In Zukunft könnte es für Unternehmen, die auf kriminelle Weise ihren Gewinn maximieren oder kriminelle Taktiken auf niedrigen Ebenen tolerieren, deutlich teurer als bisher werden. Das sieht ein aktueller Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht vor.

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Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will bei schweren Gesetzesverstößen Strafen für Unternehmen deutlich verschärfen.

"Wenn in einem Unternehmen die führenden Leute den Profit auf kriminelle Weise maximieren oder wenn sie es billigen, dass in den unteren Etagen kriminelle Praktiken zur Förderung des Geschäfts herrschen, dann sollen unsere Strafgerichte künftig einen größeren Spielraum bekommen, das ganze Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen", sagte sie der "Süddeutschen Zeitung" (Donnerstag).

Strafen sollen an Umsatz gekoppelt werden

Ein vom Justizministerium vorgelegter Gesetzentwurf sehe unter anderem eine drastische Erhöhung der möglichen Geldbußen vor.

Der Gesetzesentwurf bemängelt, die bisherige Höchststrafe von zehn Millionen Euro lasse "insbesondere gegenüber finanzkräftigen multinationalen Konzernen keine empfindliche Sanktion zu" und würde damit damit kleinere und mittelständische Unternehmen deutlich benachteiligen.

Künftig soll die Höchstgrenze bei Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz bei zehn Prozent des Umsatzes liegen. "Bei großen Konzernen reden wir hier über mögliche Sanktionen bis hin zu zweistelligen Milliardenbeträgen", sagte Lambrecht.

Das neue Gesetz würde laut Lambrecht zum Beispiel Unternehmen treffen, die im großen Stil Gammelfleisch liefern oder bei Abgaswerten betrügen.

Gesetzesentwurf will Ermessen der Behörden streichen

Daneben kritisiert der Gesetzesentwurf das Ermessen, welches die zuständigen Behörden bei der Verfolgung von schwerster Unternehmenskriminalität hätten. Dies habe zu einer "uneinheitlichen und unzureichenden Ahndung" geführt. Das soll sich künftig ändern: Laut dem Entwurf müssten Staatsanwaltschaften dann immer ermitteln, wenn ein Verdacht gegen ein Unternehmen besteht.

Zudem will Lambrecht die Unternehmen dazu anhalten, auch selbst Ermittlungen anzustellen. So sollen sich unternehmensinterne Untersuchungen strafmildernd auswirken. (mgb/dpa)

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