Los Angeles - Country-Megastar Garth Brooks (62) ist wegen Sexualverbrechen verklagt worden. Der zweifache Grammy-Preisträger weist die Vorwürfe zurück und wehrt sich mit einer Gegenklage. Eine langjährige frühere Mitarbeiterin, die als Visagistin und Friseurin für ihn tätig war, reichte die Zivilklage in Los Angeles ein. Die namentlich nicht genannte Frau wirft dem Sänger unter anderem vor, er habe sie 2019 in einem Hotel in Los Angeles vergewaltigt.
Brooks war im September im US-Bundesstaat Mississippi präventiv gerichtlich gegen die dort lebende Frau vorgegangen. Er wirft ihr unter anderem versuchte Erpressung und Verleumdung vor. Sie habe von ihm Millionensummen verlangt, damit sie im Gegenzug keine Klage einreiche.
In der Klageschrift beschreibt die Frau wiederholte sexuelle Übergriffe. Sie macht darin auch deutlich, dass sie aus finanziellen Nöten auf die Arbeit angewiesen war. Anwalt Douglas H. Wigdor lobte in einer Mitteilung den "Mut" seiner Mandantin, mit einer Klage gegen Brooks vorzugehen.
In einer Stellungnahme erklärte Brooks am Donnerstag (Ortszeit), dass er über die letzten zwei Monate hinweg mit Drohungen und Lügen verfolgt worden sei, wie seine Zukunft aussehen würde, wenn er kein Schweigegeld zahlen würde. Wäre er auf diese Forderungen eingegangen, dann hätte er damit ein Verhalten zugegeben, zu dem er nicht fähig sei - "hässliche Taten, die kein Mensch jemals einem anderen antun sollte".
Brooks war in den 90er Jahren durch seine Mischung von Country-Music mit Pop- und Rockklängen bekanntgeworden. Zu seinen Erfolgsalben gehören "Ropin' The Wind" und "The Chase". Der vielfach preisgekrönte Musiker zählt zu den erfolgreichsten US-Künstlern. Der dreifache Vater ist seit 2005 in zweiter Ehe mit seiner Country-Musik-Kollegin Trisha Yearwood verheiratet. © Deutsche Presse-Agentur
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.