• Ein Video der "Anwälte für Aufklärung" auf YouTube bestätigt scheinbar, dass es der Sinn des Dritten Bevölkerungsschutzgesetzes sei, eine Impfpflicht einzuführen.
  • Das stimmt aber nicht: Der Politiker Georg Nüßlein hat sich im Bundestag lediglich versprochen.
  • Der Teil des Videos, in dem er sich korrigiert, wurde weggeschnitten - es gibt daher keine Belege, dass eine Impfpflicht eingeführt werden soll.
Diese Kolumne stellt die Sicht von CORRECTIV.Faktencheck - Fakten für die Demokratie und Steffen Kutzner dar. Informieren Sie sich, wie unsere Redaktion mit Meinungen in Texten umgeht.

Nachdem Gesundheitsminister Jens Spahn in den letzten Wochen und Monaten wiederholt betont hatte, dass es keine Impfpflicht gegen das Coronavirus geben würde, macht es hellhörig, wenn der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU, Georg Nüßlein, im Bundestag angeblich sagt: "Das Ursprungsanliegen dieses Dritten Bevölkerungsschutzgesetzes war die Grundlegung einer Impfpflicht."

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Dieser Satz rutschte Nüßlein in der Debatte um das "Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" heraus. Das Gesetz wurde am 18. November im Bundestag besprochen und noch am selben Tag verabschiedet.

Die "Anwälte für Aufklärung" veröffentlichten einen Ausschnitt von Nüßleins Rede auf ihrem YouTube-Kanal. Auch auf Facebook wurde das Video verbreitet, mit dem Kommentar: "Jetzt hat er sich verraten." Diese Interpretation ist jedoch irreführend. Ein Faktencheck von CORRECTIV ergibt, dass das Video manipulativ geschnitten wurde.

Nüßlein korrigierte seinen Versprecher sofort selbst

Denn was in der abrupt endenden Aufnahme nicht zu hören ist: Unmittelbar nachdem Nüßlein von der Impfpflicht gesprochen hatte, unterbrach er sich selbst und korrigierte seine Aussage: "Das Ursprungsanliegen dieses Dritten Bevölkerungsschutzgesetzes war die Grundlegung einer Impfpflicht. Nochmals: keiner... – die Grundlegung einer Impfstrategie, nochmals: keiner Impfpflicht!

Nüßlein hat also explizit betont, dass eine Impfpflicht nicht vorgesehen sei. Seine ganze Rede ist in der Aufzeichnung der Bundestagssitzung zu hören (ab 1:34:56). Der Versprecher des CDU-Politikers wurde im stenografischen Bericht der Sitzung korrigiert.

In der Videobeschreibung auf YouTube erwähnen die "Anwälte für Aufklärung", dass Nüßlein sich versprochen hatte. Sie bezeichnen den Fehler jedoch als "wunderbaren Freudschen Versprecher". Bei einem Freudschen Versprecher sagt eine Person etwas Wahres, das sie eigentlich nicht preisgeben wollte.

Es gibt keine Belege, dass eine Impfpflicht eingeführt werden soll

Die "Anwälte für Aufklärung" – eine Gruppierung, die die juristischen Aspekte der Corona-Maßnahmen kritisiert und die Gefährlichkeit der Pandemie bezweifelt – unterstellen also, dass das Gesetz tatsächlich für die Einführung einer Impfpflicht vorgesehen sei.

Das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz ist eine Änderung des bestehenden Infektionsschutzgesetzes. Es nennt unter anderem einige spezifische Maßnahmen, die die Regierung gegen die Ausbreitung von SARS-CoV-2 ergreifen können soll. Darunter fallen beispielsweise auch die Anordnung der Schließung von Restaurants, Reisebeschränkungen, ein Verbot von bestimmten Sport- und Kulturveranstaltungen – aber keine Impfpflicht.

Es gibt keine Belege für die Behauptung, eine Impfung gegen SARS-CoV-2 solle in Deutschland verpflichtend werden.

Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte nur wenige Minuten vor Nüßleins Rede im Bundestag selbst noch einmal betont (bei Minute 1:09:35): "Ich gebe Ihnen mein Wort: Es wird in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben. Hören Sie endlich auf, anderes zu behaupten."

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