Im Oktober 2013 bat er seinen Rücktritt an, jetzt hat Papst Franziskus ihn angenommen: Franz-Peter Tebartz-van Elst räumt seinen Posten als Bischof von Limburg. Gestürzt ist der 54-Jährige über seine ausschweifende Lebensweise und eine Amtssitzrenovierung – im Wert von rund 31 Millionen Euro. Doch wie geht es weiter mit Tebartz- an Elst? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

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Wo kann Tebartz-van Elst jetzt noch hin? Hat er eine Wohnung? Sucht er sich ein neues Kloster?

Nach einer Aussprache im Oktober 2013 verordnete Papst Franziskus dem Bischof eine Auszeit, die er nicht in seinem Bistum verbringen sollte. Tebartz-van Elst zog daraufhin ins Kloster Metten in Bayern. Wo er sich im Moment aufhält, ist nicht bekannt. In der Benediktinerabtei im niederbayerischen Metten sei er jedenfalls nicht mehr, teilte der dortige Abt Wolfgang Hagl auf Anfrage mit.

Da Tebartz-van Elst aus dem nordrhein-westfälischen Twisteden kommt und jahrelang in Münster Weihbischof war, wäre es nicht überraschend, wenn er sich dort eine Privatwohnung als Rückzugsort hält.

Wovon lebt Tebartz-van Elst von nun an? Wird er von der Kirche auf Lebenszeit bezahlt? Kann er eine Gemeinde leiten oder Seelsorger werden und sich seinen Lebensunterhalt selbst verdienen?

Der Staat, genauer die Bundesländer zahlen in der Regel die Bischofsgehälter. 2013 waren das insgesamt 485 Millionen Euro. Es gibt keine genauen Angaben über die Besoldung von Bischof Tebartz-van Elst. Wahrscheinlich ist, dass sein monatliches Brutto-Gehalt rund 10.000 Euro beträgt. Zumindest der Theologe Professor Manfred Becker-Huberti geht davon aus, dass Tebartz-van Elst ein Drittel bis die Hälfte seines jetzigen Einkommens zukommen würde. Das wären also bis zu 5.000 Euro pro Monat.

Dass auch aus ihren Ämtern gefallene Geistliche nicht am Hungertuch nagen, zeigt sich am früheren Augsburger Bischof Walter Mixa, der 2010 von seinem Amt zurücktreten musste: Mixa lebt heute in einer Villa im bayerischen Gunzenheim.

Wie es um die berufliche Zukunft von Tebartz-van Elst steht, lässt der Vatikan offen. In der gestrigen Pressemitteilung hieß es lediglich, der Bischof werde "zu gegebener Zeit mit einer anderen Aufgabe betraut".

Wie ist seine persönliche Lage? Gibt es Berichte über Anfeindungen?

Gegen eine Rückkehr von Tebartz-van Elst hatte sich unter anderem die katholische Laienorganisation "Wir sind Kirche" ausgesprochen. Doch nach dem Rücktritt gibt sich die Bewegung versöhnlich: "Bischof Tebartz-van Elst wünschen wir verständnisvolle Menschen, die ihn bei künftigen Aufgaben im Dienste unserer Kirche freundschaftlich beraten und begleiten."

Das Landeskomitee der Katholiken (LdK) in Bayern stellte sich unmittelbar vor dem Rücktritt schützend hinter Tebartz-van Elst. Die Diskussion verlaufe völlig unangemessen, sagte LdK-Vorsitzender Albert Schmid dem Bayerischen Rundfunk. Schmid erklärte damals, er halte den Limburger Bischof nach wie vor für tragbar.

Was sagt die Entscheidung von Franziskus aus? Geht es um eine neue Offenheit der Kirche, und ist diese neue Offenheit nachhaltig?

Dass sich die auch die obersten Vertreter der katholischen Kirche um einen neuen Zeitgeist bemühen, wurde spätestens mit der Wahl des Jesuiten Jorge Mario Bergoglio zum neuen Papst deutlich. Papst Franziskus wird auch aus dem Fall Tebartz-van Elst Konsequenzen ziehen. Doch sein Reformprogramm steht erst am Anfang. Sicher ist, einfach wird es nicht: Die Entscheidungsgremien und -strukturen der katholischen Kirche sind teils über Jahrhunderte gewachsen. Hoffnung macht, was Kardinal Reinhard Marx über die Ereignisse im Bistum Limburg sagte: Die Bischöfe spürten deutlich, dass es "ein breit angelegtes Bedürfnis nach Transparenz und Glaubwürdigkeit gibt".

Kann Tebartz-van Elst seinen Titel verlieren oder "strafversetzt" werden?

Das Bischofsamt besteht auf Lebenszeit. Ein Altbischof führt weiterhin den Titel und Weihegrad und genießt die persönlichen Rechte eines Bischofs, hat aber keine Amtsbefugnisse mehr. Er darf zum Beispiel das Weihesakrament, aber nur mit Erlaubnis des zuständigen, amtsinhabenden Bischofs. Auch bei Verfehlungen von Bischöfen gilt das Grundprinzip: Bekennen und Bereuen. Dann wird die Sünde hinweggenommen. Bei schweren Verfehlungen wird eine angemessene Buße auferlegt.

Gerüchten zufolge, soll Tebartz-van Elst eine Professur in Rom oder die Leitung eines Instituts anstreben. Gesichtswahrende Maßnahmen sind in der katholischen Kirche schließlich nicht unüblich: Altbischof Mixa etwa ist 2012 von Papst Benedikt XVI. überraschend zum Mitglied des Päpstlichen Rates für die Pastoral im Krankendienst ernannt worden.

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