Amal Clooney ist von ihrem Amt als Sonderbeauftragte Großbritanniens für Pressefreiheit zurückgetreten. Sie reagierte damit auf den "beklagenswerten" Plan der britischen Regierung, im Streit um den Brexit gegen internationales Recht zu verstoßen.

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Aus Protest gegen die neuen Brexit-Pläne der britischen Regierung hat die prominente Menschenrechtsanwältin Amal Clooney ihren Posten als Sonderbotschafterin für Medienfreiheit niedergelegt. Clooney, die mit dem Hollywood-Schauspieler George Clooney verheiratet ist, verwies in einem Brief an Außenminister Dominic Raab am Freitag auf das geplante Binnenmarktgesetz, das die Vereinbarungen mit der EU zu Nordirland aushebeln würde und daher als Verstoß gegen internationales Recht gewertet wird.

Der Verstoß gegen das Brexit-Abkommen könne von "autokratischen Regimen, die auf der ganzen Welt mit verheerenden Konsequenzen gegen internationales Recht verstoßen", als Bestätigung aufgefasst werden, kritisierte Clooney. Es sei zudem "bedauerlich", dass die Regierung gegen einen Vertrag verstoßen wolle, den Premierminister Boris Johnson vor weniger als einem Jahr selbst unterzeichnet habe.

Großbritannien war am 31. Januar aus der EU ausgetreten. Derzeit läuft eine Übergangsphase bis Jahresende, in der die künftigen Beziehungen geregelt werden sollen.

EU: Klarer Verstoß gegen das Brexit-Abkommen

In der vergangenen Woche kündigte die britische Regierung überraschend an, den mit der EU geschlossenen Brexit-Vertrag einseitig zu ändern. Johnson will mit einem neuen Binnenmarktgesetz mehrere Schlüsselregelungen im Brexit-Vertrag zu Nordirland aushebeln. Darin geht es um die Aussetzung von Zollregelungen im Warenhandel für Nordirland und von Vorgaben zu Staatsbeihilfen für britische Unternehmen.

Die EU sieht in den Änderungsplänen einen klaren Verstoß gegen das Brexit-Abkommen. Selbst die britische Regierung räumte einen internationalen Rechtsbruch ein, bezeichnete ihn aber als nur "sehr spezifisch und begrenzt".

Johnsons Pläne belasten die laufenden Verhandlungen über die künftigen Beziehungen und ein Handelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigtem Königreich. Sie müssen bis spätestens Mitte November abgeschlossen werden, damit bis Jahresende ein Abkommen steht, wenn Großbritannien auch den Binnenmarkt und die Zollunion verlässt. Sonst gehen im beiderseitigen Handel wieder die Zollschranken herunter. (afp/fra)

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