Mitten in der Coronakrise genehmigt das Dresdner Ordnungsamt eine Demo - und das ausgerechnet von der islam- und ausländerfeindlichen Pegida-Bewegung. Sind Demonstrationen allgemein wieder erlaubt?
Das Dresdner Ordnungsamt hat der islam- und ausländerfeindlichen Pegida-Bewegung mitten in der Coronakrise eine Kundgebung am Montagabend genehmigt. Darüber zeigte sich selbst Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) am Montag verwundert.
Er halte angesichts des Infektionsgeschehens eine solche Demonstration in der gegenwärtigen Situation für nicht vertretbar. "Ich kann das Unverständnis vieler Menschen über die Versammlung von Pegida am heutigen Abend nachvollziehen", teilte Hilbert auf Anfrage unserer Redaktion mit.
Ausnahmegenehmigung für Pegida-Demo in Dresden
Pegida hatte am Sonntag im Internet bekannt gegeben, nach "konstruktiver Abstimmung mit der Versammlungsbehörde und dem Gesundheitsamt" eine Sondergenehmigung bekommen zu haben. Nach der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sind Ansammlungen untersagt, allerdings können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.
"In der neuen ab dem 20. April 2020 geltenden Regelung des Freistaates ist kein absolutes Versammlungsverbot mehr enthalten. Der Verordnungsgeber greift damit Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf und würdigt offenbar auch eine in diesem Zusammenhang ergangene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes", sagte eine Stadtsprecherin auf Nachfrage.
Und weiter: "Die Versammlung wurde von Pegida am 17. April angezeigt und ein Antrag auf Sondergenehmigung gestellt. Die Versammlung wurde vom Gesundheitsamt mit umfangreichen infektionsspezifischen Auflagen versehen."
Demo findet unter Auflagen statt
So ist die Teilnehmerzahl auf 15 Personen begrenzt, ein Aufzug wurde untersagt und eine stationäre Versammlung mit der Dauer von maximal 30 Minuten und die Erstellung einer Teilnehmerliste verfügt.
Zunächst war geplant gewesen, 80 Personen teilnehmen zu lassen, doch der Oberbürgermeister ließ die Verwaltung noch einmal prüfen, inwieweit der Bescheid des Gesundheitsamtes vom Wochenende alle Aspekte berücksichtigt und ob die angezeigte Versammlung tatsächlich zulässig ist.
Hilbert: "In diese Prüfung wurde die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz einbezogen. Das Gericht hat entschieden, dass eine Versammlung in Chemnitz mit nur 15 Teilnehmern stattfinden darf. An diesem Urteil orientieren wir uns und haben Pegida einen Änderungsbescheid übermittelt." Einschränkungen hin oder her, die Linken im Stadtrat sind mit der Entscheidung des Ordnungsamts nicht einverstanden.
"Nach den Einschränkungen der vergangenen Wochen ist die Entscheidung der Dresdner Versammlungsbehörde, ausgerechnet die Demonstration der offen rassistischen und islamfeindlichen Pegida am 20. April zuzulassen, ein Schlag ins Gesicht eines jeden Demokraten", sagte Fraktionschef André Schollbach.
Dürfen Demos wieder stattfinden?
Die Demonstration in Dresden ist nicht die erste in Zeiten des Coronavirus und der Kontaktbeschränkungen. Am vergangenen Wochenende wurden in mehreren Städten Kundgebungen seitens der Polizei aufgelöst.
Doch wie ist aktuell der Stand: Dürfen Demos wieder stattfinden?
Prinzipiell ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Berlin etwa wurden Versammlungen von bis zu 20 Personen genehmigt. Und auch in Bremen und Sachsen-Anhalt darf begrenzt demonstriert werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss deutlich gemacht, dass pauschale Verbote von Demonstrationen nicht verfassungskonform sind. Es müsse immer von Fall zu Fall entschieden und die Umstände berücksichtigt werden.
Der Senat beschließt am Dienstag, welche Lockerungen es ab dem 27. April geben soll. Das betrifft auch das Demonstrationsrecht. Besonders Linke und Grüne hatten mehr Möglichkeiten für Kundgebungen mit Mindestabständen gefordert. (msc/dpa)
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