Mit einer leichten Verschärfung des Strafrechts will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte besser vor Anfeindungen und Gewalt schützen. "Die Angriffe und die darin zum Ausdruck kommenden Verrohungstendenzen können gravierende Auswirkungen haben", heißt es in einem Referentenentwurf des Ministers. Neben den individuellen Folgen für das Opfer sei auch die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens gefährdet. Zuvor hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet.
Der Justizminister entspricht mit seinem Vorhaben einem Wunsch der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern. Bundesinnenministerin
Der Entwurf enthält zwei konkrete Ergänzungen im Strafgesetzbuch, wie es aus dem Bundesjustizministerium hieß. So ist eine Anpassung des Paragrafen geplant, der Grundsätze der Strafzumessung festlegt. Künftig soll bei der Zumessung auch zu berücksichtigen sein, ob die "Auswirkungen der Tat geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen". Durch die Anpassung der Norm solle Rückhalt für die Betroffenen gezeigt werden. Es handele sich um eine "Klarstellung und Bekräftigung der geltenden Rechtslage", hieß es.
Zudem sieht der Entwurf auch eine Reform des Paragrafen vor, der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verbietet. Künftig soll auch ein "hinterlistiger Überfall" als besonders schwerer Fall des Widerstands gewertet und mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und maximal fünf Jahren bestraft werden.
Die Anpassung soll dazu beitragen, dass etwa Polizisten und Gerichtsvollzieherinnen sowie Finanz- und Strafvollzugsbeamten besser geschützt sind. Das gilt auch für Feuerwehrleute, Katastrophenschützerinnen, Rettungskräfte und Notärzte. Die Änderungen schließen zudem Ehrenamtliche ein, die sich für das Gemeinwohl einsetzen. © dpa
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