Jüngste Verabredungen zum Sicherheitspaket sollen es ermöglichen, bestimmten Geflüchteten die Sozialleistungen zu streichen. Die Neuerung betrifft Asylbewerber, für die eigentlich ein anderer EU-Staat als Deutschland zuständig wäre.
Die Ampel-Koalition will die Gangart gegenüber bestimmten Geflüchteten deutlich verschärfen. Das geht aus den jüngsten Verabredungen zum sogenannten Sicherheitspaket hervor, die am Samstag der Nachrichtenagentur AFP vorlagen. Demnach soll es wie von der Regierung vorgesehen möglich werden, Asylbewerbern sämtliche Sozialleistungen zu streichen, wenn für ihr Asylgesuch ein anderer EU-Staat zuständig ist.
Eingefügt wird lediglich ein Passus, wonach für eine komplette Streichung "nach der Feststellung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge die Ausreise rechtlich und tatsächlich möglich" sein muss. Es gibt auch eine Härtefallklausel, etwa für den Fall, dass Kinder betroffen sind.
Leistungsausschluss tritt nur in bestimmten Fällen ein
"Wir wollen mit dem Leistungsausschluss weder Obdachlosigkeit noch Verelendung von Asylsuchenden, für die ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist, hervorrufen", heißt es in einem Schreiben von SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese an seine Fraktionskolleginnen und -kollegen, das AFP ebenfalls vorliegt. Wenn Hürden für die Rückkehr bestehen, "die nicht in der Verantwortung der Geflüchteten liegen", dann "tritt der Leistungsausschluss nicht ein".
Die Ampel-Fraktionen hatten sich am Freitag nach längerer Diskussion auf letzte Einzelheiten des Sicherheitspakets verständigt. Die entsprechenden Änderungsanträge liegen AFP vor. Sie sollen am Mittwoch im Innenausschuss abgestimmt werden; spätestens am Freitag soll die abschließende Beratung im Bundestag folgen.
BKA und Bundespolizei sollen mehr Daten nutzen dürfen
Das Sicherheitspaket war von der Bundesregierung nach den Messerangriffen von Mannheim und Solingen präsentiert worden. Es sieht unter anderem Verschärfungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts sowie des Waffenrechts vor und auch zusätzliche Befugnisse für Sicherheitsbehörden.
Demnach sollen das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei künftig Software für den automatischen Abgleich biometrischer Daten nutzen dürfen. Dadurch können etwa Bilder von Gesichtern mit Fotos im Internet verglichen werden. Die Ampel-Fraktionen erhöhten dabei in ihren Verhandlungen allerdings die Hürden: Es muss demnach der Verdacht einer "besonders schweren" Straftat vorliegen und nicht nur einer "schweren", wie aus den Änderungsanträgen hervorgeht. Außerdem bekommt die Bundesdatenschutzbeauftragte zusätzliche Kontrollbefugnisse.
"Auch im Waffenrecht haben wir einige Klarstellungen vorgenommen", heißt es in dem Schreiben von SPD-Fraktionsvize Wiese. Vor allem sei es gelungen, "die vorgesehenen rechtlichen Möglichkeiten für Waffenverbotszonen klarer zu fassen und die Ausnahmen vom Waffen- bzw. Messerverbot zu vereinheitlichen". (afp/bearbeitet von mak)
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