Auf der Autobahn 44 zog ein in Rumänien zugelassener Kleintransporter mit Anhänger die Aufmerksamkeit der Kontrolleinheit Flughafen Reiseverkehr Paderborn/Lippstadt des Hauptzollamts Bielefeld auf sich.

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Auf dem Anhänger wurde ein in Großbritannien zugelassener Ford Mustang Mach E transportiert – ein Fahrzeug, das nicht nur durch seine sportliche blaue Lackierung, sondern auch durch seinen geschätzten Wert von rund 40.000 Euro hervorstach. Was zunächst wie ein gewöhnlicher Fahrzeugtransport aussah, entpuppte sich bei einer genaueren Kontrolle am Rastplatz Sintfeld als ein schwerwiegender Verstoß gegen Zollvorschriften.

Die Zöllner entschieden sich, das Fahrzeuggespann zur Kontrolle aus dem Verkehr zu ziehen. Bei der Inspektion stellte sich heraus, dass sich im Kleintransporter vier Männer im Alter zwischen 25 und 43 Jahren befanden, die von Großbritannien nach Rumänien unterwegs waren. Neben dem Ford Mustang befanden sich auch weitere Waren im Transporter: Ein Motorrad, mehrere Fernseher, Spielekonsolen und Werkzeuge. Für diese Waren, die aus einem Nicht-EU-Land in das Gebiet der Europäischen Union eingeführt wurden, konnten die Männer jedoch keine Zollanmeldungen oder Einfuhrdokumente vorweisen.

Für den Mustang sind 12.000 Euro Einfuhrzoll fällig

Besonders ins Gewicht fiel der fehlende Nachweis für den importierten Ford Mustang. Fahrzeuge, die aus Nicht-EU-Ländern in die EU eingeführt werden, unterliegen strengen Zollvorschriften. Für den Sportwagen wären Einfuhrabgaben in Höhe von rund 12.000 Euro angefallen. Da diese vor Ort nicht beglichen werden konnten, beschlagnahmte der Zoll den Mustang. Auch die übrigen Waren waren nicht ordnungsgemäß deklariert, was eine sofortige Begleichung der fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von etwa 1.400 Euro erforderlich machte.

Der fehlende Zollnachweis für den Mustang und die anderen Waren führte zum Verdacht der Steuerhinterziehung. Die Beamten leiteten strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die Männer ein. Während sie nach Zahlung der Abgaben ihre Reise mit den übrigen Waren fortsetzen konnten, bleibt der Ford Mustang vorerst in der Obhut des Bielefelder Zolls.

Weitere Ermittlungen eingeleitet

Die zuständige Straf- und Bußgeldsachenstelle des Hauptzollamts Bielefeld übernimmt nun die weiteren Ermittlungen. Dabei wird geklärt, ob der Transport absichtlich ohne Anmeldung durchgeführt wurde oder ob es sich um eine Unkenntnis der Zollvorschriften handelt. Auch die Hintergründe des Transports, insbesondere der Auftraggeber des Mustangs und der Endbestimmungsort in Rumänien, werden untersucht.

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Grundsätzlich dürfen Waren aus Nicht-EU-Staaten nur bis zu bestimmten Freigrenzen abgabenfrei eingeführt werden. Diese liegen bei:

  • 300 Euro bei Einreise mit dem Auto oder anderen Verkehrsmitteln,
  • 430 Euro bei Flug- oder Seereisen,
  • 175 Euro bei Reisenden unter 15 Jahren.

Wird diese Freimenge überschritten, sind die Waren beim Zoll anzumelden und die entsprechenden Einfuhrabgaben zu entrichten. Bei Fahrzeugen wie dem Mustang oder anderen hochwertigen Waren sind zusätzlich detaillierte Nachweise erforderlich.  © auto motor und sport

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