Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die Eckpunkte für die geplante sogenannte Verantwortungsgemeinschaft vorgelegt.
Buschmann hob dabei am Montag in Berlin hervor, dass es sich bei der neuen Rechtsform um etwas "völlig anderes" als eine Ehe handle. Die Mitglieder solch einer Verantwortungsgemeinschaft wollten nicht in Liebe in allen Punkten verbunden sein. Deshalb sei es keine "Ehe light", sondern ermögliche, "so etwas wie eine Wahlverwandtschaft herzustellen".
Es könnten aber auch Alleinerziehende sein, die sich gegenseitig unterstützen. Derzeit würden die Menschen in solchen Lebenskonzepten vom Recht wie Fremde behandelt - dies solle geändert werden. So sollten Mitglieder solch einer Verantwortungsgemeinschaft sich Auskunftsrechte gegenüber Ärzten einräumen können oder in anderen Vertretungsfragen.
Er glaube, der Gesellschaft tue eine solche rechtliche Absicherung gut, sagte Buschmann. Es stehe aber jedem frei, von der neuen Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die Verantwortungsgemeinschaften sollen nach den Plänen der Bundesregierung vor einem Notar besiegelt werden, es muss dazu ein Vertrag geschlossen werden. Die Union kritisiert, dass damit für Interessierte mit einem Vertrag Notarkosten anfallen.
Nach den von Buschmann vorgelegten Eckpunkten für ein Gesetz für die Verantwortungsgemeinschaft soll diese maximal aus sechs Vertragspartnern bestehen dürfen, die alle volljährig sein müssen. Die Verantwortungsgemeinschaft soll keine Auswirkungen auf das Verhältnis von Eltern zu Kindern haben und sie soll auch keine steuer-, erb- oder aufenthaltsrechtlichen Folgen haben. © AFP
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