Nachdem eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung Xavier Naidoo 2017 als "Antisemiten" bezeichnet hatte, ging der Sänger rechtlich gegen diesen Vorwurf vor. Mit Erfolg. Das Oberlandesgericht Nürnberg urteilte nun zu seinen Gunsten.

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Xavier Naidoo darf nicht Antisemit genannt werden. Zu diesem Ergebnis kam jetzt das Oberlandesgericht Nürnberg. Zuvor hatte bereits das Landgericht Regensburg so geurteilt. Das Gericht hat der Unterlassungsklage des Musikers gegen den Vorwurf des Antisemitismus stattgegeben. Das teilte es am Dienstag in einer Pressemitteilung mit.

Hintergrund: Im Sommer 2017 hatte eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung Xavier Naidoo bei einer Diskussion in Straubing als "Antisemit" bezeichnet. Zitat: "Er (Anm.: gemeint ist Xavier Naidoo) ist Antisemit, das darf ich, glaube ich, aber gar nicht so offen sagen, (…). Aber das ist strukturell nachweisbar."

Xavier Naidoo: Erfolg in zweiter Instanz

Xavier Naidoo hatte daraufhin bereits Unterlassungsklage beim Landgericht Regensburg erhoben und sich erfolgreich durchgesetzt. Die Angeklagte legte daraufhin Berufung ein. Vergeblich. Denn auch das Oberlandesgericht Nürnberg gab dem 48-Jährigen Recht, wenn auch das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Die Äußerung der Angeklagten sei zwar als Meinungsäußerung einzustufen, sei aber ein "erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht". Weiter heißt es in der Pressemitteilung: "Die Äußerung habe gerade vor dem historischen Hintergrund eine Prangerwirkung und setze das Ansehen des Klägers herab."  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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