- Der Bundestag hat die Einrichtung eines millionenschweren Sicherungsfonds beschlossen, der Pauschalreisende absichern soll.
- Reiseveranstalter müssen selbst in den Fond einzahlen.
- Hintergrund ist die Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im September 2019.
Der Bundestag hat am frühen Freitagmorgen ein Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Pauschalreisen verabschiedet. Zentrales Element ist ein Reisesicherungsfonds, wie der SPD-Abgeordnete Karl-Heinz Brunner erklärte.
"Der Fonds sichert nicht nur gegen mögliche Schäden bei Insolvenzen ab, sondern deckt im Krisenfall auch die Kosten ab, um Reisende zurück nach Hause zu holen", erklärte Brunner weiter. Reiseveranstalter sollen 750 Millionen Euro in den Fonds einzahlen.
Fond ist eine Lehre aus Thomas-Cook-Pleite
Mit dem Fonds soll auch verhindert werden, dass der Staat bei Insolvenzen von Reiseveranstaltern einspringen muss. Insbesondere die Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook hatte gezeigt, dass die Haftungsbegrenzung von Versicherungen für zu erstattende Beträge auf 110 Millionen Euro nicht ausreicht, wie es im Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt.
Auch die Corona-Pandemie habe die Liquiditätslage von Reiseveranstaltern weiter geschwächt. Die Prämien, die Reiseveranstalter für ihre Versicherungen zahlen müssen, seien zudem gestiegen.
Einzelne Versicherer hätten sich außerdem komplett aus dem Markt zurückgezogen - im Extremfall könne dies zu einem Zusammenbruch des Markts für Insolvenzversicherungen führen.
Mit dem Reisesicherungsfonds soll dieser Gefahr nun begegnet werden. Die Gelder aus dem Fonds sollen im Insolvenzfall aber auch verwendet werden können, um geleistete Vorauszahlungen an Verbraucher zurückzuzahlen, Urlaubern die Heimreise zu ermöglichen und sie bis zur Rückreise unterzubringen. (jwo/afp/dpa) © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.