Die Kommissare Ivo Batic und Franz Leitmayr müssen den Mord an einem 13-jährigen Jungen klären. Daran zerbricht die Freundschaft zweier Familien.

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Was bedeutet der Titel der Folge?

"Lass den Mond am Himmel stehn" kommt im "Tatort" selbst nicht vor – der Satz stammt aus dem Nachtgebet "Müde bin ich, geh zur Ruh". Das Gedicht, das die evangelische Pfarrerstochter Luise Hensel 1816 im Alter von 18 Jahren schrieb, wurde zu einem der berühmtesten Abendgebete für Kinder.

Die Zeile stammt aus der vierten und letzten Strophe: "Müden Herzen sende Ruh,/ nasse Augen schließe zu./ lass den Mond am Himmel stehn/ und die stille Welt besehn." Luise Hensels Grabstein in Paderborn variiert die Bitte um Schutz im Schlaf: "Müde bin ich, geh zur Ruh,/ sang ich in den Jugendtagen./ Schließe beide Augen zu,/ wird nun bald der Tod mir sagen."

Den Drehbuchautoren Stefan Hafner und Thomas Weingartner zufolge weist die Zeile auf den unermesslichen Schmerz hin, den der Tod eines Kindes nicht nur bei den Eltern hinterlässt: "'Lass den Mond am Himmel stehn', die in Gebetsform gegossene Hoffnung, dass die Welt, so wie man sie kennt und liebt, bestehen bleibe, erfüllt sich am Ende dennoch für niemanden."

Warum fallen bei den Schellenbergs Echsen vom Dach?

Als die Kommissare die Familie Schellenberg befragen, krabbelt im Flur eine Eidechse über den Boden. "Wir haben ein Eidechsenproblem", sagt Antonia Schellenberg ungerührt, "die fallen vom Dach." Noch ein paar Mal werden die Tiere im Haus auftauchen.

Als effektvolles Vorzeichen erinnern sie an die zehn biblischen Plagen, die Gott im Alten Testament als Strafe für den herzlosen König von Ägypten über sein Land hereinbrechen lässt. Eine berühmt gewordene Verwendung des Symbols ist Paul Thomas Anderson in seinem preisgekrönten Kinofilm "Magnolia" gelungen, in dem er Frösche über die versteinerten Bewohner von Los Angeles regnen lässt.

Wer es noch symbolischer will, der sei auch daran erinnert, dass Echsen Wechselblüter sind und unter niedrigen Temperaturen leiden: Anfang des Jahres warnte der Wetterdienst in Florida vor von Bäumen fallenden Leguanen, weil die Tiere wegen der ungewöhnlichen Kälte erstarrt waren.

Kann man mit Spülhandschuhen wirklich ein Smartphone bedienen?

In einer Szene des "Tatort" bekommt eine Person eine Handynachricht, während sie die Spuren eines Mordes verwischen will. Um keinen Verdacht zu erregen, muss sie auf die Nachricht antworten, und tut das, während sie Gummihandschuhe trägt.

Das ist kein Logikfehler: Damit der Touchscreen moderner Smartphones funktioniert, muss durch die Berührung nur ein schwaches elektrisches Feld auf dem Bildschirm verändert werden. Solange also das Handschuhmaterial leitfähig ist, kann man sein Handy damit benutzen.

Deshalb funktioniert entgegen landläufiger Meinung die Bedienung auch mit einem nassen Finger – hier liegt das Problem eher darin, dass bei nassen Händen durch auf dem Bildschirm verteilte Wasserflecken die Präzision verloren gehen kann. Auch kalte beziehungsweise warme Hände haben keine Auswirkungen auf die Bedienbarkeit.

Durchaus bekannt ist Touchscreenherstellern allerdings das Problem des "Zombiefingers": Sind die Fingerkuppen extrem trocken beziehungsweise stark verhornt (wie bei Gitarrespielern und Handwerkern), leidet die Leitfähigkeit der Haut, und der Bildschirm reagiert nicht so zuverlässig wie beim Durchschnittsnutzer. Abhilfe schafft eincremen oder die Fingerkuppe zu befeuchten.

Ab wann wird man in Deutschland für seine Taten bestraft? (Achtung: Spoiler!)

In dieser "Tatort"-Folge ist es von zentraler Bedeutung, ab welchem Alter man damit rechnen muss, wegen einer Straftat gerichtlich verfolgt zu werden. Paragraf 19 des deutschen Strafgesetzbuches lautet: "Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist."

Dazu erläutert Michael-Matthias Nordhardt von der ARD-Rechtsredaktion auf "tageschau.de": "Bis zum 14. Geburtstag ist man also nach dem Gesetz Kind und kann nicht strafrechtlich belangt werden. Dieser Grundsatz gilt 'ohne Wenn und Aber', selbst wenn ein Kind im Einzelfall bei der Tat die erforderliche Reife schon hat."

Der Gesetzgeber gehe "davon aus, dass Kinder noch nicht einsehen können, wenn sie etwas Falsches tun, und dass sie ihr Verhalten auch nicht entsprechend steuern können. Diese Reife traut er erst Jugendlichen zu."

Als Jugendlicher gilt, wer zur Tatzeit 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. In anderen Ländern besteht Strafmündigkeit zum Teil bereits ab zehn Jahren (wie in Frankreich und der Schweiz), weshalb in Deutschland mitunter eine Herabsetzung gefordert wird. Gegner der Änderung weisen allerdings darauf hin, dass der deutsche Staat an sehr junge Täter zwar nicht über das Strafrecht herankommen und etwa Gefängnisstrafen verhängen kann (in Frankreich ab 13 möglich), aber über Familiengerichte, und zwar auch gegenüber den Eltern.

"Dazu gehört zum Beispiel die Anordnung, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. Daneben sind auch schwerwiegendere Maßnahmen möglich wie die Entziehung des Sorgerechts und die Unterbringung straffälliger Kinder in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie."

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