Die Bundesregierung zwinge alle Menschen, eine FFP2-Maske zu tragen – dabei seien diese "massiv" gesundheitsschädlich und könnten gar zum Tod führen. Das wird in sozialen Netzwerken behauptet. Aber es gibt bisher keine Untersuchungen, die eine ernste Gesundheitsgefahr durch FFP2-Masken bestätigen. Und eine Pflicht, FFP2-Masken zu tragen, gibt es bisher allein in Bayern.

Diese Kolumne stellt die Sicht von CORRECTIV.Faktencheck - Fakten für die Demokratie und Steffen Kutzner dar. Informieren Sie sich, wie unsere Redaktion mit Meinungen in Texten umgeht.

Die Bundesregierung zwinge jeden Bürger, FFP2-Masken zu tragen, wird in einem Facebook-Beitrag behauptet. Das Tragen der Masken könne "im Einzelfall massiv gesundheitsschädlich oder sogar potentiell tödlich sein", heißt es dort weiter. Außerdem gebe es "bisher noch überhaupt keine Untersuchungen zur Auswirkung des Tragens von FFP2-Masken im privaten Bereich".

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Der Beitrag enthält einen Screenshot von der Webseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) mit Informationen zu den Masken, in dem einzelne Passagen gelb markiert sind. CORRECTIV.Faktencheck hat die Behauptung überprüft.

FFP2-Maskenpflicht bisher nur in Bayern

Eine generelle FFP2-Maskenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Die Masken müssen nur in Bayern seit dem 18. Januar verpflichtend beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden. Es gab zwar Überlegungen dazu, die FFP2-Maskenpflicht auf ganz Deutschland auszuweiten, aber beschlossen wurde das nie – anders als etwa in Österreich.

Abgesehen von Bayern kann man überall in Deutschland statt FFP2-Masken auch einfache OP-Masken zum Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln tragen.

Anders als im privaten Kontext sind FFP2-Masken beispielsweise für bestimmte Pflegekräfte vorgeschrieben, heißt es auf einer Webseite der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Das gelte etwa, wenn die Pflegekräfte es mit Personen zu tun haben, die einen Verdacht auf oder eine bestätigte COVID-19-Infektion haben. Arbeitsrechtlich können FFP2-Masken auch vorgeschrieben sein, wenn Tätigkeiten mit erhöhter Aerosolbildung vorgenommen werden, etwa beim Intubieren.

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Keine Gesundheitsgefährdung durch FFP2-Masken nachgewiesen

Bisher gibt es laut RKI medizinische Untersuchungen zu den Auswirkungen von FFP2-Masken nur innerhalb des Gesundheitswesens. Mitunter seien Atembeschwerden und Hautentzündungen beobachtet worden. Für den privaten Gebrauch gibt es jedoch bisher keine Datenerhebungen – und damit auch keinen Beweis, dass FFP2-Masken massiv gesundheitsschädlich wären.

Im arbeitsmedizinischen Bereich muss im Voraus eine Vorsorgeuntersuchung angeboten werden. Das RKI weist darauf hin, dass etwaige "Risiken für den Anwender individuell medizinisch [bewertet]" werden sollten, weil es durch das Tragen der Masken eine "Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand" gebe. Arbeitsschutz-Vorschriften sehen meist eine maximale durchgängige Tragezeit von 75 Minuten vor; danach sollte eine 30-minütige Pause eingelegt werden.

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Gesundheitliche Auswirkungen bei Älteren und Lungenkranken nicht ausgeschlossen

Für ältere oder lungenkranke Menschen könne man, so das RKI, "negative gesundheitliche Auswirkungen" nicht ausschließen. Gehört eine Person einer Risikogruppe an, sollte die Anwendung von FFP2-Masken "möglichst ärztlich begleitet" werden, um über die Handhabung und Risiken aufzuklären und um zu prüfen, ob die Maske wirklich dicht sitzt, informiert das RKI.

In einer Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) ist ebenfalls zu lesen, dass jede Maske die "Atemarbeit" erhöht. "Patienten mit Herz- und/oder Kreislauferkrankungen sollten daher im Einzelfall in Abhängigkeit vom Erkrankungsstadium mittels einer Blutgasanalyse oder Belastungsuntersuchung mit Maske evaluiert werden." Die DGP begrüßte jedoch die Entscheidung der Bundesregierung, den Infektionsschutz mit höherwertigen Masken zu verbessern.

Fazit: Die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen gilt nur in Bayern und auch dort nur beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Es gibt keinerlei Belege dafür, dass die Masken die Gesundheit massiv gefährden oder gar tödlich sein könnten.

Das RKI und die DGP können bei älteren und lungenkranken Menschen jedoch nicht garantieren, dass das Tragen der Masken keinerlei gesundheitliche Auswirkungen hat – das gilt jedoch nicht nur für FFP2-Masken, sondern für alle Arten von Masken.

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