Seit Dienstag gilt in den Gebäuden des Parlaments eine allgemeine Maskenpflicht. Doch einige Abgeordneten der AfD hinderte das nicht daran, ohne Masken im Bundestag zu erscheinen.

Mehr aktuelle News finden Sie hier

Mehrere AfD-Abgeordnete haben in der ersten Sitzung des Bundestags nach Anordnung der Maskenpflicht demonstrativ gegen diese Vorschrift verstoßen. Parlamentarier wie Armin Paul Hampel oder Beatrix von Storch betraten den Plenarsaal am Mittwoch vor Beginn der Sitzung ohne Mund-Nasen-Schutz und gingen so zur Abgeordnetenbank.

Vorbildlich verhielt sich dagegen Fraktionschef Alexander Gauland, der mit Maske kam. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) bat die Abgeordneten zum Sitzungsbeginn "nachdrücklich", sich an die Auflagen zu halten.

"Bitte denken Sie also daran, auch wenn Sie durch den Saal gehen oder sich mal kurz mit einem Kollegen unterhalten wollen, eine Maske zu tragen." Verstöße dagegen bedeuteten auch einen Verstoß gegen die parlamentarische Ordnung.

"Die gesundheitliche Gefährdung von Abgeordneten durch das Verhalten anderer Abgeordneten gefährdet die Erledigung der uns aufgetragenen parlamentarischen Arbeit", warnte er.

Als während der folgenden Regierungsbefragung die AfD-Abgeordnete Franziska Gminder ohne Maske in den Plenarsaal kam, forderte Schäuble sie energisch auf, einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen.

Er erteilte der Abgeordneten aus Heilbronn eine Ermahnung. Als ihm daraufhin von Storch zurief, er trage selbst keine Maske, erhielt sie einen Ordnungsruf. Schäuble saß zu diesem Zeitpunkt auf dem Platz des Sitzungspräsidenten. Dort ist das Tragen einer Maske ebensowenig vorgeschrieben wie auf den Abgeordnetenbänken und am Rednerpult.

AfD will wegen Maskenpflicht im Bundestag vor Gericht ziehen

Die Bundestagsfraktion hat bereits angekündigt, gegen die von Schäuble angeordnete Maskenpflicht im Bundestag vor Gericht ziehen zu wollen.

"Wir wollen klären, ob der Bundestagspräsident uns Abgeordnete und unsere Mitarbeiter im Parlament zum Tragen von Masken verpflichten kann", sagte der Abgeordnete Stephan Brandner am Mittwoch in Berlin.

Der Nutzen von Mund-Nase-Schutz sei "höchst umstritten", führte der Jurist weiter aus. Außerdem bestehe keine pandemische Lage. Abstand zu anderen Menschen zu halten, sei völlig ausreichend.

Wer sich zusätzlich schützen wolle, könne dies gerne tun. Unterschiedslos alle zu verpflichten, sei jedoch unverhältnismäßig. Brandner kündigte an, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, um die Maskenpflicht für Abgeordnete zu kippen. (dpa/thp)

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.