• Homeoffice, Impfnachweis am Arbeitsplatz und 2G-plus bei Veranstaltungen könnten bald Realität werden.
  • Wie die deutsche Politik die Corona-Pandemie in den Griff bekommen will.

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Bis Ende der Woche wollen Bundestag und Bundesrat neue Beschlüsse verabschieden, um die Corona-Pandemie wieder in den Griff zu bekommen. Einzelne Maßnahmen sind unumstritten - andere zeichnen sich seit dem Wochenende als wahrscheinlich ab.

Hier die Pläne nach dem derzeitigen Stand:

3G am Arbeitsplatz

Beschäftigte sollen nach Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ihrem Arbeitgeber einen Impfnachweis oder Genesenennachweis vorlegen müssen. Sind sie weder geimpft oder genesen, müssen sie täglich vor Betreten ihres Arbeitsplatzes einen aktuellen Coronatest vorlegen. Akzeptiert wird ein höchstens 24 Stunden alter Antigen-Test oder ein höchstens 48 Stunden alter PCR-Test. Arbeitgebern droht ein Bußgeld, wenn sie den Status nicht kontrollieren.

Rückkehr zum Homeoffice

Heil will auch die zum 1. Juli aufgehobene Homeoffice-Pflicht wieder aktivieren. Wenn keine zwingenden Gründe entgegenstehen, müssen Arbeitgeber im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten ihren Beschäftigten Arbeit im Homeoffice anbieten. Die Beschäftigten wiederum müssen das Angebot annehmen, wenn keine Gründe entgegenstehen.

2G oder 2G Plus in der Freizeit

Beim Besuch von Restaurants, Theatern, Kinos, Fitnessstudios oder Fußballstadien soll die 2G-Regel bundesweit gelten. Das heißt, dass Ungeimpfte auch mit einem negativen Coronatest nicht mehr an diesen Freizeitaktivitäten teilhaben können. Geplant ist für Veranstaltungen aber wohl auch 2G plus: Dann müssten Geimpfte und Genesene auch noch einen negativen Coronatest vorlegen. Offen ist bisher aber, welche Veranstaltungen diese Verschärfung umfassen soll.

3G-Pflicht im Bahnverkehr

Die 3G-Pflicht im Fernverkehr der Deutschen Bahn - Mitnahme also nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete - fordern sowohl Vertreter der SPD als auch der Grünen. In den am Wochenende kursierenden Gesetzesplänen war dies allerdings noch nicht berücksichtigt.

Grundregeln der Pandemie-Bekämpfung

Im vergangenen Donnerstag das erste Mal im Bundestag beratenen neuen Infektionsschutzgesetz stehen weiter Grundregeln der Pandemie-Bekämpfung. Dazu zählen die Maskenpflicht und die Gebote, einen Mindestabstand einzuhalten.

Testpflicht in Pflegeeinrichtungen

In Alten- und Pflegeheimen planen die Ampel-Parteien nach Informationen des "Tagesspiegel" eine tägliche Testpflicht. Diese solle nicht nur für private Besucher, sondern auch für berufliche Besucher wie Handwerker oder Paketboten gelten. Geimpfte oder Genesene sollen sich aber nicht täglich testen lassen müssen.  © AFP

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