Eine lokalpolitische Initiative aus Potsdam ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das gerichtliche Verbot mehrerer Äußerungen auf ihrer Internetseite gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht teilte am Mittwoch in Karlsruhe mit, dass es die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen habe. Es ging um einen Text über Immobilieninvestitionen in der brandenburgischen Hauptstadt. (Az. 1 BvR 1612/23)
Der Beitrag befasste sich mit einem Unternehmen, das im internationalen Erdölhandel tätig ist. Dieses forderte von der Initiative - zunächst außergerichtlich - Unterlassungserklärungen. Daraufhin hinterlegte die Initiative eine sogenannte Schutzschrift im zentralen Schutzschriftenregister. Mit Schutzschriften soll vor Gericht etwa verhindert werden, dass einstweilige Anordnungen ohne mündliche Verhandlung ergehen.
Das Landgericht Potsdam verbot der Initiative einige Tage später die Verbreitung mehrerer Äußerungen aus dem Beitrag, aus Dringlichkeitsgründen ohne vorherige mündliche Verhandlung. Dagegen legte die Initiative Widerspruch ein und wandte sich außerdem an das Verfassungsgericht. Sie argumentierte, dass das Landgericht in seiner einstweiligen Verfügung die Schutzschrift nicht zur Kenntnis genommen habe.
Zwar wertete das Verfassungsgericht das als einzelnen Verfahrensfehler. Darüber müssten aber vorrangig die Fachgerichte entscheiden, erklärte das Verfassungsgericht. Der Rechtsweg sei noch nicht ausgeschöpft. Die Verfassungsbeschwerde sei darum unzulässig. © AFP
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