Der Bundesgerichtshof verhandelt am 22. Juli 2021 über Hatespeech und die Nutzungsbedingungen von Facebook. Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die Frage, ob Unternehmen wie Facebook oder der Staat über die Grenzen der Freiheit entscheiden. Unsere Serie "Ein Gesetz für die Meinungsfreiheit" zeigt das Problem auf - und macht einen Lösungsvorschlag.

Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht des Autors dar. Hier finden Sie Informationen dazu, wie wir mit Meinungen in Texten umgehen.

"Ich bin zwar anderer Meinung als Sie, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen."
Voltaire (wohl zugeschrieben)

Darf man als Frau der Meinung sein, dass es das biologische Geschlecht der Frau gibt und das auch öffentlich behaupten? Im Vereinigten Königreich hatte ein Gericht akzeptiert, dass einer Frau, die öffentlich die Auffassung vertritt, dass man sein biologisches Geschlecht nicht ändern kann, durch ihren Arbeitgeber gekündigt wurde.

In England war es in Frauengefängnissen zu sexuellen Übergriffe auf weibliche Häftlinge durch biologisch männliche Sexualstraftäter gekommen, die sich zu Frauen erklärt hatten. Das "Self-Identification-Gesetz" sollte es Menschen ermöglichen, ihr Geschlecht per Erklärung zu wechseln. Man befürchtete derartige sexuelle Übergriffe etwa auch auf Frauentoiletten oder in Umkleiden. Auch hierzulande waren Gesetzesentwürfe von Grünen und FDP zur Auflösung des körperlichen Geschlechts in der Diskussion.

"Das biologische Geschlecht kann man nicht ändern" - Darf man das behaupten?

Die Britin Maya Forstater hatte folgende Meinung über Twitter verbreitet: "Die gesetzliche Definition von 'Frau' so radikal auszuweiten, dass sie Männer einschließt, macht die Kategorie 'Frau' bedeutungslos und wird Frauenrechte und den Schutz von Frauen und Mädchen untergraben." Ferner schrieb sie: "Ich akzeptiere die Gender-Identität eines jeden, ich glaube nur nicht, dass Menschen ihr biologisches Geschlecht ändern können."

Diese Meinung empfanden Kolleginnen als Beleidigung und ihr Arbeitgeber verlängerte ihren Arbeitsvertrag nicht. In zweiter Instanz erklärte ein Arbeitsgericht nun das Meinungsverbot für rechtsfehlerhaft. "Die Haltung der Klägerin, die weithin geteilt wird", ist für das Gericht eine "geschützte philosophische Überzeugung". Sie müsse in der Demokratie auch toleriert werden, wenn sie für Menschen "besorgniserregend" und "schmerzlich" sei.

Meinungsmacht von Facebook und Co.

Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass der Rahmen für Äußerungen, die als Beleidigung verboten oder als freie Meinungsäußerung geschützt sind, in Gesetzen gesteckt wird. So können Fehlentwicklungen im parlamentarischen Verfahren gebremst werden. Verfassungswidrige Gesetze können vor dem Bundesverfassungsgericht korrigiert werden.

In der Wirklichkeit bestimmen aber nicht Gesetze die Grenzen der erlaubten Meinung, sondern die Nutzungsbedingungen von Suchmaschinenanbietern und sozialen Netzwerken. Sie beherrschen weltweite Kommunikationsräume. Sie bestimmen, wer redet und was geredet wird, und sie entscheiden auch darüber, wer diese Räume verlassen muss und wer bleibt.

Sie programmieren Algorithmen, die Dienstleistungen, Konsumgüter und politische Meinungen auffindbar machen oder empfehlen, sprich verkaufen können. Dass sie zu viel Macht haben, ist anerkannt. Dass ihr Geschäft zum Schutz von Personendaten, Markt und Wettbewerb reguliert werden muss, ist unbestritten.

Machtkampf mit dem Staat

In Australien haben Facebook und Google im Machtkampf mit dem Staat im Frühjahr 2021 die Muskeln spielen lassen. Während Google nur drohte, hat Facebook kurzzeitig für sämtliche Nutzer in Australien journalistische Inhalte, also sämtliche Medienlinks sowie mehrere Behörden- und Katastrophenseiten, gesperrt. Kein freundlicher Zug im Kampf gegen die Pandemie.

Das alles macht die Dimension des Einflusses und des Erpressungspotenzials der Tech-Giganten deutlich. Spätestens seit dem "Sturm auf das Kapitol" im Januar 2021 hat sich ein breiter Konsens gebildet, dass diese Dienste auch in staatliche Prozesse und die demokratische Willensbildung eingreifen. Sie können den Kampf um die politischen Meinungen vor der Bundestagswahl entscheidend beeinflussen.

Parallelrechtsordnungen und "private Gerichte" sind ein Problem

All dies geschieht rechtlich im Rahmen der Privatautonomie. Grundlage sind "Gemeinschaftsstandards", die die Anbieter als ihr "Hausrecht" begreifen, obwohl sie rechtlich schlicht Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind. So wurde eine eigene "Parallelrechtsordnung" geschaffen, die global und unabhängig von der jeweiligen nationalen Rechts- und Staatsordnung gelten soll.

Das Recht wird von den Unternehmen selbst auch vollzogen und durchgesetzt. Nach dem Prinzip alles aus und in einer Hand werden demokratierelevante Entscheidungen – so im Falle von Facebook – durch ein vom Unternehmenschef eingesetztes "Privatgericht" ("Oversight Board") kontrolliert.

Die Staaten müssen handeln

Die Staaten schauen weitgehend tatenlos dabei zu, wie die Kommunikation ihrer Organe ohne demokratische Legitimation und rechtliche Überprüfungsmöglichkeit Spielball von Datenunternehmern geworden ist. Gleich ob Staatschef, religiöser Führer, Hassprediger oder Querdenker. Die Plattformen entscheiden auf Basis ihres privaten Rechts, wo die Macht endet.

Die Staaten sind Beckenrandschwimmer. So sind Mechanismen entstanden, die die Demokratie ins Wanken bringen können. Lediglich partiell, etwa bei der Bekämpfung von Straftaten im Netz, gibt es etwa in Deutschland mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz vielversprechende Ansätze.

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