Wenn in der Kommune, im Land oder auf Bundesebene Wahlen anstehen, machen sich die meisten Wähler vor allem Gedanken darüber, wem sie ihre Stimme geben werden. Für Blinde und Sehbehinderte stellt sich eine weitere Frage: Wie wählen sie überhaupt? Sängerin Corinna May übte daran jüngst Kritik - und klagte.

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Eine gelochte Pappschablone, eine Audio-CD und ein Zettel, bei dem die rechte, obere Ecke abgeschnitten ist - wer nicht blind oder sehbehindert ist, bei dem wird es diese Kombination an Gegenständen vermutlich nicht sofort klingeln lassen. Anders bei Christiane Möller: "Damit kann man als blinde oder sehbehinderte Person bei politischen Wahlen seine Stimme abgeben", sagt die 39-Jährige im Gespräch mit unserer Redaktion. Sie hat seit ihrer Geburt nur ein geringes Sehvermögen - gilt als gesetzlich blind.

"Ich habe bei der Bundestagswahl 2002 zum ersten Mal gewählt", erzählt Möller, die beim Deutschen Blinden und Sehbehindertenverband (DBSV) als Justiziarin tätig ist. Damals sei das für sie als Blinde etwas ganz Besonderes gewesen. "Ich war total stolz, selbstständig wählen zu können und niemanden fragen zu müssen, ob er mir helfen kann", erinnert sich Möller.

Heute aber habe sich ihre Einschätzung geändert: "Dass man auch mit Behinderung wählen kann, sollte selbstverständlich sein und kein Grund zur Freude", findet sie. Als politisch interessierter Mensch wolle sie am Willensbildungsprozess genauso teilnehmen wie Menschen ohne Behinderung. Wie aber läuft das Ganze ab?

Wie wählen Blinde? Audio-Guide und Pappschablone

"Als Mitglied in einem Blindenverband bekommt man die Hilfsmittel automatisch zugeschickt, ansonsten finden sich auf der Wahlbenachrichtigung die Informationen, wo sie kostenfrei angefordert werden können", erklärt Möller.

Dort wird auch darüber informiert, ob der Wahlraum barrierefrei zugänglich ist - ist das nicht der Fall, kann ein Wahlschein für einen anderen, barrierefrei zugänglichen Wahlraum beantragt werden.

Die Hilfsmittel - nutzbar für Briefwahl ebenso wie für das Wählen vor Ort - bestehen im Regelfall aus einer Schablone und einer Audio-CD. Bundesweit werden die Stimmzettelschablonen seit der Bundestagswahl 2002 und der Europawahl 2004 angeboten - die Herstellungskosten erstattet die Bundesregierung den Blindenvereinen.

"In unterschiedlichen Kapiteln wird darauf das Verfahren erklärt", sagt Möller. Man erfährt, wie der Stimmzettel in die Wahlschablone einzulegen ist und welche Kandidaten auf welchem Listenplatz kandidieren. "All das, was man auch auf einem Stimmzettel visuell wahrnehmen könnte", ergänzt die 39-Jährige.

Kandidaten werden vorgelesen

"Für den Wahlvorgang merkt man sich dann den Listenplatz des Kandidaten oder der Kandidatin, schiebt den Wahlzettel in die Schablone ein und setzt mithilfe des entsprechenden Lochs sein Kreuzchen", erklärt Möller weiter. Damit erkannt werden kann, dass der Zettel richtig eingeschoben ist, ist stets die obere rechte Ecke abgeschnitten.

Im Falle der Kommunalwahlen, die am 13. September in NRW stattfinden, ließ sich die Vielzahl an Kandidaten und Bezirken nicht auf einer Audio-CD unterbringen. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen (BSVW) teilt deshalb mit: "Jeder Wahlbezirk hat eine eigene 0800er-Telefonnummer. Wenn Sie dort anrufen, werden Ihnen die Stimmzettel vorgelesen." Das scheint komfortabler als die Rückkehr zu Zeiten vor der Audio-CD - denn damals wurden die Informationen auf Kassette aufgesprochen.

Gelochte Stimmzettel helfen

Auch in der NRW-Großstadt Bochum, in der knapp 3200 blinde und sehbehinderte Menschen leben, finden Anfang September die Kommunalwahlen statt. Dabei können Wähler ihre Stimme nicht nur für einen Oberbürgermeisterkandidaten abgeben, sie wählen auch den Rat, die Bezirksvertretungen und die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr.

Im Rathaus ist man darauf bereits vorbereitet, dass auch blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei wählen können: "Bei der Gestaltung der Stimmzettel für die Kommunalwahl wurde berücksichtigt, dass die Stimmzettel trotz unterschiedlicher Farben von Blinden und stark Sehbehinderten nur durch das Ertasten von Markierungen unterschieden werden können. In Absprache mit den Blindenverbänden weisen daher die Stimmzettel am unteren Rand unterschiedliche Lochungen auf", teilt eine Stadtsprecherin mit. So sei der Stimmzettel für die Oberbürgermeisterwahl beispielsweise einmal gelocht, für die Wahl zur Bezirksvertretung zweimal.

Jede Menge Merkarbeit

"Eine Begleitperson kann nach Paragraf 25 Absatz 5 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen mitgenommen werden", ergänzt die Stadtsprecherin. Wer als blinder oder sehbehinderter Wähler sein Kreuzchen in der Kabine ganz allein macht, muss sich zumindest eine Menge merken. Denn hier steht der Audio-Guide nicht zur Verfügung, abgespeichert haben muss man deshalb im Kopf:

Auf welchem Listenplatz steht der Kandidat, den ich wählen möchte? Welcher Wahlzettel ist wie gelocht? Bei vier Wahlen eine große Merkleistung. "Dann kann es leichter sein, per Briefwahl zu wählen", sagt Möller.

Im Bochumer Rathaus hat man mit diesem Verfahren bislang gute Erfahrungen gemacht, Beschwerden sind der Stadt nicht bekannt. "Wir haben die Rückmeldung des Blindenvereins, dass die bestehende Wahlhilfe als sehr gutes und wertschätzendes System wahrgenommen wird und zur Teilhabe beiträgt", informiert die Stadtsprecherin.

Sängerin May übt Kritik

Das ist aber offenbar nicht immer und überall so: Die durch den Eurovision-Song-Contest bekannt gewordene blinde Sängerin Corinna May hatte bei der Wahl zur Bremer Bürgerschaft 2019 Probleme, sich zu beteiligen.

Die "Deutsche Presse-Agentur" (dpa) berichtet, May sei im Wahllokal trotz anderslautender Vorgaben die Mitnahme ihres Mannes als Vertrauensperson zur Hilfe in die Wahlkabine untersagt worden. Zudem kritisiert die Sängerin des Hits "I can’t live without music" Mängel bei der Art der Wahlbenachrichtigung und den Wahlschablonen für Blinde.

Bei dem Bremer Staatsgerichtshof reichte sie deshalb eine Beschwerde ein: Weil blinde und sehbehinderte Bremer keine ausreichende Möglichkeit zur Wahlbeteiligung gehabt hätten, soll die Wahl ihrer Meinung nach für ungültig erklärt werden. Am Donnerstag, dem 13. August, verkündet der Staatsgerichtshof seine Entscheidung über Mays Beschwerde.

Laut dpa beurteilte Landeswahlleiter Andreas Cors den Fehler als "Einzelfall", der keinen Anlass gebe, sich grundsätzlich Vorwürfe zu machen. Dass das Gericht die Bremer Bürgerschaftswahl tatsächlich für ungültig erklärt, gilt derweil als unwahrscheinlich.

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Vielleicht aber wird Mays Beschwerde weiteren Anstoß geben, denn auch Möller vom DBSV erkennt allgemeinen Verbesserungsbedarf: "Es gab nach einer Erhebung der Europäischen Blindenunion 2018 kein europäisches Land, wo vollkommen barrierefrei gewählt werden konnte", sagt sie.

Einheitliche Stimmzettel gewünscht

Europaweit müsse das barrierefreie Wählen optimiert werden, für Deutschland gelte: "In manchen Bundesländern gibt es im Wahlrecht die Möglichkeit zu kumulieren und zu panaschieren - also einzelnen Kandidaten mehrere Stimmen zu geben oder sie auf mehrere Wahllisten zu verteilen", sagt Möller. Das sei mit der Wahlschablone nicht möglich - wenn auch Möller sie aktuell für das wohl nützlichste und bestmögliche Hilfsmittel hält. "Lösbar wäre das Problem nur durch elektronische Wahlverfahren", gibt sie zu bedenken.

Sie hat einen weiteren Wunsch: "Es wäre hilfreich, wenn das Format der Stimmzettel bei den unterschiedlichen Wahlen endlich einheitlich wäre - also hinsichtlich der Maße und Platzierung der Kreise zum Ankreuzen", sagt Möller. Um nicht vollständig erblindeten Menschen das Wählen zu erleichtern, seien Verbesserungen in Bezug auf die Schriftgröße und den Kontrast notwendig. "Wenn es nicht genug Licht in den Wahlkabinen gibt, ist es auch gerade für ältere Menschen schwierig, den Stimmzettel zu lesen."

Über die Expertin: Christiane Möller ist Expertin für Behindertenrecht und als Justiziarin beim Deutschen Blinden und Sehbehindertenverband (DBSV). Sie hat Jura in Marburg studiert und ist seit ihrer Geburt blind.

Verwendete Quellen:

  • Bundeswahlleiter.de: Informationen zum barrierefreien Wählen
  • Blinden und Sehbehindertenverein Westfalen e.V.: Informationen für sehbehinderte und blinde Wahlberechtigte
  • dpa: Corinna May: Sehbehinderte waren bei Wahl im Nachteil
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