Tretroller mit Elektromotor sind in vielen Ländern gerade sehr angesagt, in Deutschland sind die sogenannten E-Floater bis auf wenige Ausnahmen allerdings verboten. Das könnte sich jedoch bald ändern. Wir haben mit einem Verkehrsexperten über die aktuelle Rechtslage bei den neuen E-Rollern gesprochen.

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E-Scooter eignen sich gut, um kurze Strecken zurückzulegen, etwa zur Uni oder zur Arbeit. Doch wer die praktischen Fahrzeuge hierzulande im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, macht sich nicht nur strafbar, er muss auch mit einem Bußgeld rechnen. Noch, denn in Kürze sollen E-Roller legal auf die Straße kommen.

Eine entsprechende Verordnung hat das Bundeskabinett Anfang April 2019 beschlossen. Nun fehlt noch die Zustimmung des Bundesrates. Welche Voraussetzungen für E-Roller erfüllt werden müssen, ob eine Helmpflicht besteht und wo man die Tretroller mit elektrischem Antrieb nutzen darf, erklärt Florian Wehner, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Herr Wehner, welche Verkehrsteilnehmer können die neuen E-Scooter fahren?

Florian Wehner: Es gibt langsamere und schnellere Modelle auf dem Markt. Schon Zwölfjährige sollen sie fahren dürfen, dann allerdings ohne Lenkstange und nur die langsame Variante bis zwölf Kilometer pro Stunde.

Für die schnelleren Roller zwischen zwölf und 20 km/h müssen die Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Führerscheinpflicht soll es allerdings nicht geben, nur eine Versicherungspflicht für das Fahrzeug.

Radweg, Gehweg, Straße – Wo und wie darf man E-Roller benutzen?

Der jüngste Entwurf der Regelungen für die Elektrokleinstfahrzeuge sieht vor, dass man mit den langsameren Elektrorollern bis zwölf km/h auf Gehwegen, Fuß- und Radwegen oder in Fußgängerzonen fahren kann.

Fahrer mit den schnelleren Rollern mit einer Höchstgeschwindigkeit von zwölf bis 20 km/h dürfen nur auf Radwegen und dem Radfahrstreifen fahren. Wenn es keinen gibt, müssen sie die Fahrbahn nutzen und am Straßenverkehr teilnehmen wie Fahrräder oder Autos.

Welche Gefahren birgt das Rollerfahren für einen selbst und andere Verkehrsteilnehmer?

Das Problem für die Rollerfahrer selbst liegt vor allem in den kleinen Rädern der Fahrzeuge. Bereits kleinste Bodenunebenheiten reichen aus, um Stürze mit schweren Verletzungen zu verursachen, zumal ohne Helm.

Und Rollerfahrer auf der Straße dürften durch Autos, LKW, Straßenbahnen und so weiter noch gefährdeter sein als Fahrradfahrer, mit denen es jährlich viele schwere Unfälle gibt.

Problematisch sind aber vor allem auch die Zusammenstöße mit Fußgängern, die zum Beispiel auf kombinierten Rad- und Gehwegen oder in Fußgängerzonen praktisch programmiert sind.

Auch Hausausgänge und Ausfahrten sind unfallträchtige Punkte, wie die Erfahrungen mit den E-Rollern aus anderen Ländern zeigen.

Kann ein Unfall strafrechtliche Konsequenzen haben?

Ja, neben den schlimmen gesundheitlichen Folgen für beide Verkehrsteilnehmer kann ein Unfall mit einem E-Roller natürlich wie bei jedem Verkehrsunfall auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Fahrlässige Körperverletzung, um die es meistens geht, kann sogar mit Freiheitsentzug bestraft werden. Das könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Rollerfahrer einen Fußgänger auf dem Gehweg oder dem kombinierten Rad- und Gehweg anfährt und ihn verletzt.

Gibt es für E-Roller eine Helmpflicht?

Derzeit ist in dem Entwurf für die Regelungen keine Helmpflicht für die Roller vorgesehen. Aber es bleibt abzuwarten, ob sich das irgendwann in Zukunft noch einmal ändert.

Bei E-Bikes zum Beispiel halte ich eine spezielle Helmpflicht in einiger Zeit für wahrscheinlich, so dann möglicherweise auch für die E-Roller.

Und wie sieht es mit einer Versicherung aus?

Ja, für die Elektro-Roller wird wohl eine Versicherungspflicht bestehen. Das heißt, die Besitzer müssen eine Police abschließen und auf den Rollern werden sie dann eine kleine Plakette anbringen müssen.

Das soll für die langsameren Modelle für Fahrer ab zwölf Jahren wie für die schnellere gleichermaßen gelten.

Florian Wehner ist Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in München.
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