Der Bundesrat hat am Freitag einem Verkaufsverbot von Himmelslaternen zugestimmt. Da diese eine Höhe von bis zu 500 Metern und eine Flugweite von mehreren Kilometern erreichten, dabei jedoch nicht gesteuert werden könnten und mitunter beim Herabsinken auf die Erde noch brannten, gingen von ihnen erhebliche Gefahren aus, hieß es in einer Erläuterung.

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Das Verkaufsverbot geht zurück auf den Brand des Affenhauses im Krefelder Zoo in der Silvesternacht 2019/20. Eine Mutter und ihre beiden erwachsenen Töchter hatten damals eine Himmelslaterne in der Nähe des Zoos steigen lassen. Bei der Brandkatastrophe starben 50 Tiere, darunter acht Menschenaffen.

Die Verwendung von Himmelslaternen ist bereits verboten, allerdings konnten sie bisher noch rechtmäßig bereitgestellt und erworben werden. "Die Rechtslage war widersprüchlich", erklärte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums im November in Berlin. Nun werde auch das Inverkehrbringen dieser Laternen verboten. Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.  © dpa

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