Muss Rapper Gzuz von 187 Strassenbande ins Gefängnis? Das fordert zumindest der Staatsanwalt. Der Verteidiger möchte für seinen Mandanten einen Freispruch. Ende September fällt das Urteil.

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Im Prozess gegen den Gangster-Rapper Gzuz hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung gefordert. Der Angeklagte, mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß, habe sich in allen Anklagepunkten schuldig gemacht, sagte Staatsanwalt Daniel Austen am Dienstag vor dem Hamburger Amtsgericht. Er könne auch keine positive Sozialprognose stellen, da der Angeklagte unter Bewährung stehe und immer wieder straffällig werde. (Az.: 259 Ds 117/19)

Waffenbesitz, Drogen und Körperverletzung

Dem Frontmann der Hamburger Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande werden unter anderem Verstöße gegen das Waffengesetz, Drogenbesitz und Körperverletzung vorgeworfen. So soll er an Silvester 2018 mehrfach eine Schreckschusspistole abgefeuert haben, obwohl ihm das Führen von Waffen aller Art untersagt ist. Die Polizei hatte ermittelt, nachdem der Rapper Videos ins Internet gestellt hatte. Bei einer Hausdurchsuchung im April 2018 wurden in seiner Hamburger Wohnung 17 Gramm Marihuana, 2,5 Gramm Crystal Meth und Böller gefunden.

Auch in seinem Haus in Halstenbek bei Hamburg fanden Beamte eine Schreckschusspistole und Munition. Im Februar soll der Gangster-Rapper versucht haben, eine Sauerstoffflasche aus einem unverschlossenen Rettungsfahrzeug zu stehlen. Und im März soll Gzuz auf der Reeperbahn einer jungen Frau, die ein Selfie mit ihm machen wollte, mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Bei der Frau und den Rettungssanitätern hatte sich Gzuz vor Gericht entschuldigt, die 19-Jährige hatte daraufhin ihre Anzeige zurückgezogen.

Verteidigung fordert Freispruch

Verteidiger Christopher Posch forderte in allen Anklagepunkten einen Freispruch. "Bei jedem anderen im Saal wäre ein solches Verfahren eingestellt worden", sagte Posch in Bezug auf alle Anklagepunkte. Nicht jedoch bei seinem Mandanten, der als "Staatsfeind" und "böser Gangster-Rapper" gelte. Dabei habe er sich bei allen Betroffenen entschuldigt. Dieses Verfahren sei vom ersten Tag an unfair gewesen. In Bezug auf ein Musikvideo sagte Posch, es sei für das Gericht wohl "schwer zu ertragen, dass es sich vielleicht um Kunst handle". Kunst, die einem vielleicht nicht passe.

Zu Beginn der Verhandlung am Dienstag hatte sich Gzuz für sein aggressives Verhalten vor Gericht am 18. August entschuldigt. Damals hatte er sich mit Amtsrichter Johann Krieten einen regelrechten Schlagabtausch geliefert und war wegen ungebührlichen Verhaltens ausgeschlossen worden. Der Verteidiger erklärte, der Rapper habe sich sehr geärgert, weil seine Verlobte als Zeugin vor Gericht aussagen musste, aber das rechtfertige sein Verhalten nicht. Am 29. September will Amtsrichter Johann Krieten sein Urteil verkünden. (mss/dpa)

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