Die von einigen Politikern geforderte Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten muss nach Auffassung des Bundesinnenministeriums auch im europäischen Kontext betrachtet werden. Die Umsetzung der auf EU-Ebene beschlossenen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) habe "höchste Priorität für uns", sagte der Sprecher des Ministeriums, Maximilian Kall, am Mittwoch in Berlin. Die GEAS-Reform setze auch einen Rahmen für Vereinbarungen mit Staaten außerhalb der Europäischen Union.
Die Bundesregierung hatte mit den Bundesländern im November vereinbart, die Möglichkeit von Asylverfahren außerhalb der EU zu prüfen. In einem Beschluss baten die 16 Länderchefs die Ampel-Regierung in Berlin, bei der nächsten Bund-Länder-Konferenz an diesem Donnerstag dazu erste Ergebnisse vorzulegen. Betrachtet wurde unter anderem das sogenannte Ruanda-Modell. Das sieht vor, Asylsuchende von Großbritannien nach Ruanda zu bringen, wo sie ein Asylverfahren durchlaufen und dann gegebenenfalls auch Schutz erhalten sollen. Beschäftigt hat sich das Ministerium auch mit den noch nicht in der Praxis erprobten Plänen Italiens, das bestimmte Bootsmigranten nach Albanien bringen will, wo sie ein Asylverfahren in italienischer Regie durchlaufen sollen.
Das Bundesinnenministerium hatte zu der Drittstaaten-Frage in den vergangenen Monaten den Austausch mit Experten im In- und Ausland gesucht. Das Ministerium habe die Frage sehr aufwendig und ergebnisoffen geprüft, sagte der Sprecher. Auf Basis dieser Prüfung sei ein Bericht entstanden, der bald auch veröffentlicht werde. Auf die Frage eines Journalisten, zu welchem Ergebnis das Ministerium nach Anhörung der Experten gekommen sei, antwortete Kall, Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) werde dies zuerst bei der laufenden Innenministerkonferenz in Potsdam sowie am im Kreise der Ministerpräsidenten erläutern. Dabei gehe es auch darum, in der Migrationspolitik "eine kleine Bilanz zu ziehen, wo wir eigentlich stehen". Der Sprecher verwies in diesem Zusammenhang unter anderem auf bereits getroffene Vereinbarungen mit Herkunftsstaaten über die Rücknahme von Ausreisepflichtigen sowie auf die zuletzt gestiegene Zahl von Abschiebungen. © dpa
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