Anfangsverdacht auf Verstoß gegen das Parteiengesetz: Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel ist im Zuge der Spendenaffäre der Partei ins Visier der Staatsanwaltschaft gekommen. Diese will nun ihre Abgeordnetenimmunität aufheben lassen. Neben der Großspende aus der Schweiz hat die AfD eine weitere Geldsumme von 150 000 Euro aus Belgien erhalten, wie die Partei am Mittwochabend mitteilte.

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In der Affäre um eine Großspende für den Bundestagswahlkampf von Alice Weidel will die Staatsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz gegen die AfD-Fraktionschefin ermitteln. Schreiben zur nötigen Aufhebung ihrer Abgeordnetenimmunität seien an den Bundestag geschickt worden, sagte der Konstanzer Staatsanwalt Andreas Mathy der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart.

Auch Spende aus Belgien erhalten

Am späten Mittwochabend teilte die Partei mit, neben der Großspende aus der Schweiz eine weitere Geldsumme von 150 000 Euro aus Belgien erhalten zu haben. Diese sei aus Unklarheit über die Herkunft aber zurücküberwiesen worden.

Das Geld sei am 13. Februar beim Kreisverband Bodenseekreis mit dem Absender "Stichting Identiteit Europa" eingegangen und nach einer Prüfung am 9. Mai zurückgeschickt worden.

Name des Spenders weiterhin unbekannt

Die Behörde sei wegen der Medienberichterstattung zur Parteispende und wegen einer Strafanzeige verpflichtet, den Vorwürfen nachzugehen. Es sei aber nicht klar, ob tatsächlich eine Straftat vorliege.

Ein Ermittlungsverfahren könne erst eingeleitet werden, wenn die Immunität der Bundestagsabgeordneten aufgehoben sei. Dafür gebe es eine Frist von 48 Stunden, die am Freitag endet.

"Als Zweck der Zahlungen sei jeweils "Wahlkampfspende Alice Weidel" angegeben worden", teilte die Behörde in Konstanz in einer Pressemitteilung am Mittwoch mit. Spender sei ein in Zürich ansässiges Unternehmen. Der Verwaltungsrat der Firma habe erklärt, dass das Geld in Tranchen "treuhänderisch für einen Geschäftsfreund" überwiesen worden sei.

Der Name des Spenders, der das Geld aus der Schweiz an Weidels Kreisverband am Bodensee geschickt hatte, bleibt aber weiter im Dunkeln. Die Schatzmeisterin des Kreisverbandes, Brigitte Hinger, sagte der Deutschen Presse-Agentur, sie habe im Frühjahr die Rückzahlung der rund 130 000 Euro, die im vergangenen Jahr in einzelnen Tranchen aus der Schweiz gekommen seien, veranlasst. Zuvor seien im Vorstand des Kreisverbandes Zweifel an der Rechtmäßigkeit aufgekommen.

Bei der Rücküberweisung habe sie aber "anscheinend eine Spende übersehen". Dass diese rund 8000 Euro bislang nicht zurückgeschickt wurden, sei ihr erst Anfang der Woche aufgrund der Berichterstattung in Medien über die Angelegenheit aufgefallen.

AfD-Bundesvorstand will darüber beraten

Parteispenden von mehr als 1000 Euro pro Jahr und Spender aus dem Nicht-EU-Ausland sind illegal. Es sei denn der Spender ist Deutscher. Weidel ist Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, Beisitzerin im Bundesvorstand der Partei und stellvertretende Vorsitzende des Kreisverbands.

Der Bundesvorstand will dem Vernehmen nach am Freitag über die Angelegenheit beraten. Laut Parteiengesetz droht einer Partei, die unrechtmäßig Spenden angenommen und nicht an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet hat, eine Strafzahlung in Höhe des dreifachen Betrags.

(am/dpa/AFP)

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