- An Silvester gilt auch in diesem Jahr wieder das sogenannte "Böllerverbot".
- Damit sollen die Krankenhäuser während der Corona-Pandemie laut der Bundesregierung entlastet werden.
- Doch was heißt das genau - und was gilt wo?
"Same procedure as last year" heißt es dieses Jahr nicht nur wieder beim Fernsehklassiker "Dinner for one" an Silvester, sondern auch wenn es ums Feuerwerk zum Jahreswechsel geht. Denn die Bundesregierung hat Böller und Raketen auch in diesem Jahr verboten. "Ziel der Regelung ist es, Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht zu verhindern, um die aufgrund der Corona-Pandemie ohnehin stark beanspruchten Krankenhäuser und Notfallambulanzen zu entlasten", so die Bundesregierung. Doch was bedeutet die Regelung genau?
Was bedeutet das "Böllerverbot" an Silvester?
Oft ist salopp von einem "Böllerverbot" die Rede, doch die Bundesregierung hat kein generelles Verbot ausgesprochen. In einer von der neuen Bundesinnenministerin
Sind kleinere Feuerwerksartikel wie Vulkane oder Knallfrösche erlaubt?
Das Verbot der Bundesregierung umfasst explizit "pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2". Kleinstfeuerwerke der Kategorie F1 wie Feuerwerkscherzartikel, Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, Brummkreisel oder kleine Vulkane sind davon nicht betroffen. Denn hierbei handelt es sich laut Zoll "um Feuerwerke, die eine sehr geringe Gefahr darstellen und ganzjährig von Personen, die mindestens 12 Jahre alt sind, eingeführt und verwendet werden dürfen".
Darf man Feuerwerk, das man noch aus den Vorjahren hat, zünden?
In Deutschland gilt zwar ein generelles Verkaufsverbot, das Anzünden eines Feuerwerks selbst dagegen ist nur in bestimmten Bundesländern wie Bremen verboten. Andernorts dürfen Böller, Knaller und Co., die in den vergangenen Jahren gekauft wurden, benutzt werden. Die jeweiligen Homepages der Bundesländer, Städte und der Landkreise geben Auskunft über die vor Ort geltenden Regelungen.
Aber: Für ganz Deutschland empfiehlt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), alte Feuerwerkskörper nicht zu zünden. Der Grund: Vermeidung von Unfällen und damit eine Entlastung der Krankenhäuser während der Corona-Pandemie. Denn Raketen oder Knaller, die länger aufbewahrt wurden, könnten eventuell Feuchtigkeit aufgesogen und so ihre Funktion verloren haben. Auch könnten sie beim Anzünden langsamer reagieren. "In diesem Fall ist unbedingt von erneuten Anzündversuchen abzusehen, da es sonst überraschend doch noch reagieren kann", schreibt das BAM auf seiner Homepage. Allerdings kann auch übermäßig trocken gelagertes Feuerwerk seine Funktion verändern und gegebenenfalls schneller oder langsamer reagieren.
Dürfen Feuerwerkskörper online verkauft werden?
Untersagt ist ausdrücklich das "Überlassen" von Silvesterknallern, Raketen und Co. Damit ist die tatsächliche Abgabe an Privatpersonen gemeint - unabhängig vom Vertriebsweg oder Datum des Kaufvertrags. "Damit dürfen auch bereits zuvor zum Beispiel über den Online-Handel getätigte Bestellungen nicht mehr an den Endkunden ausgeliefert werden", erklärt die Bundesregierung.
Darf ich Böller im Ausland kaufen?
Im Ausland darf man sich dagegen mit Feuerwerk eindecken, "sofern es von einer der sogenannten 'Benannten Stellen' der EU auf Übereinstimmung mit den Bestimmungen der geltenden EU-Richtlinie zur Pyrotechnik hin geprüft wurde", so die BAM. Ist dies der Fall, hat das Produkt eine vierstellige Registriernummer (z.B. 0589 für die BAM) und trägt ein CE-Zeichen. Die BAM verweist zudem darauf, dass es im deutschen Sprengstoffgesetz Einschränkungen und zusätzliche Regelungen gibt, die nur in Deutschland gelten.
Welche Strafen drohen?
Die Strafen zum "Böllerverbot", zum bundesweit geltenden An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr sowie zum Verbot für den Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit bis zum 10. Januar (darunter fällt auch das Anstoßen zu Silvester auf der Straße) legt jedes Bundesland selbst fest. Eine Auflistung der einzelnen Bußgelder finden Sie hier: Bußgeldkatalog: Feuerwerk und Sprengstoff.
Kommt jetzt das generelle Aus für Feuerwerke an Silvester?
Nein, das Verbot ist ausdrücklich auf den Jahreswechsel 2021/22 begrenzt. Für das Jahr 2020 galt ebenfalls eine vergleichbare, einmalige Regelung. Also (noch) kein "Same procedure as every year."
Verwendete Quellen:
- Die Bundesregierung: Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk
- Bundesministerium des Inneren und für Heimat: 2021 kein Verkauf von Silvesterfeuerwerk
- Zoll.de: Kategorisierung von Feuerwerkskörpern
- BAM: Verkaufsverbot und Sicherheitshinweise für Silvesterfeuerwerk
- Bußgeldkatalog: Alkohol- und Böllerverbot zu Silvester: Was ist dieses Jahr zu beachten?
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