- Facebook muss seine Nutzer künftig darüber informieren, wenn ein Kommentar oder ähnliches gesperrt werden soll.
- Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
- Geklagt hatten zwei Personen, die sich abschätzig über Muslime und Migranten geäußert hatten.
Für Facebook wird es nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aufwendiger, Nutzer wegen Verstößen gegen Regeln des Online-Netzwerks zu sperren. Die Betroffenen sind zwingend vor einer drohenden Sperrung zu informieren und müssen die Möglichkeit bekommen, sich zu erklären.
Über die Entfernung eines Beitrags muss zumindest nachträglich informiert werden. Zugleich hielt der BGH in zwei Urteilen am Donnerstag fest, dass Facebook bei Verstößen gegen die Plattform-Regeln in Deutschland weiterhin Beiträge löschen und Nutzerinnen und Nutzer sperren darf. (Az. III ZR 179/20 u.a.)
Die Entscheidung bezieht sich auf die weltweit geltenden "Gemeinschaftsstandards", mit denen Facebook zum Beispiel diskriminierende oder anstößige Inhalte verhindern will. Nicht alle Äußerungen, die Facebook verbietet, sind nach deutschem Recht strafbar.
Facebook will Hassrede nicht tolerieren
In den beiden entschiedenen Fällen hatten ein Mann und eine Frau abschätzig über Muslime und Zugewanderte geschrieben. Laut BGH waren diese Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Weil Facebook die Beiträge damals sperrte, ohne die Nutzer zu informieren, muss das Unternehmen sie nun wieder freischalten und darf sie nicht noch einmal entfernen. Zum Zeitpunkt der Löschung 2018 war in den Nutzungsbedingungen keine Information der Nutzer vorgesehen. Der BGH erklärte diese in dem Punkt deshalb für unwirksam
Facebook begrüßte in einer ersten Reaktion die BGH-Feststellung, dass das Netzwerk grundsätzlich berechtigt sei, Inhalte nach eigenen Richtlinien zu entfernen und die betreffenden Nutzerkonten zu sperren. "Wir tolerieren keine Hassrede und setzen uns dafür ein, unzulässige Inhalte von Facebook zu entfernen", betonte ein Sprecher.
Man werde die BGH-Entscheidung "sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass wir weiterhin effektiv gegen Hassrede in Deutschland vorgehen können".
Nutzer sollen über Sperrung eines Beitrags informiert werden
Die Position des Gerichts hatte sich bereits bei der Verhandlung vergangene Woche abgezeichnet. Damals hatte der BGH-Anwalt Christian Rohnke als Vertreter von Facebook eine vorherige Anhörung vor Sperrungen als "vollständig unpraktikabel" bezeichnet. Tag für Tag gebe es Hunderte Fälle, und jede neue Beleidigung ermutige Gleichgesinnte.
Die Richter sahen eine Kollision der Grundrechte der klagenden Nutzer und der Online-Plattform. Auf Seiten der Kläger sei dies die Freiheit zur Meinungsäußerung. Für Facebook gelte die Berufsausübungsfreiheit, durch die das Netzwerk grundsätzlich berechtigt sei, die Einhaltung von Kommunikationsstandards vorzuschreiben, die über strafrechtliche Vorgaben hinausgingen.
Um einen Ausgleich der Interessen sicherzustellen, müsse sich die Plattform jedoch verpflichten, "den betreffenden Nutzer über die Entfernung eines Beitrags zumindest nachträglich und über eine beabsichtigte Sperrung seines Nutzerkontos vorab zu informieren, ihm den Grund dafür mitzuteilen und eine Möglichkeit zur Gegenäußerung einzuräumen". © dpa
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