Björn Höcke gilt als Galionsfigur der rechtsextremistischen Strömungen innerhalb der AfD. Auf einer Wahlkampfveranstaltung soll Höcke einen seit der Nazi-Zeit verbotenen Ausdruck verwendet haben. Nun soll er dafür vor Gericht kommen.
Gegen Thüringens AfD-Fraktionschef
Er soll dort vor rund 250 Zuhörern eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP benutzt haben. Nach Auffassung der Ermittler wusste der Beschuldigte um die Herkunft und Bedeutung des Ausdrucks. Höcke bestritt demnach über seine Verteidigung die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung.
Justizausschuss im Landtag macht Weg für Anklage frei
Die zuständige Staatsanwaltschaft in Halle legt dem AfD-Politiker, der auch Landeschef seiner Partei in Thüringen ist, das öffentliche Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation zur Last. Die Anklage wurde zur Großen Strafkammer des Landgerichts Halle erhoben.
Im April hatte der Justizausschuss im Thüringer Landtag die bereits zuvor erfolgte Aufhebung von Höckes Immunität als Landtagsabgeordneter erweitert und damit den Weg für eine Anklageerhebung frei gemacht. (afp)
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