• Die ersten Bundesländer haben mit der Impfung von Risikopatienten in Impfzentren begonnen, andere ziehen im Februar nach.
  • Termine können telefonisch oder online vereinbart werden, der Vergabe-Ablauf unterschiedet sich allerdings je nach Bundesland.
  • Lesen Sie hier, wie die Terminvergabe in Ihrem Bundesland geregelt ist.

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Grundsätzlich sollen alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Da die Impfstoffe gerade am Anfang aber nicht für alle Menschen gleichzeitig zur Verfügung gestellt werden können, muss eine Priorisierung vorgenommen werden.

Menschen, die laut Verordnung der Bundesregierung zur Personengruppe mit "höchster Priorität" zählen, haben Vorrang bei der Schutzimpfung, sie können sich in einem der neu eingerichteten Impfzentren freiwillig und kostenlos immunisieren lassen. Dazu gehören über 80-Jährige sowie die Bewohner von Pflegeheimen. Auch das Pflegepersonal und Beschäftigte im Gesundheitswesen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, gehören zu der ersten Gruppe.

So regeln die einzelnen Bundesländer die Terminvergabe:

Baden-Württemberg

Für die Impfung in Baden-Württemberg ist eine Anmeldung über die Telefonnummer 116 117, online über www.116117.de oder die gleichnamige App notwendig. Die Landesregierung empfiehlt, vorab mit dem Hausarzt zu klären, ob man Risikopatient ist und bereits Anspruch auf einen Impftermin hat.

Bayern

Über 80-Jährige, die nicht in Heimen wohnen, werden in Bayern per Brief angeschrieben und über einen möglichen Impftermin informiert. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch.

Alle anderen haben drei Möglichkeiten, um sich für eine Corona-Impfung anzumelden:

  • Sie können sich an das zuständige Impfzentrum an ihrem Wohnort wenden. Eine Übersicht über die zuständige Stelle mit Telefonnummer gibt es hier.
  • Sie können sich bei der bundesweiten Hotline 116 117 melden und werden dann an das zuständige Impfzentrum weitergeleitet.
  • Auf www.impfzentren.bayern ist eine Bewerbung für die Impfung möglich. Gestaffelt nach Priorität und Verfügbarkeit von Terminen, werden Bewerber hierüber zur persönlichen Terminbuchung eingeladen.

Berlin

In Pflegeheimen werden die Bewohner über mobile Impfteams mit der Schutzimpfung versorgt. Alle anderen impfberechtigten Bürger in Berlin werden persönlich per Brief zur Impfung eingeladen. Eine Impfung ist aktuell nur möglich, wenn man diese Einladung erhalten hat. Die Einladung enthält einen Code, mit dem Berechtigte per Telefon oder online ein Termin in einem der sechs Impfzentren buchen können.

Brandenburg

Für die Einwohner Brandenburgs gibt es keine automatische Einladung zur Corona-Schutzimpfung. Hier können sich Interessierte informieren, ob sie zum jetzigen Zeitpunkt bereits zu einer Impfung berechtigt sind. Termine vereinbaren Berechtigte dann über die Telefonnummer 116 117.

Bremen

Wer impfberechtigt und wohnhaft in Bremen ist, wird zur Terminvereinbarung per Post eingeladen. Der Brief beinhaltet einen Code, mit dem entsprechende Personen die Impftermine im Internet ausmachen können.

Hamburg

Krankenhauspersonal und Pflegeheim-Bewohner müssen sich nicht selbst um einen Termin kümmern, sie erhalten die Impfung automatisch über mobile Impfteams. Weitere Impfberechtigte können über die Hotline 116 117 oder auch über diese Internetseite einen Termin für die Impfung vereinbaren.

Hessen

Für in Hessen wohnhafte Bürger, die zur Gruppe mit der höchsten Priorität zählen, ist seit 12. Januar eine Impf-Anmeldung über die Hotline 116 117 oder online unter www.impfterminservice.de/impftermine möglich.

Mecklenburg-Vorpommern

Wer in Mecklenburg-Vorpommern lebt und sich impfen lassen möchte, muss zunächst auf eine postalische Einladung der Behörden warten. Abhängig von der Prioritätengruppe werden Impfberechtigte, aktuell Personen über 80 Jahren, direkt von den Behörden angeschrieben. Im Anschluss erfolgt eine Terminvereinbarung über die Telefonnummer 0385/20 27 11 15 (Mo-Fr von 8-20 Uhr, Wochenende/Feiertage 9-16 Uhr).

Niedersachsen

Die Vergabe von Terminen in den Impfzentren beginnt erst am 28. Januar, wenn ein Großteil der Bewohner der Alten- und Pflegeheime und des Personals geimpft ist. Alle über 80-Jährigen erhalten ein Schreiben mit den notwendigen Informationen. Die Impf-Anmeldung wird telefonisch und über ein Onlineportal möglich sein. Über die Hotline 0800/99 88 665 werden bereits jetzt allgemeine Fragen zur Impfung beantwortet.

Nordrhein-Westfalen

Auch hier haben Pflegeheime und Krankenhauspersonal Vorrang. Alle weiteren Impfberechtigten werden angeschrieben und über den Ablauf informiert. Termine kann diese Personengruppe ab 25. Januar telefonisch unter 116 117 01 oder online unter www.116117.de vereinbaren, die Impfzentren öffnen am 1. Februar.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz läuft das telefonische Terminvergabesystem bereits seit Anfang Januar, es ist unter 0800/57 58 100 zu erreichen. Auch online unter impftermin.rlp.de können Termine ausgemacht werden. Die Vergabe erfolgt je nach Berechtigung und Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe, begonnen wird mit allen Personen über 80 Jahren.

Saarland

Wer sich im Saarland auf die Impfliste setzen lassen möchte, kann sich unter 0681/501 44 22 oder unter 0800/999 15 99 anmelden. Auch online über www.impfen-saarland.de ist eine Registrierung möglich. Zunächst werden aber nur Termine für Personen vergeben, die entweder über 80 Jahre alt sind oder die Priorisierungskriterien erfüllen.

Sachsen

Wer zur Priorisierungsgruppe 1 (über 80-Jährige, Beschäftigte ambulanter Pflegedienste und das Personal besonders betroffener Risikobereiche der ambulanten Versorgung) gehört, kann in Sachsen auf der Online-Terminbuchungsseite sachsen.impfterminvergabe.de sowie in Kürze auch über die Telefon-Hotline 0800/0899 089 einen Termin in seinem zuständigen Impfzentrum buchen.

Sachsen-Anhalt

Einwohner von Sachsen-Anhalt können Impftermine unter der zentralen Rufnummer 116 117 vereinbaren oder einen Termin online unter impfterminservice.de buchen. Bei der Terminvergabe wird die jeweilige Impfberechtigung abgefragt und ein für die Impfung notwendiger Code vergeben.

Schleswig-Holstein

Berechtigte Impf-Interessierte können sich unter www.impfen-sh.de oder über die Hotline 0800/455 655 0 oder die Hotline 116 117 zu den Impfungen anmelden. Neue Termine werden immer Dienstagmorgens um 8 Uhr freigeschaltet. Spätestens nach sechs Monaten sollen die Impfungen auch in den Hausarztpraxen möglich sein.

Thüringen

Personen in Thüringen, die sich impfen lassen möchten und zur Gruppe mit höchster Priorität gehören, können unter 03643/49 50 49 0 oder online unter www.impfen-thüringen.de/index.html einen Termin vereinbaren. Die Impfungen für Gruppen mit hoher und erhöhter Priorität erfolgen in den nächsten Wochen.

Verwendete Quellen:

  • Das Erste: Corona-Schutzimpfung: So vergeben die Bundesländer die Impftermine
  • Ärzteblatt: Impftermine: Bundesländer informieren unterschiedlich
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