Bund, Susanne Johna, findet die Aufhebung der Priorisierung trotzdem nicht gut: Es gebe nicht ausreichend Impfstoff für alle, eine Aufhebung der Impfreihenfolge wecke da falsche Erwartungen, sagte sie dem Deutschlandfunk .
Gerade mit Blick auf die Urlaubszeit bestehe zudem die Gefahr, dass die Abstände zwischen Erst- und Zweitimpfung nicht eingehalten werden. Das Gesundheitsministerium betont, dass Ärztinnen und Ärzte weiterhin Menschen bevorzugt impfen können, die das ihrer Einschätzung nach besonders dringend brauchen.
Mehr Reisen möglich
Ab dem 4. Juni lässt Mecklenburg-Vorpommern wieder Touristen aus allen Bundesländern zu. Um dort Urlaub machen zu können, muss aber ein aktueller, negativer Coronatest vorgelegt werden, der alle drei Tage wiederholt werden soll. Öffnungen für den Tourismus gibt es zum Beispiel auch schon seit Pfingsten in Bayern und einigen anderen Bundesländern - aber nicht in allen.
Im europäischen Ausland lassen ebenfalls immer mehr Länder wieder Reisen zu. Für Österreich entfällt schon seit Mitte Mai die Quarantänepflicht für Urlauber aus Deutschland, Tests sind aber nötig. Auch Frankreich, Spanien, Italien und andere erlauben wieder Einreisen ohne "triftigen Grund" - aber auch hier vorerst nur für Getestete, Geimpfte oder Genesene.
Um einen Nachweis über eine Impfung auch papierfrei erbringen zu können, soll es bald einen EU-weiten digitalen Impfpass geben. Dabei wird laut Gesundheitsministerium ein Barcode in einer App, etwa der Corona-Warn-App oder der neuen "CovPass"-App, hinterlegt. Der Code kann dann von einer Fluggesellschaft, einem Hotelbetreiber oder einem anderen Dienstleister, gescannt werden. Er soll nur lokal auf dem Smartphone gespeichert werden und es soll keine Verpflichtung geben, den digitalen Impfpass zu nutzen. Das gelbe Heft wird es weiterhin geben. Der digitale Impfpass soll in Deutschland voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli kommen.
Bei der Rückkehr aus einem Urlaubsland nach Deutschland gilt nach wie vor eine Anmelde- , Test- und Quarantänepflicht, sofern es sich um ein Risiko-, ein Hochinzidenz- oder ein Virusvariantengebiet handelt. Die Quarantänezeit von zehn Tagen bei Risikogebieten kann verkürzt werden, wenn man geimpft oder genesen ist - oder frühestens fünf Tage nach der Einreise einen PCR- oder Antigen-Schnelltest machen lässt, der ein negatives Testergebnis vorweist. Ähnlich liegt der Fall bei Hochinzidenzgebieten: Auch hier ist eine Verkürzung möglich, sofern man geimpft oder genesen ist und zudem vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorweisen kann. Beim Virusvariantengebiet geht das nicht. Hier sind auf jeden Fall 14 Tage Quarantäne fällig und die Einreise ist überhaupt nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Eine Liste über Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete führt das Robert-Koch-Institut. Beim Auswärtigen Amt gibt es Informationen zu jedem einzelnen Reiseland.
Einige Corona-Hilfen enden
Ende Juni endet der Unterstützungszeitraum für zwei Corona-Hilfen der Bundesregierung: die Überbrückungshilfe III für (große) Firmen und die Neustarthilfe für kleinere Start-ups und Soloselbstständige ohne große Fixkosten.
Anträge für die Zeiträume November 2020 bis Juni 2021 (Überbrückungshilfe III) und Januar bis Juni 2021 (Neustarthilfe) können aber noch bis 31. August 2021 gestellt werden. Sie sollen pandemiebedingte Umsatzausfälle zumindest teilweise ausgleichen.
Eine solche Unterstützung war auch die Umsatzsteuerabsenkung, auch oft "Mehrwertsteuerabsenkung" genannt, für den Verkauf von Restaurants. Während der Verkauf außer Haus schon immer mit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent versteuert wurde, galt beim Verkauf von Speisen zum Verzehr vor Ort bis Ende Juni 2021 ebenfalls sieben statt die üblichen 19 Prozent. Ab Juli sollten es wieder 19 Prozent sein, doch das dritte Corona-Steuerhilfegesetz gewährte im März eine Verlängerung bis einschließlich 31. Dezember 2022.
Im vergangenen Jahr war die Mehrwertsteuer vorübergehend für alle Branchen abgesenkt worden, das endete am 31. Dezember. Für die Gastronomie gab es besagte Ausnahme, die jetzt ebenfalls ausläuft.
Noch einmal verlängert wurde hingegen die Steuerfreiheit für sogenannte Corona-Boni. Einige Unternehmen haben eine solche Sonderzahlung an ihre Mitarbeiter geleistet, um sie für ihre Arbeit unter den schwierigen Corona-Bedingungen zu belohnen. Maximal sind 1.500 Euro steuerfrei möglich. Eigentlich sollte die Frist für die Boni am 30. Juni 2021 enden, nun geht sie noch bis 31. März 2022. Allerdings ist die Auszahlung nur einmal steuerfrei möglich. Wer also in diesem oder dem vergangenen Jahr schon eine erhalten hat, kann sie nicht noch einmal bekommen (oder muss sie eben versteuern).
Außer Corona: Neues bei der Bahn und bei Google
Abseits der Coronavirus-Pandemie gibt es noch drei interessante Neuerungen bei der Deutschen Bahn und bei Google.
Die Bahn setzt ab dem 13. Juni 2021 einen längeren ICE 4 ein. Er hat 13 Wagen (statt sieben oder zwölf) und 918 Sitzplätze. Er fährt zunächst zwischen Hamburg, Frankfurt, Basel, Zürich und Chur, ab September dann auch zwischen Nordrhein-Westfalen und München. Die Bahn nennt ihn "XXL-ICE".
Ab 1. Juni wird es zudem möglich sein, Beschwerden etwa über verspätete Züge auch online über "bahn.de" oder über die Bahn-App auf dem Smartphone einzureichen. Bislang musste man ein Formular ausdrucken, ausfüllen und verschicken oder abgeben.
Und die letzte Neuerung: Bei Google wird es ab dem 1. Juni eine Speicherplatzbegrenzung für die Foto-App "Google Fotos" geben - und zwar auf 15 Gigabyte. Bislang galt diese Grenze nur für besonders hoch auflösende Fotos und Videos, jetzt für alle. Allerdings zählen Fotos, die bis zum 1. Juni 2021 hochgeladen wurden, da noch nicht mit.
Verwendete Quellen:
- Website des Bundesgesundheitsministeriums zur Impfpriosierung und zum digitalen Impfnachweis
- Website des Auswärtigen Amts
- Website des Wirtschaftsministeriums zu Corona-Hilfen
- Pressemitteilung der Vereinigten Lohnsteuerhilfe
- Deutschlandfunk auf Twitter
- ADAC-Überblick über touristische Angebote
- Website des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga
- Website der Deutschen Bahn zu XXL-ICE und Beschwerdemanagement
- Website von Google zum Speicherplatz
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