Im Januar 2025 trat im Kanton Zürich ein Verbot für die Haltung, Zucht und den Erwerb von Rottweilern in Kraft. Grund waren tragische Beißvorfälle, an denen die Rassehunde beteiligt war. Die Entscheidung löst jedoch heftige Diskussionen aus.

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Am 19. Dezember 2024 gab der Kanton Zürich bekannt, dass Rottweiler künftig zu den Hunderassen gehören, deren Haltung stark eingeschränkt wird. Halter, die bereits einen Rottweiler zu Hause haben, müssen eine Sonderbewilligung beantragen und mit ihren Tieren einen Eignungstest absolvieren.

Der Grund für das Verbot sind zwei Beißvorfälle in den letzten Monaten, bei denen Menschen schwer verletzt wurden. Trotz der angeblichen Gefahr, die von den Hunden ausgeht, regt sich Widerstand: Innerhalb einer Woche wurden über 12.000 Unterschriften gegen das Verbot gesammelt. Eine Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht ist bereits in Arbeit, ebenso wie eine Beschwerde des Schweizerischen Rottweiler-Clubs.

Der Grund für das Verbot sind zwei Beißvorfälle.
Der Grund für das Verbot sind zwei Beißvorfälle. © Foto: unsplash.com/Kevin Seibel (Symbolfoto)

Kritik am Rottweiler-Verbot in Zürich

Die Hundetrainerinnen Stefanie Ammann und Lucia Ricciardi, die auf die Resozialisierung von Problemhunden spezialisiert sind, halten das Verbot für wenig effektiv. Ihrer Ansicht nach liegt die Ursache gefährlicher Hunde nicht in der Rasse, sondern in der falschen Haltung und mangelnder Ausbildung der Besitzer. Das haben Studien in der Vergangenheit auch immer wieder bewiesen, berichtet der "Tages-Anzeiger".

Auch die Reduktion der verpflichtenden Hundekurse für Halter von 14 auf sechs Lektionen ab April 2025 steht für Ammann im Widerspruch zum Ziel, die Sicherheit im Kanton zu erhöhen. Sie plädiert für eine bessere Schulung aller Hundehalter – unabhängig von der Rasse. Währenddessen wächst die Unsicherheit bei Rottweiler-Haltern. Sie rechnen in Zukunft in der Öffentlichkeit mit negativen Reaktionen auf ihre Fellnasen und bangen darum, den nun vorgeschriebenen Wesenstest mit ihrem Hund zu bestehen.

Probleme für die Polizei?

Besonders betroffen vom Verbot sind Diensthundeführer, wie Yves Niedermann, der in Zürich mit einem Rottweiler im Polizeidienst arbeitet. "Dass Rottweiler als Schutzhunde dienen, hat der Regierungsrat einfach ignoriert", erklärt er der Schweizer Zeitung. Das Verbot in Zürich betrifft jetzt auch die Diensthunde. Ihre Führer sind vom neuen Gesetz nicht ausgenommen und müssen mit den Fellnasen ebenfalls zum Wesenstest erscheinen und diesen erfolgreich bestehen.

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Unter Druck stehen auch Tierheime, die mit einer Zunahme ausgesetzter oder abgegebener Hunde rechnen. Schon bei früheren Rasseverboten stieg die Zahl schwer vermittelbarer Hunde in Tierheimen deutlich an. Ob die eingereichten Petitionen und Beschwerden die Politiker im Kanton Zürich noch einmal zum Umdenken bewegen können, bleibt abzuwarten.  © Deine Tierwelt

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