Bürgerinnen und Bürger sollen Dienstleistungen der Behörden künftig einfacher digital abrufen können.
Der Bundestag billigte am Freitagmorgen einen zuvor im Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern ausgehandelten Kompromiss. Ebenfalls noch am Freitag soll der Bundesrat abschließend über die Reform des Onlinezugangsgesetzes entscheiden.
Ab 2028 sollen Bürgerinnen und Bürger über ein digitales Bürgerkonto einen verbindlichen Zugang zu Behördendienstleistungen des Bundes bekommen - dies ist einer der Kernpunkte des Gesetzes. Einige Länder hatten zunächst Zweifel an der technischen Umsetzbarkeit in einzelnen Punkten geltend gemacht.
Das Onlinezugangsgesetz war 2017 während der großen Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in Kraft getreten und hatte das Ziel, knapp 600 Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren. Als Frist waren dafür fünf Jahre bis Ende 2022 vorgegeben. Die Umsetzung kam aber nur langsam voran, das Ziel wurde klar verfehlt. Bisher können nur wenige Behördengänge digital erledigt werden. © AFP
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