Bundesjustizminister Marco Buschmann möchte die Unterhaltslasten fairer teilen und plant eine Reform. Dafür erhielt er Zuspruch von der SPD. Die Reform könnte Väter motivieren, sich mehr in die Erziehung des Kindes einzubringen. Auch für alleinerziehende Väter hätte die Reform Vorteile.
Bundesjustizminister
"Wir wollen klare und faire Regeln dafür schaffen, wie diese Leistung des mitbetreuenden Elternteils beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen ist", führte Buschmann aus. "Diejenigen, die sich erheblich einbringen, werden Vorteile haben durch die Reform."
Reform soll Väter zu mehr Einbringung in Erziehung motivieren
Als Beispiel nannte der Minister einen Vater, der 4.000 Euro im Monat verdient und 40 Prozent der Erziehungsleistung übernimmt. Wenn die hauptbetreuende Mutter des gemeinsamen Kindes 2.000 Euro verdient, zahle der Vater bislang rund 500 Euro Unterhalt. "Wenn unsere Pläne umgesetzt werden, wird der Vater etwas mehr als 400 Euro zahlen. Der Unterschied kann in einem solchen Fall somit mehr als 100 Euro betragen."
Immer mehr Eltern in Deutschland würden ihre Kinder auch nach einer Trennung weiterhin gemeinsam erziehen, sagte Buschmann zur Begründung. Dem werde das Unterhaltsrecht bislang nicht gerecht. Kritik, dass die geplanten Änderungen hauptbetreuende Mütter benachteiligen würden, wies er zurück. Im Gegenteil würden Väter mit der geplanten Reform dazu motiviert, "sich stärker in der Betreuung der Kinder zu engagieren".
SPD: Recht soll an gesellschaftliche Realität angepasst werden
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, reagierte grundsätzlich positiv auf die Pläne. Es sei richtig, das Recht an die gesellschaftliche Realität anzupassen, sagte er den Funke-Zeitungen. "Es ist schwierig für einen alleinerziehenden Vater, wenn er nach einer Scheidung den vollen Unterhalt zahlen muss, auch wenn das Kind viel Zeit bei ihm verbringt und beispielsweise auch sein eigenes Zimmer hat."
Es gehe auch darum, "das in unseren Gesetzen verhaftete Bild, das üblicherweise Frauen die Betreuung übernehmen und Väter die Unterhaltspflichtigen sind", abzulegen, erklärte zudem die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr. Es sei "gesellschaftlich geboten, die Verantwortung nicht allein einem Elternteil zuzuschreiben". (Afp/mak)
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