Erneut muss sich die kolumbianische Sängerin Shakira mit Plagiatsvorwürfen auseinandersetzen. Vor Gericht wehrt sie sich jetzt mit einer Gesangseinlage von "La Bicicleta".
Gemeinsam mit ihrem Gesangspartner Carlos Vives fechtet Shakira die Plagiatsvorwürfe des kubanischen Künstlers Livan Rafael Castellanos vor Gericht an. Am gestrigen Mittwoch sang die Sängerin dafür sogar ihren besagten Titel "La Bicicleta" vor den Madrider Richtern.
Die Vorgeschichte
Castellanos hatte die kolumbianische Sängerin und ihren Duo-Kollegen verklagt. Er warf ihnen vor, sich bei dem Titel "La Bicicleta" an seinem Song "Yo te quiero tanto" orientiert zu haben, denn sowohl der Text als auch der Rhythmus und die Melodie würden seiner Version aus 1997 stark ähneln. Ein Vergleich: In seinem Lied singt er die Passage "Ich liebe Dich, ich liebe Dich so sehr", bei Shakira heißt es "Ich träume von Dir und ich liebe Dich so sehr".
Die Sängerin streitet alles ab
Die Ehefrau von Fußballer Gerard Piqué weist die Vorwürfe, von Castellanos abgekupfert zu haben, vor Gericht zurück. "Ich bin eine Sängerin und weiß nicht, was der Autor des anderen Liedes beim Komponieren dachte. Die beiden Kompositionen haben nichts miteinander zu tun", wird sie von der spanischen Zeitung "El País" zitiert.
Bei "La Bicicleta" handle es sich um ein Vallenato (eine kolumbianische Musikform), während Castellanos' Lied eine Salsa sei. Die Sängerin erklärt, dass sie beim Schreibprozess mit ihrem Partner Vives nur "an ihr geliebtes Kolumbien" gedacht habe. Wie "El País" weiter berichtet, habe die 42-Jährige vor Gericht sogar ihren Titel angestimmt, um die spanischen Richter von ihrer Aussage zu überzeugen. Das Urteil wird binnen 20 Tagen gefällt.
Nicht das erste Mal
Shakira wird nicht zum ersten Mal des Plagiats beschuldigt. Ein New Yorker Richter hatte bereits im Jahr 2014 ihren Hit "Loca" als Plagiat des dominikanischen Sängers Ramón Arias Vásquez eingestuft. Das Urteil wurde nach einem Jahr wieder zurückgezogen. (eee) © 1&1 Mail & Media/spot on news
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