Laut Medienberichten hat sich die Bundesregierung im Streit um den Passentzug von deutschen IS-Kämpfern geeinigt. Die Ausbürgerung wird vollzogen, wenn drei Bedingungen erfüllt sind.
Im Streit um den Passentzug von deutschen IS-Kämpfern hat sich die Bundesregierung geeinigt. Das berichteten die "Süddeutsche Zeitung", WDR und NDR am Sonntagabend unter Berufung auf Regierungskreise. Demnach hätten sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Justizministerin Katarina Barley (SPD) verständigt, Dschihadisten auszubürgern, wenn drei Bedingungen vorliegen.
Zweite Nationalität, Volljährig und noch im Kampf
Sie müssten erstens eine zweite Nationalität besitzen und zudem volljährig sein. Schließlich sollten nur Terroristen die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, die sich künftig an Kämpfen beteiligen, nicht aber jene, die bereits in Haft sitzen. Die Regel solle somit nicht rückwirkend gelten.
Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD auf eine Regelung zum Passentzug für Kämpfer verständigt. Der "Rhein-Neckar-Zeitung" (Samstag) hatte
(dpa/af)
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