Bürgerinnen und Bürger sollen im Umgang mit Gerichten und Strafverfolgungsbehörden künftig weniger Papierkram haben.

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Einen Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung der Justiz beschloss der Bundestag am Freitag in Berlin mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP sowie der CDU/CSU. Die AfD stimmte dagegen, Linke und BSW enthielten sich.

So sollen künftig Strafanträge auch digital gestellt werden können. Mit einem solchen Antrag erklärt man etwa bei der Polizei, dass man eine Strafverfolgung wünscht. "Zurzeit müssen gerade Strafanträge zum Beispiel wegen einer Sachbeschädigung oder einem Hausfriedensbruch schriftlich und mit eigenständiger Unterschrift gestellt werden", sagte die SPD-Abgeordnete Sonja Eichwede. "Das stellt im digitalen Zeitalter eine Barriere dar." Voraussetzung sei, dass die Identität und der Wille zur Strafverfolgung aus der Erklärung und den Umständen deutlich würden. "In Zukunft können Strafanträge demnach per E-Mail oder Onlineportal gestellt werden."

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte schriftlich, an der Revisionshauptverhandlung vor Strafgerichten könnten die Beteiligten, vor allem auch inhaftierte Angeklagte, künftig per Video teilnehmen. "Darüber hinaus verbessern wir die digitale Kommunikation zwischen Mandantinnen und Mandanten, Anwältinnen und Anwälten sowie Gerichten."

Der CSU-Abgeordnete Volker Ullrich beschrieb das als Fortschritt beim Schutz der Opfer. "Strafbare Inhalte im Netz sind schnell geschrieben, mit einem Klick abgesendet und haben möglicherweise für die Opfer eine lange andauernde Wirkung. Und ich finde, es ist nicht mehr Augenhöhe, wenn dann die Opfer den Strafantrag auf Papier oder bei der Polizeidienststelle selbst einreichen müssen, sondern dann muss es auch per Mail gehen."

Der AfD-Abgeordnete Tobias Peterka kritisierte, die Reform gehe an der Realität vorbei. Bedenken gebe es etwa bei der Datensicherheit. "Machen Sie lieber Ihre Hausaufgaben bei der IT-Struktur", verlangte er von den Regierungsfraktionen.  © dpa

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