Ein britischer Cybertruck-Fahrer war nicht lange mit seinem E-Pick-up rund um Manchester unterwegs. Die Polizei beschlagnahmte ihn – aus diesen Gründen.
Tesla bietet den Cybertruck offiziell nur in Nordamerika an. Für Europa und den Rest der Welt hat der Elektroauto-Hersteller bisher noch nicht einmal versucht, den E-Pick-up zulassungsfähig zu machen. Die internationalen Anforderungen hätten wohl Einschränkungen mit sich gebracht, "und das hätte das Produkt, ehrlich gesagt, schlechter gemacht", bekannte Tesla-Chef
Einer in Tschechien, zwei in Großbritannien
Dennoch sind immer mehr Exemplare des kantigen Autokolosses in Europa unterwegs. Im Herbst 2024 sorgte ein Exemplar aus Tschechien für Aufsehen, das angeblich der erste Cybertruck mit offizieller EU-Zulassung ist. In Großbritannien tauchten zuletzt ebenfalls die ersten Vertreter des elektrischen Pritschenwagens auf. Der britische Influencer und Youtuber Yianni Charalambous veröffentlicht auf seinen Social-Media-Kanälen immer wieder Inhalte, die sich mit seinem Cybertruck befassen. Und mit der Tatsache, dass das Auto im Vereinigten Königreich bislang nicht zugelassen werden kann. Charalambous' Exemplar verfügt über eine albanische Zulassung.
Video: Fahrbericht: Tesla Cybertruck
Mit albanischem Nummernschild war bis vor Kurzem ein weiterer Cybertruck im Großraum Manchester unterwegs. Allerdings nicht lange. Wie die "Greater Manchester Police" bekannt gab, stoppte sie den schwarzen E-Pick-up mit der frontseitigen Aufschrift "Cyberbeast" in der Stadt Whitefield. Und nicht nur das: Die Beamtinnen und Beamten beschlagnahmten ihn direkt, und zwar aufgrund "berechtigter Bedenken hinsichtlich der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer oder Fußgänger, falls diese in einen Zusammenstoß mit dem Cybertruck verwickelt werden". Der Besitzer, ein britischer Staatsbürger, erhielt obendrein eine Anzeige.
Zu kantig, zu schwer, zu unnachgiebig
Experten sehen eine EU-Zulassung für den Tesla Cybertruck aus mehreren Gründen in weiter Ferne. Eines der größten Hindernisse hierfür ist seine scharfkantige und angeblich schusssichere Edelstahl-Karosserie, die nicht nur bei einem Aufprall mit Fußgängern oder Radfahrern heftige Schäden beim Unfallgegner hervorrufen dürfte. Ein weiteres Manko ist das Gesamtgewicht von über vier Tonnen, das die in Europa übliche Masse für Pkw von höchstens 3,5 Tonnen bei Weitem übertrifft. Hinzu kommen vermeintliche Kleinigkeiten wie die Touch-Türöffner an der B-Säule und sicher noch weitere Details, bei denen europäische Zulassungsbehörden den Daumen senken würden.
Es gibt jedoch ein Schlupfloch: Per Einzelabnahme ist selbst der Tesla Cybertruck in der EU zulassungsfähig. Vorausgesetzt, es wurden zuvor einige Anpassungen vorgenommen. Beim tschechischen Exemplar überdecken beispielsweise Gummiüberzüge einige scharfe Kanten, was den dortigen Prüfern anscheinend für eine Zulassung ausgereicht hatte. Die in Großbritannien genutzten Cybertrucks scheinen Derartiges nicht aufzuweisen. Beim beschlagnahmten "Cyberbeast" ist auf dem von der Polizei veröffentlichten Foto lediglich eine auf dem Dach platzierte LED-Lichtleiste als Änderung gegenüber dem Serienauto auszumachen.
Polizei übers Ziel hinausgeschossen?
Die Polizeit hat den Cybertruck auf Basis von Paragraf 165 des britischen Straßenverkehrsgesetzes an sich genommen. Es erlaubt den Behörden, ein Fahrzeug zu beschlagnahmen, wenn keine legalen Dokumente und/oder Eigentumsnachweise vorgelegt werden können. Allerdings scheinen sich die Beamtinnen und Beamten der "Greater Manchester Police" nicht mehr vollends sicher zu sein, ob sie mit ihrer rigorosen Aktion möglicherweise ein wenig über das Ziel hinausgeschossen sind. Denn inzwischen sind die Pressemeldung und die Social-Media-Posts über den einkassierten Cybertruck von ihren Plattformen verschwunden. Britischen Medienberichten zufolge erhält der Cybertruck-Fahrer sein Auto zurück, sobald er den geforderten Eigentumsnachweis erbringt. Ob er dazu in der Lage oder dies vielleicht sogar bereits geschehen ist, ist aktuell leider nicht bekannt. © auto motor und sport
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.