- Nach jahrelangem Gezerre haben die Koalitionsfraktionen von Union und SPD schärfere Transparenz- und Verhaltenspflichten beschlossen.
- Auslöser für die Verschärfung war die Maskenaffäre.
- Ob so verlorenes Vertrauen zurückgewonnen werden kann, ist aber offen.
Als Konsequenz aus der Maskenaffäre von Unionsabgeordneten haben sich die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auf schärfere Regeln für Bundestagsabgeordnete geeinigt. Einkünfte aus Nebentätigkeiten sollen demnach auf Euro und Cent anzeigepflichtig sein, wenn sie im Monat den Betrag von 1.000 Euro übersteigen oder im Jahr die Grenze von 3.000 Euro. Das teilten die Fraktionschefs Ralph Brinkhaus (CDU) und Rolf Mützenich (SPD) sowie CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt (CSU) am Freitag mit.
Bezahlte Lobbyarbeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag und die Annahme von Geldspenden sollen nach der Einigung genauso verboten werden wie Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Arbeit. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, hatte mitgeteilt, in der nächsten Sitzungswoche Mitte April solle ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden.
Union und SPD wollen mit den schärferen Transparenzregeln Konsequenzen aus mehreren Fällen von Korruptionsverdacht bei Abgeordneten ziehen, die die CDU/CSU-Fraktion inzwischen verlassen haben. Es geht um Politiker, die selbst oder über ihre Firmen für die Vermittlung von Corona-Schutzmasken Provisionen erhalten haben oder im Verdacht bezahlter Einflussnahme zugunsten der Kaukasus-Republik Aserbaidschan stehen. Eine Änderung des Abgeordnetengesetzes müsste vom Bundestag beschlossen werden und wäre für alle Parteien verbindlich. Daneben plant die Führung der Unionsfraktion einen Verhaltenskodex, der nur für die eigenen Abgeordneten gelten würde.
Auch Beteiligungen an Kapitalgesellschaften müssen angezeigt werden
Nach der Einigung sollen Abgeordnete Beteiligungen an Kapital- wie an Personengesellschaften künftig bereits ab 5 Prozent (bisher 25 Prozent) anzeigen und veröffentlichen müssen. Auch Einkünfte aus solchen Beteiligungen wie Dividenden oder Gewinnausschüttungen sollen offengelegt werden müssen, genauso wie Aktienoptionen. Zuerst hatten die Nachrichtenportale tagesschau.de und "ThePioneer" über die Einigung berichtet.
Beim Lobby-Thema heißt es, die konkrete Abgrenzung und Definition müsse noch im Gesetzgebungsprozess geklärt werden. Ehrenamtliche Tätigkeiten gegen Aufwandsentschädigung etwa im Vorstand eines Vereins sollen erlaubt bleiben, sofern diese Entschädigung verhältnismäßig sei. Auch der Missbrauch der Bundestagsmitgliedschaft zu geschäftlichen Zwecken soll gesetzlich verboten werden. Verbotene Einnahmen sollen an den Bundestag abgeführt werden.
Die Koalitionsfraktionen peilen zudem eine Reform des Strafrechts zur Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit an. Die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete wird verboten. Außerdem werde die Koalition weitere Regeln für mehr Transparenz im Parteiengesetz vorschlagen.
Strenger Umgang mit Nebeneinkünften von Mandatsträgern beschlossen
Bislang müssen Abgeordnete Einkünfte für jede einzelne Nebentätigkeit anzeigen, sofern sie mehr als 1.000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr betragen. Die Angaben werden in Form von zehn Stufen veröffentlicht. Die Union hatte vorschlagen, Abgeordnete sollten ihre Nebenverdienste künftig ab 100 000 Euro auf den Cent genau angeben müssen. Der SPD gingen diese Änderungen nicht weit genug.
Der CSU-Vorstand beschloss am Freitag in einer Sondersitzung in München einstimmig einen strengeren parteiinternen Umgang mit Nebeneinkünften von Mandatsträgern. Ein zehn Punkte umfassender Maßnahmenkatalog sieht etwa vor, dass alle amtierenden und künftigen Mandatsträger "volle Transparenz" bei ihren Nebeneinkünften gewähren und diese Partei und Parlamenten offenlegen müssen. Zudem wird eine Compliance-Kommission eingesetzt, welche die Einhaltung der neuen Verhaltensregeln sicherstellen soll. (dpa/fra) © dpa
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