Die Bundesregierung hat erste Schritte bei der Reform der geplanten Filmförderung auf den Weg gebracht. Dazu wurde nach Angaben von Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Mittwoch vom Kabinett das Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films beschlossen. Damit sollten die Rahmenbedingungen für Filmschaffende verbessert und der deutsche Film gestärkt werden.
Die Filmindustrie in Deutschland sei mit rund 120 000 Erwerbstätigen, einem Umsatz von jährlich neun Milliarden Euro und 96 Millionen Zuschauerinnen und Zuschauern in den Kinos sowie internationalen Preisen und Festivals einer der wichtigsten Sektoren der Kreativwirtschaft. Mit dem Gesetz werde die Filmabgabe für weitere fünf Jahre fortgeführt und das Abgabesystem an die sich stark verändernden Marktbedingungen angepasst. "Die Filmförderung soll einfacher, transparenter, bürokratieärmer und damit effizienter werden", so der Regierungssprecher. Zudem würden Ziele wie Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Antidiskriminierung verfolgt.
Den Gesetzentwurf sieht die Regierung als eine von vier Säulen der Reform der Filmförderung in Deutschland. Hinzu kämen eine Reform für kulturelle Filmförderung, die mögliche Einführung eines Steueranreizmodells für große Filme und Serienproduktionen sowie eine Investitionsverpflichtung für Streamingdienste und Anbieter von Mediatheken.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth will mit einem Steuermodell wieder mehr Filmproduktionen nach Deutschland locken. Die Grünen-Politikerin sprach zuletzt von "massiven Standortnachteilen". Nach Roths Plänen sollen Filmschaffende künftig bis zu 30 Prozent ihrer Produktionskosten steuerlich absetzen können. Nach ihren Plänen müssen über eine Investitionsverpflichtung künftig mindestens 20 Prozent der Einnahmen wieder in hiesige Produktionen fließen. © dpa
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