• Bin ich auch als Geimpfter weiter ansteckend und wer haftet bei Impfschäden?
  • Kreuzimpfungen, Booster-Impfung und Schutz vor den Varianten: Das sollten sie zu den Corona-Schutzimpfungen wissen

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Warum ist die zweite Impfung so wichtig?

Nach Aussage des Robert-Koch-Institutes (RKI) kann nur mit einer zweiten Impfung die vollständige Immunantwort bewirkt werden. Nur mit ihr besteht der bestmögliche Schutz vor einer Infektion mit Sars-CoV-2 sowie vor einer COVID-19-Erkrankung mit schwerem Verlauf. Daten aus Großbritannien zeigen, dass insbesondere bei der auch in Deutschland mittlerweile vorherrschenden Delta-Variante nach der ersten Impfung nur ein niedrigerer Schutz von rund 33 Prozent bei den Impfstoffen von Biontech/Pfizer und AstraZeneca vorhanden ist. Nach der zweiten Impfung hingegen zeigten Studien eine hohe Schutzwirkung von 96 bzw. 92 Prozent für schweren Verläufe. Für einen ausreichenden Schutz vor der Delta-Variante ist die zweite Impfdosis somit unverzichtbar.

Ein weiteres Argument für die zweite Impfung ist die Wahrscheinlichkeit eines sogenannten Immun-Escapes des Virus. Das heißt, mit ihr sinkt das Risiko, dass Virusmutationen entstehen, die die Immunantwort unserer Körper umgehen können. Die zweite Impfung unterbindet folglich auch das Entstehen von neuen, aggressiveren Virusmutanten, gegen die die Impfung nicht mehr wirksam sein könnte.

Wie ist der aktuelle Stand beim Impfschutz gegen die unterschiedlichen Varianten?

Das Robert-Koch-Institut (RKI) geht davon aus, dass aufgrund der Wirkungsweise von Corona-Impfungen Mutationen in der Regel keinen sehr großen Einfluss auf deren Wirksamkeit haben. Die Vakzine rufen neutralisierende Antikörper gegen Sars-CoV-2 hervor. Zudem entstehe eine Immunität gegen viele unterschiedliche Bereiche des Spike-Proteins, so das RKI. Das heißt, die Impfung ruft eine Immunantwort hervor, die an verschiedenen Stellen ansetzt und vom Spike-Protein, der Zacke an der Oberfläche des Coronavirus, ausgeht. Deshalb geht man zurzeit davon aus, dass der Impfschutz auch beim Auftreten von Mutationen gewährleistet ist. "Sollte die Wirksamkeit der Impfstoffe jedoch durch weitere Mutationen der hier zirkulierenden Viren erheblich absinken, wäre es den Impfstoffherstellern möglich, die verfügbaren Impfstoffe innerhalb weniger Wochen entsprechend anzupassen", so das RKI.

Booster-Impfung: Was bringt eine dritte Impfung?

Booster-Impfungen sind Auffrischimpfungen, die dabei helfen einen langfristigen Immunschutz aufzubauen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine solche Auffrisch-Impfung besonders auch für Menschen, die bereits mit dem Coronavirus infiziert waren. Dabei geht man davon aus, dass Betroffene durch ihre Infektion Antikörper gegen Sars-CoV-2 gebildet haben und deshalb über einen Schutz vor der Erkrankung verfügen. Die STIKO empfiehlt die einmalige Impfung für Genesene deshalb erst sechs Monate nach ihrer Infektion. Dann kann es zu einer sehr guten Immunantwort kommen, so das Bundeministerium für Gesundheit. Doch auch, wenn die Auffrisch-Impfung erst später gespritzt wird, geht man davon aus, dass eine einzige Impfdosis für die Grundimmunisierung ausreicht.

Auch im Kampf gegen Virusmutationen könnten Booster-Impfungen als dritte Impfung wichtig sein. "Aktuell werden von den beiden Herstellern von mRNA-Impfstoffen BioNTech und Moderna verschiedene Auffrischungsimpfstoffe, sogenannte Booster entwickelt, die dann nach den ersten beiden Impfungen verabreicht werden können und vor den Virusvarianten besser schützen sollen", so das Bundesministerium für Gesundheit.

Auch Christian Drosten, Virologe an der Charité in Berlin, geht davon aus, dass eine Auffrischungs-Impfung für alle wichtig ist. Wenn es im Herbst noch keine Update-Impfstoffe gib, sollte man trotzdem in breiter Zahl Auffrischungsimpfungen mit dem verfügbaren Impfstoff machen, sagte er im Coronavirus-Podcast des NDR. "Es kommt darauf an, dass die Leute überhaupt ein Update bekommen," so der Wissenschaftler. Solche Booster-Impfungen sollen die Zahl der körpereigenen Antikörper gegen Sars-CoV-2 möglichst hoch halten oder so die Immunität gegen das Virus beibehalten.

Labor

Biontech: Auffrischungs-Impfung wahrscheinlich erforderlich

Auf Basis bisher vorliegenden Daten sei es wahrscheinlich, dass eine dritte Dosis innerhalb von sechs bis zwölf Monaten nach der vollständigen Impfung erforderlich sein werde. Das teilten die Impfstoffhersteller Pfizer und Biontech mit.

Keine Impfreaktion - trotzdem geschützt?

Als Impfreaktionen gelten typische Beschwerden nach der Impfung wie Kopfschmerzen, Schmerzen an der Einstichstelle oder Fieber.

Wer in den ersten Tagen nach dem Picks keine oder nur eine sehr milde Impfreaktion zeigt, muss aber nicht fürchten, dass sein Impfschutz geringer ausfällt. "Studien zeigen: Auch bei Menschen, die keine Beschwerden nach der Corona-Schutzimpfung haben, liegt die Wirksamkeit der Impfstoffe bei bis zu 95 Prozent", schreibt das Bundesministerium für Gesundheit. Auch bei Geimpften ohne spürbare Impfreaktion baue sich ein effektiver Schutz vor Sars-CoV-2 auf.

Was ist der Vorteil von Kreuzimpfungen?

Aktuelle Studien ergaben dem Robert-Koch-Institut zufolge, dass die Impfung mit zwei Dosen des Impfstoffes Vaxzevria von AstraZeneca eine geringere Immunantwort auslöst als eine Kreuzimpfung aus einer Dosis Vaxzevria auf die dann der mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer oder Moderna folgt. Deshalb empfiehlt die Ständige Impfkommission, unabhängig vom Alter vier Wochen nach einer Impfung mit Vaxzevria einen mRNA-Impfstoff zu verabreichen. Zudem könnten durch Kreuzimpfungen mehr Menschen schneller geimpft werden. Der empfohlene Abstand zwischen zwei Dosen Vaxzevria liegt bei zwölf Wochen, für die Kreuzimpfung sind es nur vier.

Reicht bei Genesenen eine Impfdosis?

Ja. Die Ständige Impfkommission empfiehlt immungesunden Menschen sechs Monate nach einer nachweislich durchgestandenen Corona-Infektion die einmalige Impfung. Für Genesene besteht bereits nach der Erkrankung eine Immunität gegen Sars-CoV-2. Deshalb kommt es bereits nach der einmaligen, sogenannten Booster-Impfung, zu einer sehr guten Immunantwort.

Sind vollständig Geimpfte weiter ansteckend und können andere infizieren?

Nur sehr bedingt. Daten aus Zulassungsstudien zu den Impfstoffen sowie Beobachtungsstudien zeigten, dass die in Deutschland angewendeten Vakzine gegen Sars-CoV-2 Infektionen in großem Umfang verhindern, so das Robert-Koch-Institut. Das gilt sowohl für symptomatische als auch für asymptomatische Verläufe. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine vollständig geimpfte Person nachweislich infiziert ist, sehr gering. Zudem geht man derzeit davon aus, dass bei geimpften Infizierten die Viruslast deutlich reduziert ist. Somit sind das geringe Risiko einer Infektion sowie die geringe Viruslast zwei Faktoren, die die Ansteckung anderer durch Geimpfte unwahrscheinlich machen. Da das Risiko aber nicht gleich null ist, empfiehlt die Ständige Impfkommission das Erhalten von Infektionsschutzmaßnahmen wie Masken, Hygieneregeln, Abstandhalten und Lüften auch nach der zweiten Impfung.

Wer haftet bei Schäden nach der Impfung?

Der Impfschaden ist kein medizinischer, sondern ein rechtlicher Begriff. Er definiert sich aus den Folgen einer Impfkomplikation. Von einem Impfschaden spricht man, wenn "die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung vorliegt", so das Robert-Koch-Institut (RKI) .

"Für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit COVID-19 Schutzimpfungen und auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, besteht bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung", informiert das RKI. Die gesetzliche Grundlage findet sich entsprechend in Paragraph 60 des Infektionsschutzgesetzes. Gemäß dessen erhalten Impfgeschädigte auf Antrag beim Versorgungsamt ihres Landkreises finanzielle Hilfe, zum Beispiel in Form einer dauerhaften Rente oder Leistungen für die Hinterbliebenen. Allerdings erst, nachdem nachgewiesen wurde, dass der Schaden in direktem Zusammenhang mit der Impfung steht. Dem gehen in der Regel Gutachten voraus.

Doch im Falle der Corona-Schutzimpfung gehen die Möglichkeiten der Entschädigung noch weiter: So wird auch dann staatliche Entschädigung geleistet, wenn die Impfung nicht öffentlich von einer Landesbehörde angeraten wird. Also in der Regel auch dann, wenn die Impfung nicht von der Ständigen Impfkommission empfohlen ist, zum Beispiel auch bei Einzelfallentscheidungen wie der bei Schwangeren und Stillenden oder Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren.

Auch dem die Impfung injizierenden Arzt können bei einem Impfschaden rechtliche Konsequenzen drohen, etwa wenn der Patient nicht richtig aufgeklärt wurde oder wenn es zu einer falschen Dosierung kam.

Wie ist der aktuelle Stand bei der Impfung für Schwangere und Stillende?

Aufgrund der dünnen Datenlage gibt es seitens der STIKO weder für Schwangere noch für Stillende eine allgemeine Impfempfehlung. Vielmehr sollen die individuellen Risiken sowie der Nutzen mit einem Arzt abgewogen und dann entsprechend gehandelt werden.

Jedoch empfehlen andere Länder wie Belgien, die USA, Israel oder Großbritannien die Impfung für Schwangere. Auch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) betrachtet die Impfung für Schwangere mit einem mRNA-Impfstoff als empfehlenswert. Ihr zufolge zeigten Daten aus den USA, dass die Impfung gegen COVID-19 bei Schwangeren weder vermehrt zu Komplikationen noch zu Todesfällen bei ihnen oder der Feten geführt hatte. Demgegenüber stehen die Risiken einer Sars-CoV-2-Infektion mit potenziell gefährlichen Folgen für Mutter und Kind. Die Ständige Impfkommission (STIKO) rät: "Schwangeren mit Vorerkrankungen und einem daraus resultierenden hohen Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung oder mit einem erhöhten Expositionsrisiko aufgrund ihrer Lebensumstände" die Impfung mit einem mRNA-Impfstoff ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel anzubieten. Dem soll eine Nutzen-Risiko-Abwägung sowie die ausführliche ärztlicher Aufklärung vorausgehen.

Für Stillende geht die STIKO davon aus, dass eine Impfung der Mutter während der Stillzeit kein Risiko für den Säugling darstellt. Eine allgemeine Impf-Empfehlung für Stillende spricht sie jedoch nicht aus. Die DGGG stuft die Corona-Schutzimpfung mit mRNA-Impfstoffen bei stillenden Müttern als unbedenklich ein. In ihrem Positionspapier empfiehlt sie mit anderen Fachgesellschaften, Stillenden eine mRNA-basierte Impfung gegen COVID-19 anzubieten und zu ermöglichen. Zudem weist die DGGG darauf hin, dass die Impfung auch dem Baby eine Nestimmunität mitgeben könnte, da durch die Impfung hervorgerufene Antikörper in der Muttermilch nachgewiesen wurde. Jedoch wurden die mRNA-Impfstoffe nicht in der Muttermilch nachgewiesen, sodass weder eine Stillpause noch ein Verzicht nötig sind.

Wie ist der aktuelle Stand bei der Impfung für Kinder/Jugendliche?

Bislang ist das Vakzin Corminarty von Biontech/Pfizer als einziger Impfstoff von der Europäischen Impfkommission auch für die Altersgruppe von 12 bis 17 zugelassen. Für Kinder im Alter unter 12 Jahren ist bislang kein Impfstoff zugelassen.

Aufgrund der dünnen Datenlage gibt es zurzeit jedoch keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren. Das unabhängige wissenschaftliche Gremium betrachtet die Zahl der bisher im Rahmen der Corona-Impfung untersuchten Kinder und Jugendlichen als zu klein, um auch häufigere unerwünschte Ereignisse wie Nebenwirkungen zu entdecken. Ein weiterer Grund besteht darin, dass die Verläufe in dieser Altersgruppe meist asymptomatisch und mild sind.

Allerdings empfiehlt die STIKO die Impfung für drei Gruppen von Kindern und Jugendlichen. Diese sind 12- bis 17-Jährige im Umfeld von stark gefährdeten Personen, die sich selbst nicht schützen können. Zudem gilt die Empfehlung für Jugendliche, die durch ihre Arbeit einer erhöhten Gefährdung durch Sars-CoV-2 ausgesetzt sind. Die dritte und wohl wichtigste Gruppe an dieser Stelle sind aber Kinder- und Jugendliche mit den folgenden Vorerkrankungen:

  • Übergewicht
  • Immundefizienz oder relevante Immunsuppression
  • Angeborene Herzfehler
  • Schwere Herzinsuffizienz
  • Schwerer Bluthochdruck
  • Chronische Lungenerkrankungen
  • Chronische Niereninsuffizienz
  • Chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen
  • Bösartige Tumorerkrankungen
  • Trisomie 21/ Down Syndrom
  • Syndromale Erkrankungen mit schwerer Beeinträchtigung
  • Nicht gut eingestellter Diabetes

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Verwendete Quellen:

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