Schnupfen, Husten, Fieber: Etwa jeder zehnte Deutsche ist Schätzungen zufolge derzeit krank. Die Zahl der Atemwegsinfekte befindet sich auf einem Rekordhoch – und das, bevor die Grippewelle überhaupt so richtig begonnen hat. Welche Infos Betroffenen jetzt helfen.

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7,2 Millionen Menschen in Deutschland haben derzeit einen akuten Atemwegsinfekt, meldet das Robert-Koch-Institut (RKI) in einem aktuellen Bericht – also zum Beispiel einen grippalen Infekt oder eine Bronchitis. Betroffen sind alle Altersgruppen, wobei die Zahlen bei Schulkindern und 15- bis 59-Jährigen zuletzt gestiegen sind und bei Kleinkindern und ab 60-Jährigen rückläufig waren.

Auch die Zahl der Arztbesuche ist gestiegen: In der Kalenderwoche 46 (13. bis 19.11.) rechnete das RKI mit etwa 1,6 Millionen Arztbesuchen wegen akuter Atemwegserkrankungen. Vielerorts laufen Schulen und Kitas im Notbetrieb, Krankenkassen registrieren eine Krankmeldung nach der nächsten: Die DAK geht davon aus, dass ihre Versicherten in diesem Jahr im Schnitt auf über 20 Fehltage kommen werden.

Welche Viren machen den Deutschen derzeit zu schaffen und wann braucht mein Arbeitgeber ein Attest? In welchen Ausnahmefällen man sich noch telefonisch krankschreiben lassen kann und was sollten Eltern erkrankter Kinder beachten? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

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Warum sind gerade so viele krank?

Zu den häufigsten Ursachen: Die meisten liegen hierzulande mit Erkältungskrankheiten wie Grippe, grippalen Infekten oder Bronchitis flach. Noch immer sorgen auch Corona-Viren (SARS-CoV-2) für hohe Krankenstände, noch häufiger sind aber die für diese Jahreszeit typischen Rhinoviren Ursache für Erkrankungen.

Bislang gibt es aber noch keine Anzeichen für eine beginnende Grippewelle, auch RSV-Erreger bewegen sich noch auf einem insgesamt niedrigen Niveau. Manche Menschen haben aber mit mehreren Infektionen gleichzeitig zu kämpfen – dann spricht man von einer sogenannten Superinfektion.

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Wie lange bin ich vermutlich ansteckend und sollte folglich zu Hause bleiben?

Die Daumenregel bei Erkältungen lautet: Man ist in etwa so lange ansteckend, wie man Symptome hat. Dieser Zeitraum beträgt meist eine Woche. Das gilt auch bei einer Grippe: Hier ist man bis zu eine Woche nach dem Auftreten der ersten Krankheitszeichen ansteckend. Bei einer Corona-Infektion ist man bis zu neun Tage nach Symptombeginn ansteckend.

Die Rhinoviren, die derzeit am häufigsten für Schnupfnasen sorgen, findet man weltweit. Nach durchgemachter Erkältung ist man aber nur für kurze Zeit immun, denn es gibt über 100 Varianten. Übertragen werden die Rhinoviren vor allem durch Schmierinfektionen, also kontaminierte Hände oder Gegenstände. Man kann sich aber auch über Tröpfchen und Aerosole infizieren.

Wann muss ich meinem Arbeitgeber ein Attest vorlegen?

Jeder Arbeitgeber kann selbst entscheiden, wann er ein ärztliches Attest verlangt. Das kann auch schon am ersten Tag der Krankmeldung sein. In den meisten Fällen muss man, wenn man länger als drei Kalendertage nicht arbeiten kann, am darauffolgenden Arbeitstag ein Attest vorweisen – also am vierten Tag der Krankheit.

Kann ich mich per Telefon krankschreiben lassen?

Die Möglichkeit, sich per Telefon krankschreiben zu lassen, ist am 1. April 2023 ausgelaufen. Sie wurde während der Corona-Pandemie geschaffen. Die Bundesregierung will die telefonische Krankschreibung aber wieder einführen, allerdings nur bei Krankheiten ohne schwere Symptome und für Erkrankte, die der Arztpraxis bereits bekannt sind. Entsprechende Richtlinien sollen bis zum 31. Januar 2024 erarbeitet werden. Es gibt nur eine Ausnahme – siehe nächste Frage.

Kann ich mich online krankschreiben lassen?

Sofern die eigene Arztpraxis dies anbietet, ist eine Krankschreibung per Videosprechstunde möglich. Voraussetzung ist, dass keine persönliche körperliche Untersuchung notwendig ist. Kennt der Arzt oder die Ärztin den Erkrankten, kann er ihn per Videosprechstunde bis zu sieben Kalendertage krankschreiben – ansonsten nur bis zu drei Tage. Eine Folgekrankschreibung per Videosprechstunde ist wiederum nur dann möglich, wenn die vorherige Krankschreibung auf einer persönlichen Untersuchung basierte.

Nur zwei Ausnahmen gibt es, in denen telefonische Krankschreibungen noch immer möglich sind: Nämlich dann, wenn keine Videosprechstunde angeboten werden kann und für die erkrankte Person eine öffentlich-rechtliche Pflicht zur Absonderung besteht oder empfohlen wird. Das ist zum Beispiel bei Infektionskrankheiten wie Covid-19 oder den Affenpocken der Fall.

Was, wenn mein Kind krank ist?

Aktuell gilt: Wird das Kind krank, müssen Eltern direkt zum Arzt gehen, um Kinderkrankengeld zu erhalten, in der Regel sind das 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Der Arzt stellt einen Kinderkrankenschein aus, der dem Arbeitgeber vorgelegt und bei der Krankenkasse eingereicht werden kann. Voraussetzungen dafür sind auch, dass das Kind bis 12 Jahre alt oder behindert ist und niemand anderes im Haushalt die Betreuung oder Pflege übernehmen kann.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Regelungen anpassen: Erst ab dem vierten Tag sollen Eltern künftig eine Arztpraxis aufsuchen müssen. Das Gesetz will er noch in dieser Erkältungssaison ändern lassen. Bis Ende 2023 können gesetzlich krankenversicherte Eltern je Kind für 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld (Alleinerziehende: max. 60) beantragen, bei mehreren Kindern maximal 65 Tage (Alleinerziehende: max. 130). Für die kommenden beiden Jahre sinkt der Anspruch auf 15 Arbeitstage pro Kind (Alleinerziehende: max. 30).

Darf ich während einer Krankschreibung arbeiten?

Ja, eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Prognose, wann jemand wieder einsatzfähig sein wird. Bei frühzeitiger Genesung wieder zu arbeiten, ist eine freiwillige Entscheidung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sich zu versichern, dass der Arbeitnehmer wirklich in der Lage ist, seinen Tätigkeiten nachzugehen – sonst droht im schlimmsten Fall Schadensersatzpflicht.

Darf ich während einer Krankschreibung shoppen, ins Kino oder ins Restaurant?

Das kommt auf die Art der Erkrankung an. Erlaubt ist, was keinen negativen Einfluss auf den Heilungsprozess hat. Der Gang zum Supermarkt, zum Arzt oder zur Apotheke sind in jedem Fall erlaubt. Bei einer Erkältung kann ein Spaziergang die Heilung fördern, mit einem Gipsarm ist ein Restaurantbesuch nicht ausgeschlossen.

Mit einer Magen-Darm-Erkrankung ins Kino oder mit Erkältung aufs Konzert hingegen – das ist eher nicht erlaubt. Wer gegen die ärztlichen Empfehlungen handelt und dabei erwischt wird, muss mit Abmahnung oder sogar Kündigung rechnen.

Verwendete Quellen

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