Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat einem Bericht zufolge die Regeln für die geplanten Cannabis-Clubs konkretisiert. In einer überarbeiteten Fassung des Gesetzentwurfs zur Legalisierung der Droge sei unter anderem vorgesehen, dass diese Anbaugemeinschaften einen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen einhalten müssen, berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Donnerstag. Die Länder sollen den Angaben zufolge außerdem die Anzahl der Clubs auf einen je 6.000 Einwohner pro Stadt oder Landkreis beschränken können.

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Die Erlaubnis für Cannabis-Clubs soll zunächst auf sieben Jahre befristet werden, mit einer Verlängerungsmöglichkeit nach fünf Jahren, wie die Funke-Zeitungen weiter berichteten. Die Mindestlaufzeit für die Club-Mitgliedschaft solle bei zwei Monaten liegen.

Der unmittelbare Anbau von Cannabis solle nur Mitgliedern gestattet sein, sonstige Tätigkeiten wie Sicherheit, Reinigung oder Buchhaltung könnten auch Angestellte oder externe Dienstleister übernehmen. Der Postversand von Samen an andere Anbauvereinigungen, Mitglieder und Nichtmitglieder ist laut dem Entwurf nicht erlaubt.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen sei zentraler Bestandteil des Gesetzesvorhabens, , sagte Lauterbach den Funke-Zeitungen. "Konsum und Erwerb bleibt für sie verboten, Konsumenten bieten wir Hilfsprogramme an, Cannabis-Clubs bleiben für sie verschlossen und dürfen nur in angemessener Entfernung zu Schulen eröffnet werden."

Gleichzeitig warnte der SPD-Politiker davor, im Zuge der Legalisierung die Gefahren des Cannabis-Konsums aus dem Blick zu verlieren: "Dass wir den Schwarzmarkt austrocknen, die Kriminalität bekämpfen, indem wir die Abgabe von Cannabis an Erwachsene in klaren Grenzen möglich machen, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Droge gefährlich ist - gerade für junge Menschen, deren Gehirnentwicklung nicht abgeschlossenen ist."

Die Regierungspläne sehen vor, den Besitz von 25 Gramm Cannabis zum Eigenbedarf für Erwachsene künftig zu erlauben. Im Eigenanbau zu Hause sind bis zu drei Pflanzen erlaubt. In einer zweiten Stufe will die Bundesregierung in Modellregionen für fünf Jahre auch den Verkauf über lizenzierte Fachgeschäfte testen. Das Bundeskabinett wird voraussichtlich Mitte August über den Gesetzentwurf beraten.  © AFP

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